Handling bei Kommissions-Geschäften mit Mwst

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie das Procedere bei folgendem Sachverhalt wäre:

Firma A verkauft Waren von Firma B. Dabei ist Firma A Vorsteuerberechtigt und Firma B tritt als Kleinunternehmer auf und weißt keine Mwst. aus.

Der Verkauf sieht so aus, dass Firma A Produkte anbietet, welche Firma B herstellt und nach Bestelleingang/-Übermittlung durch Firma A an den Kunden versendet.

Was wäre nun richtig?
Firma A muss nur die Differenz (Provision) besteuern oder den kompletten Preis?
Wie sollte dann die Rechnung an den Kunden aussehen, die Firma A ausstellt?
Wie sieht die schriftl. Korrespondenz zwischen Firma A und B aus?

Hat jemand evtl. einen guten Info-Link, bei Google hab ich alles und nichts gefunden - bin nicht zum richtigen Thema vorgedrungen.

Danke für Aufklärung.
Tom

Kommissions-Geschäfte und USt
Servus,

das alles ist mit einem kleinen Sätzlein in § 3 Abs 3 UStG zu klären:

B führt einen Umsatz an A aus.
A führt einen Umsatz an den Endkunden aus.

A versteuert seinen Umsatz mit dem Endkunden und hat keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, weil B Kleinunternehmer ist.

Man sieht an diesem Beispiel, dass die Kleinunternehmerbesteuerung nur für Unternehmer interessant ist, die vorwiegend an Endkunden und nicht an andere Unternehmer verkaufen. B darf sich hier überlegen, ob er nicht zur Regelbesteuerung optieren möchte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder