Wollte mal fragen, wie das eigentlich ist…wenn jemand urteilsunfähig ist, aber mündig… wird er dann als handlungsunfähig oder beschränkt handlungsfähig angesehen? Bei nicht mündig und urteilsfähig werden sie ja als beschränkt handlungsfähig angesehen, aber wie sieht es in dieser Situation aus? Vielen Dank für eure Antwort.
Wollte mal fragen, wie das eigentlich ist…wenn jemand
urteilsunfähig ist, aber mündig… wird er dann als
handlungsunfähig oder beschränkt handlungsfähig angesehen?
Hallo,
bist du an Rechtslage D oder CH interessiert. In D ist eine „Urteilsunfähigkeit“ nicht geregelt. Da gibt es nur Prozessfähigkeit, Parteifähigkeit, Postulationsfähigkeit bzw. allgemeiner Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, …