Handlungsoptionen bei Verkehrsstrafen

Hallo allerseits,

auf Organmandaten steht ja immer ein allgemeiner Rechtshinweis drauf, was für Rechtsmittel zulässig sind, wenn man Einspruch gegen die verhängte Strafe erheben will, zusätzlich auch die Konsequenzen bei Nichtbezahlen der Strafe.

Als letzter Zusatz steht in Österreich oft dass bei Nichteinbringlichkeit der Strafe eine Ersatzfreiheitsstrafe fällig wird.

Dazu jetzt meine Frage: Ist diese Strafe gleichbedeutend mit einer Vorstrafe? Weil sonst könnten Leute, die mehr Zeit als Geld haben, auf die Idee kommen, statt der Geldstrafe sich einen schönen Tag mit einem interessanten Buch in der nächsten Haftanstalt zu machen…

Konkretes Beispiel: Organmandat, 35 Euro Strafe, ansonsten 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe - was passiert wenn man den Brüdern schreiben würde, dass man Letzteres vorziehen würde?

was meinen die Experten hierzu? (bitte beachten, österreichisches Recht - aber auch die deutsche Rechtslage wäre interessant)

Freundliche Grüße

Jerry

Hallo!

Unter Vorstrafe versteht man eine noch nicht getilgte frühere gerichtliche Verurteilung. Ob das eine Freiheits- oder Geldstrafe ist ist unerheblich. Unerheblich ist übrigens auch, ob die Vorstrafe im Strafregister aufscheint oder nicht (es gibt Vorstrafen, die scheinen nicht im Leumundszeugnis auf, trotzdem sind es Vorstrafen - das verwechseln viele sehr gerne).

Verkehrsdelikte sind üblicherweise Verwaltungsstrafdelikte. Bei einer Verurteilung ist man nicht gerichtlich vorbestraft, mangels Delikt. Eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung steht aber im Verwaltungsstrafregister und wäre alss verwaltungsstrafrechtliche Vorstrafe im Verwaltungsstrafverfahren zu berücksichtigen. Ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wurde ist egal. Ebenso ist egal, ob die Geldstrafe bezahlt oder die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird. Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen (also das was man vulgo unter „Strafzettel“ versteht) kommen nicht in die Verwaltungsstrafevidenz, sind also keine verwaltungsstrafrechtlichen Vorstrafen.

Gruß
Tom