Hallo,
wenn ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus einen anderen Mieter beleidigt und schwer bedroht, und deren Eigentum zerstört, muss der Vermieter dann gegen den Aggressor vorgehen?
Hat der angegriffene Mieter das Recht darauf, und was kann man tun wenn der Vermieter nicht einschreitet? Vor allem wenn man als Mieter sich nicht mehr sicher fühlen kann in der Wohnung.
Zum Beispiel wenn der andere Mieter versucht hat die Tür einzutreten und dabei laut gebrüllt hat: „Wenn ich dich kriege schlage ich dir den Schädel ein?“
Vor allem wenn die diversen Vorfälle bei der Polizei bekannt und schon angezeigt wurden, und das dem Vermieter auch vorliegt?
Danke schon mal,
medea
Schriftlich den Vermieter auffordern dagegen vorzugehen.
Nach eingehender juristischer Beratung, darf man sogar ans Mindern denken.
Schriftlich den Vermieter auffordern dagegen vorzugehen.
Nach eingehender juristischer Beratung, darf man sogar ans
Mindern denken.
Wenn der Vermieter nun schon viermal schriftlich aufgefordert wurde und am Tel. durch die Sekretärin hat ausrichten lassen: „Herr XY ist für sie nicht zu sprechen?“
Wenn man nun aus Angst um die persöhnliche Unversehrtheit, unter diesen Umständen, nur noch den Auszug als Möglichkeit sieht, kann man dann die Kosten für Umzug etc. geltend machen?
Hallo,
der Mieter muss per Einwurf-Eisnchreiben den VM auffordern tätig zu werden. Es muss eine Mietminderung angekündigt werden, insbesondere muss dem VM erklärt werden, dass wenn er den Bedrohungszustand nicht ändert, er, der Mieter Schadenersatz bei einem Auszug fordern wird. Der Mieter darf auf keine Fall überstürzt ausziehen, denn sonst trägt er nicht nur alle Kosten selbst sondern auch die Kosten bis nach einer ordnungsgemässen Kündigung die Wohnung wieder vermietet ist.
Da der Mieter die Polizei eingeschaltet hat, wurde wohl auch Srafanzeige erstattet. Gegen die Drohungen sollte der Mieter auch mit einem Anwalt vorgehen. Der Verursacher hat die Kosten zu tragen.
Gruss Günter
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Wenn der Vermieter nun schon viermal schriftlich aufgefordert
wurde und am Tel. durch die Sekretärin hat ausrichten lassen:
„Herr XY ist für sie nicht zu sprechen?“
Sollte es zu einem Prozess kommen, so wird der VM bestreiten das es jemals solche Aussagen an Telefon gegeben hat, dass er so was niemals angeordnet hat, ja sogar dass nie so ein Telefonat geführt wurde.
Außerdem bestreitet er jemals ein Schreiben von dir bekommen zu haben.
Wie beweist du das Gegenteil?
Gruß Ivo