Handlungsvollmacht für Senior erfoderlich?

Nein, die Kontenvollmacht deckt nur gegenüber der Bank den Zugriff auf die entsprechenden Konten ab. Sie hat nichts mit der Handlungsvollmacht an sich zu tun!

Sonst könnte man zwar theoretisch ein Heim bezahlen, wäre aber nicht in der Lage den Vertrag über die Heimunterbringung zu schließen, die Wohnung zu kündigen, …

D.h. es braucht zusätzlich eine Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vollmachtnehmer, die bestimmte Dinge umfasst, die hierdurch abgedeckt sein sollen. Erst hierdurch wird der Weg zu einem sonst möglichen Betreuungsverfahren gesperrt, und hat der Vollmachtnehmer die Sicherheit alleine für den Vollmachtgeber handeln zu können. Typischerweise umfasst so eine Vollmacht die Punkte Vertragsschluss und Kündigung, gerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, aber auch gesundheitliche Sorge (inkl. Schweigepflichtentbindung). Wichtig wäre insbesondere auch eine Befreiung vom Richtervorbehalt für Maßnahmen nach 1905/1906 BGB. Halt die klassischen Punkte, die man in einer Vorsorgevollmacht regelt (unabhängig davon, ob man diese unter den Vorbehalt einer Vorsorgevollmacht stellt, oder unmittelbar überträgt).

Hallo,

nein, nicht zweimal. Ich hatte vorher alles mit dem Notar per E-Mail/ Tel. geklärt. Main Vati brauchte dann nur den Entwurf zu lesen (bevor der Notar kam). Und dann nur noch beim Notartermin zu unterschreiben.

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG
pauline

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Genau darum ging es und es war gut einen Notar zu beauftragen. Ich hatte ein Dokument, womit ich alle Dinge erledigen konnte. Die Sache mit der Witwerrente, der Bezug meines Vatis ins Pflegeheim und Dinge , die das Eigenheim betreffen.

Ich kann Raketenbasis nur raten, aus eigener Erfahrung, sich so eine Generalvollmacht zu besorgen. Ob es andere, weniger mit Kosten verbundene Vollmachten gibt, weiss ich allerdings nicht. Mir hat die Vollmacht jedenfalls geholfen (ca. 110 €, je nach ein Vermögen)

LG
pauline