Handlungsvollmacht für Senior erfoderlich?

Hallo,
inzwischen naht der Punkt, wo der Vater (90) in ein Pflegeheim einziehen wird.
Kontovollmachten wurden bereits erteilt, sodass der Sohn sämtliche Zahlungsverpflichtugen übernehmen kann (Altverbindlichkeiten und Heim). Er sieht kaum etwas, sodass jede Unterschrift ein Kraftakt ist.
Reicht das? An eine Patientenverfügung hab ich bei seinem Alter nicht mehr unbedingt gedacht. Kann ich ihn ansonsten bei allen Rechtsgeschäften vertreten, wenn ich die Verträge abschließe oder übersehe ich etwas? Telefon, Müll, Gas etc. kann ich doch vermutlich einigermaßen formlos abändern oder kündigen oder soll ich mir doch noch ein Schriftstück unterzeichnen lassen, dass ich Vertreter in allen Dingen bin?
Danke für eure Antworten!

Gruß
rakete

Hallo,

hatte vor einem Jahr dasselbe Problem, ich habe damals eine Generalvollmacht (Notar) machen lassen. Damit konnt ich alles erledigen. Müll, Strom, Grundsteuern (da Eigenheim)… ging problemlos per E-Mail.

LG
pauline

Hallo!

Zahlungsverpflichtung? Es geht bei der Bankvollmacht darum, daß du deinen Vater (Ich schreibt mal so, als wäre es dein Vater) vertreten kannst, also z.B. in seinem Namen Geld dem Heim das Abbuchen erlaubst. Es geht nicht darum, daß du dich verpflichtest, das Heim zu bezahlen.

Bezüglich aller anderen Geschäfte ist es richtig, daß vieles erstaunlich unbürokratisch über die Bühne gehen. Als meine Großmutter ins Heim kam, habe ich online dem Umzug des Telekom-Anschlusses beantragt, ohne auch nur irgendeine Vollmacht vorzulegen, ich selbst bin noch nicht mal Kunde bei denen.

Für meinen Geschmack ging das ein wenig zu einfach…

Und nur, weil es bei der Telekom problemlos möglich ist, heißt das nicht, daß es wo anders auch so einfach läuft. Außerdem stehst du schön doof da, wenn es irgendwann irgendwo doch noch Ärger gibt.

Ich kann dir daher nur empfehlen, dich um eine Vollmacht zu kümmern. Das Heim ist dir da (schon aus Eigennutz) sicher behilflich, in meinem Fall konnte man sich entsprechende Vordrucke direkt runterladen.

Ob man da unbedingt was notarielles braucht? Naja, für Gas, Wasser, Strom etc. ist es eher nicht nötig, aber wenn es irgendwelche größeren DInge gibt, ich sag mal, wenn der Vater noch ein Haus vermietet, wäre das sicher nicht verkehrt. Es kommt da sicher auch auf den Geisteszustand des Vaters an, der auch vom Heim am Anfang untersucht wird. Denn wenn er nicht mehr ganz klar ist, kann er ja auch nicht zustimmen, daß du ihn jetzt vertrittst. Und da du sicher dem Heim ne Kopie ver Vollmacht gibst, ist das das ganze nicht mehr völlig aus der Luft gegriffen.

Zur Zeit sicher nicht !
Leider weiß man ja nicht was das für Kontovollmachten sind.
Sind das Einzelvollmachten auf Vordrucken der Bank ?
Das gilt doch nur für das jeweilige Konto dort.

Damit kann man keine Verträge kündigen.

Für „alle Rechtsgeschäfte bei denen eine Vertretung zulässig ist“ brauchst Du eine notarielle Vollmacht. Heißt, der Notar müsste entweder ins Heim kommen oder Du mit dem Vater in dessen Büro.

Und eine „Patienten- und Vorsorgeverfügung“ (die das o.g. umfasst) könnte man auch jetzt noch in die Wege leiten. Solange Vater noch geistig fit ist zumindest den vorgelesenen Text des Notars zu verstehen, lesen muss er ihn nicht können.
Der Notar überzeugt sich ja, ob der Vater noch testierfähig ist.

MfG
duck313

Evtl. kann es nicht schaden, die Vollmachten auch über den Tod hinaus wirksam sein zu lassen.

mfg M.L.

Bei mir kam der Notar ins Heim, da mein Vati noch völlig klar ist, hat auch gleich eine Patientenverfügung „mitgemacht“ (war im Preis mit drin). Bei wichtigen Dingen wie z. B. Witwerrente (mein Mutti war verstorben) und Bank muss Du eine Vollmacht haben.

LG
pauline

Das ist doch hoffentlich fast selbstverständlich, denn sonst wären sie fast wertlos !

Manch ein Beispiel zeigt aber, dass diese Regelung nicht selbstverständlich ist: https://www.advocatio.de/news/1413900769.html

Hallo,

Nein, nein, nein. Das geht nur über eine notarielle Generalvollmacht. Der Vollmachtgeber muß dies aber auch wollen. In vorliegenden Fall ist es aber höchste Zeit dies zu tun. Der Gesundheitszustand kann sich von heut auf morgen verändern und zwar so, dass der Senior dazu nicht mehr in der Lage. Ich habe diese Vollmacht meiner Frau schon mehrfach wegen Demenz benötigt. In meiner Stadt gibt es geschulte Ehrenamtliche die dazu beraten. Guck dazu beispielsweise http://www.esslinger-initiative.de/Papiere/papiere.html

Gruß
Otto

Wieso macht man ab einem bestimmten Alter keine Patientenverfügungen mehr?

Dein Vater bricht zusammen und kommt ins Krankenhaus. Er müsste künstlich beatmen werden. Ja oder nein? Ist ja nur vorübergehend. Doch dummerweise dauert der Zustand länger.
Oder bei künstlichen Koma. Oder künstliche Ernährung oder oder.
Welche Geräte werden eingeschaltet und was, wenn es vielleicht besser wäre, sie wieder abzuschalten? Wenn dein Vater nicht in der Lage ist, sich zu artikulieren, wird die Frage nach dem Patientenwillen unweigerlich kommen. Ihr habt dann unter Umständen ziemlichen Stress.

Ihr müsst nicht nur wissen, was der Vater gewollt hätte, sondern ihr müsst die Ärzte auch dazu bekommen, dass sie das umsetzen. Ggf. tanzt da noch ein Richter im Hintergrund herum, der euch das Leben schwer macht (sic!) und ein Wörtchen mitredet.

Meiner Meinung nach schadet es nicht, dafür einen Experten ins Boot zu holen, den es dafür gibt. Vertretung kann man über Vollmacht lösen. Rechtzeitig gemacht umgeht man das Problem einer nötigen Betreuung, wenn derjenige nicht mehr bevollmächtigen kann. Was ist mit Testament?

Manche älteren Herrschaften haben ein großes Problem damit. Aber oft ist es auch so, dass sie spätestens, wenn man das in die Gänge gebracht hat, gut finden, alles geregelt zu haben.

Das hört sich gut an. Ich würde meinem Vater nicht zumuten wollen, sich ins Wartezimmer eines Notariats zu begeben. Sicherlich muss der Notar dann zweimal erscheinen, oder? Einmal muss er die Dinge aufnehmen und das andere Mal die Urkunden zum Unterzeichnen mitbringen, richtig?
Gruß
rakete

Die Kontovollmacht gilt über den Tod hinaus. Ich habe eine eigene Karte für das Girokonto.
Gruß
rakete

Als eines der Kinder habe ich Vollzugriff auf alle Konten eingeräumt bekommen. Über den Tod hinaus. Bis zum Erbfall werde ich also damit alle Geldgeschäfte erledigen können, meine ich. Ich sehe es als selbstverständlich an, dass mit dem Tod der Zugriff ruhen muss bis der Erbschein vorliegt. Ist das so richtig?
Gruß
rakete

Ich will ja nicht einfach sein Häuschen verkaufen, Aktien handeln etc.
Vorerst ging es nur darum, dass ich Dinge für ihn bezahlen und kaufen kann, die er will. Anfallende Rechnungen für sein Haus bezahlen und so.
Aber vermutlich hast du recht und das stößt mal an seine Grenzen, wenn größere Dinge zu erledigen wären. Zum Beispiel ein Baum fällt auf das Dach und es muss eine größere Sanierungsaktion beauftragt werden. Dann würde mein Kontenzugriff mit eigener Bankkarte (über den Tod hinaus) nicht ausreichen? Vermutlich bei Eintreten von Demenz etc könnte ich da wohl Probleme bekommen, richtig?.
Gruß
rakete

Nur dass für genau die Dinge, die du hier beschrieben hast die notarielle Form vollkommen überflüssig war. Und das ist sie in schöner Regelmäßigkeit, denn die notarielle Form der Vollmacht wird nur dann benötigt, wenn mit der Vollmacht Geschäfte getätigt werden sollen, die selbst wieder notarieller Form bedürfen. Klassischer Fall wären hier Immobiliengeschäfte, wobei ich da mit Absicht in der Mehrzahl spreche, denn ein nur „ggf. nötiger“ Verkauf des Eigenheims lässt sich dann im Einzelfall bei Bedarf auch problemlos über das Gericht abwickeln.

Auch für ein vermietetes Haus braucht es keine notarielle Vollmacht, solange dieses nicht veräußert werden soll (und dann kann man das im Einzelfall auch über das Gericht laufen lassen). Die notarielle Form wird regelmäßig überbewertet. Sie ist nur dann erforderlich, wenn die Vollmacht Geschäfte umfassen soll, die selbst der notariellen Form bedürfen.

Aber auch nur dann, wenn absehbar ist, dass Geschäfte erforderlich werden, die selbst eine notarielle Form erfordern. Sonst kann man sich die notarielle Form sparen.

Der Tod ist der Erbfall.
Mit der Klausel „über den Tod hinaus“ will man den bevollmächtigten Angehörigen ja gerade für den Todesfall Zugriff auf die Konten geben. Damit man auch vor einem Erbschein (den man ja nicht immer brauchen wird) Geld hat, für Beerdigung usw.
Missbrauch ist auch kaum möglich, weil ja Erben diese Vollmacht gegenüber der Bank jederzeit widerrufen können !
Außerdem haftet man natürlich gegenüber anderen Erben für unberechtigte Entnahme von Geld für eigene Zwecke.

Nochmal: Notarielle Form ist nur dann notwendig, wenn Geschäfte getätigt werden sollen, die selbst der notariellen Form bedürfen. Und wenn es nur um den potentiellen, einmaligen Verkauf einer Immobilie geht, kann man den im Einzelfall auch über das Gericht laufen lassen.

Heisst das auch, dass derjenige der Kinder, der über die Konten verfügen darf, fast jede Handlung für den Vater und dessen Besitz veranlassen kann, ohne das eines der anderen Kinder reinreden kann?( Immobilienverkauf zu Lebzeiten schließe ich vorerst aus).
Gruß
rakete