Handschellen bei Festnahme

Grüß Euch,

angenommen die Polizei nimmt jemanden fest, Ist sie verpflichtet
dem Täter Handschellen anzulegen?

Danke für einen Hinweis!

DJ

Das muss der Beamte selbst entscheiden. Wenn der Verdächtige gefahrzeigt, dass er flüchten oder gewalttätig werden könnte, bekommt er Handschellen. Wenn keinerlei Gefahr ausgeht, die Person ruhig ist, muss nicht zwangsweise zu Handschellen gegriffen werden.

LG

Hi,

da die meisten Polizei"en" in Deutschland in der Verantwortung der Länder liegen, gibt es da bestimmt auch leichte Abweichungen. Ich habe für dich in das PolG von NRW geguckt. Da steht im § 55 PolG „Unmittelbarer Zwang“
(1) Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Für die Art und Weise der Anwendung unmittelbaren Zwanges gelten die §§ 57 ff.

und im § 58 PolG „Begriffsbestimmungen, zugelassene Waffen“
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln,…

Also der Beamte kann jemanden fesseln, muß er aber nicht. Welche Rahmenbedienungen dafür gelten, kannst du aus den Gesetzen lesen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo,

Die Polizeigesetze des Bundes und der Länder ähneln sich in den Vorschriften des unmittelbaren Zwangs- also auch der Fesselung - sehr. Gerade die Fesselung ist ein sehr starker Eingriff in die persönliche Freiheit und ist auch bei einer Freiheitsentziehung nicht so ohne weiteres möglich.

Um eine Person zu fesseln, muss dieser

die Freiheit entzogen worden sein

und

eine Gefahrenprognose erstellt werden, ob die Person aggressiv wird, die Flucht versucht oder Suizidgefahr besteht.

Die Fesselung muss also in jedem Fall einzeln begründet werden. Eine grundsätzliche Fesselungsverpflichtung gibt es nicht bzw. eine Fesselung nur aus dem Entschluss heraus „heute machen wir es mal so…“ ist nicht zulässig.

Gruss

Iru