Mit einem vorangegangenen Vermieter hat X folgendes Rechtsproblem:
In dem damals abgeschlossenen Mietvertrag (Mustervertrag) wurde der §2, in dem Fall die Kündigungsfristen, von Y (Vermieter) auf Wunsch von X handschriftlichen gestrichen.
Diese handschriftlichen Streichungen stellen faktisch einen Bestandteil des Vertrages dar.
Aufgrund dieser Streichungen hat X den Vertrag unterzeichnet und sich danach bei der Wahl seines Kündigungstermins orientiert.
Jetzt kündigte X zwei Monate vor dem Auszug, und Y stellt an X trotzdem die Forderung der 3. Monatsmiete.
Nach einem Schreiben des Anwaltes von Y fragt sich X nun:
Geht X richtig in der Annahme das diese, obwohl händisch gestrichenen, Klauseln im Nachhinein nicht wieder für rechtsgültig erklärt werden können?