Handschriftliche Korrekturen in Rechnungen?

Liebe Experten,

vor Urzeiten habe ich gelernt, dass man Rechnungen nicht handschriftlich korrigeren darf. Ausnahme: offensichtliche Rechenfehler.

Wie ist das heute? >> Wenn jemand vergisst, seine Steuer-Nummer anzugeben oder die Rechnungs-Nummer: darf er die dann handschriftlich nachtragen bzw. korrigieren? Oder muss er vielmehr die Rechnung nochmals komplett neu ausstellen?

Danke für Eure Unterstützung
sagt Anne

Hi !

Relevant ist weniger, ob in einer Rechung neben einigen festen Daten (Briefpapier) auch handschriftliche Eintragungen vorgenommen werden. Vielmehr kommt es darauf an, WER diese Eintragungen vornimmt. Werden die Eintragungen vom Rechnungssteller vorgenommen, ist dies unproblematisch. Führt aber der Rechungsempfänger die Änderungen durch ohne dass der Rechungssteller diese Angaben bestätigt, wird es problematisch. Im Einzelfall kann sogar eine „Urkundenfälschung“ vorliegen.

BARUL76

Wie ist das heute? >> Wenn jemand vergisst, seine
Steuer-Nummer anzugeben oder die Rechnungs-Nummer: darf er die
dann handschriftlich nachtragen bzw. korrigieren? Oder muss er
vielmehr die Rechnung nochmals komplett neu ausstellen?

Wenn ich mal bei einer bereits gedruckten Rechnung noch einen Fehler entdecke, und keine Zeit/Lust habe einen neuen Ausdruck zu veranlassen, mach ich auch schonmal handschriftliche Ergänzungen / Korrekturen.

Dazu setze ich dann immer noch mein Zeichen, daß im Zweifelsfall klar ist, daß ich als Rechnungssteller die Änderung vorgenommen habe, und nicht der Empfänger.

Merci vielmals!
Danke!