Hallo,
ich kenne nicht den genauen Inhalt des Schreibens deshalb kann ich nichts zur Rechtsverbindlichkeit sagen. Grundsätzlich gilt auch eine handschriftliche
Zusage.Von wem wirst du vertreten in dem Kündigungsschutzprozeß?Gewerkschaft?Da mußt du das Schreiben zeigen .Zu der zweiten Frage wegen der E Mail und Mobbing ist diese E Mail kein Beweia nur eine
Zusammenfassung es sei denn das ausreichend Zeugen da sind die das rechtsverbindlich bestätigen,trotzdem bleibt es schwach weil keine weiteren Aufzeichnungen(Mobbingtagebuch)existieren.Trotzdem gilt wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.Achte nur darauf dass du keine unnötigen Anwaltskosten verursachst.Bist du in einer Gewerkschaft,da findest Du kostenlos(im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten)Hilfe.
Ich hoffe ich konnte dir ein paar Anregungen geben.Ich drücke dir die Daumen.
Roberta
Chef sicherte nach einer Außeinandersetzung vor 2 Jahren
handschriftlich zu, in der Firma arbeiten zu können so lange
wie gewünscht…
In der Zwischenzeit wurde kam es zu Kündigung und
Kündigungsschutzklage… Was kann dieses Schreiben im
Kündigungsschutzprozess bewirken
Hinzu kommt, dass der AG die AN belästigte wurde, diese wurde
schließlich zugunsten einer neuen Kollegin gemobbt und
„entsorgt“…
Kein Mobbingtagebuch etc. vorhanden aber abgespeicherten
E-mail-Entwurf an den AG, welcher nie abgeschickt wurde, die
ganze Problematik aber anspricht… AG bestreitet das Mobbing