Handschriftliche Zusage des Chefs

Chef sicherte nach einer Außeinandersetzung vor 2 Jahren handschriftlich zu, in der Firma arbeiten zu können so lange wie gewünscht…

In der Zwischenzeit wurde kam es zu Kündigung und Kündigungsschutzklage… Was kann dieses Schreiben im Kündigungsschutzprozess bewirken

Hinzu kommt, dass der AG die AN belästigte wurde, diese wurde schließlich zugunsten einer neuen Kollegin gemobbt und „entsorgt“…
Kein Mobbingtagebuch etc. vorhanden aber abgespeicherten E-mail-Entwurf an den AG, welcher nie abgeschickt wurde, die ganze Problematik aber anspricht… AG bestreitet das Mobbing

Hallo,
ich kenne nicht den genauen Inhalt des Schreibens deshalb kann ich nichts zur Rechtsverbindlichkeit sagen. Grundsätzlich gilt auch eine handschriftliche
Zusage.Von wem wirst du vertreten in dem Kündigungsschutzprozeß?Gewerkschaft?Da mußt du das Schreiben zeigen .Zu der zweiten Frage wegen der E Mail und Mobbing ist diese E Mail kein Beweia nur eine
Zusammenfassung es sei denn das ausreichend Zeugen da sind die das rechtsverbindlich bestätigen,trotzdem bleibt es schwach weil keine weiteren Aufzeichnungen(Mobbingtagebuch)existieren.Trotzdem gilt wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.Achte nur darauf dass du keine unnötigen Anwaltskosten verursachst.Bist du in einer Gewerkschaft,da findest Du kostenlos(im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten)Hilfe.
Ich hoffe ich konnte dir ein paar Anregungen geben.Ich drücke dir die Daumen.
Roberta

Chef sicherte nach einer Außeinandersetzung vor 2 Jahren

handschriftlich zu, in der Firma arbeiten zu können so lange
wie gewünscht…

In der Zwischenzeit wurde kam es zu Kündigung und
Kündigungsschutzklage… Was kann dieses Schreiben im
Kündigungsschutzprozess bewirken

Hinzu kommt, dass der AG die AN belästigte wurde, diese wurde
schließlich zugunsten einer neuen Kollegin gemobbt und
„entsorgt“…
Kein Mobbingtagebuch etc. vorhanden aber abgespeicherten
E-mail-Entwurf an den AG, welcher nie abgeschickt wurde, die
ganze Problematik aber anspricht… AG bestreitet das Mobbing

Hallo,
also in dem handschriftlichen Schreiben steht so in etwa, dass er mir verspricht in der Firma solange arbeiten zu können, wie ich einen Job brauche, und sogar wenn die Firma Insolvent gehen sollte (ist sie nicht), auch dann werde er für einen Job für mich sorgen, solange er gesund und arbeitsfähig ist. Er hätte mich ja so ins Herz geschlossen…

Das Schreiben ist aufgrund des letzten Satzes nur etwas heikel, der AG (verheiratet) hatte sich angeblich in mich „verliebt“ und schrieb mir das.Es kam von meiner Seite zu keiner Erwiderung… Ich nahm das Schreiben trotzdem an mich als „Absicherung“ sozusagen. Das Schreiben ist von Ihn nicht unterschrieben, aber durch andere handschriftliche Texte die mir von Ihm vorliegen ist die Schrift eindeutig zuzuordnen…

Guten Morgen,
ich habe die Befürchtung dass dieses rechtlich nicht verbindlich sein wird. Es ist nicht unterschrieben also ist auch kein Vertrag zustande gekommen.Man kann es vieleicht moralisch verwenden aber da kommt es wieder darauf an wer dich unterstützt und ob die Kosten gedeckt sind.Auf Lücke setzen kann man nur wenn man z.B. eine Rechtschutzversicherung hat oder wie ich schon sagte von einer Gewerkschaft unterstützt wird.Falls dich jemand vertritt frage wie und ob man das Schreiben mit einbringen kann als zusätzliches „Beweismittel“ oder andere Verwendungen?
LG Roberta

Hallo,

Danke für die Antwort, leider bin ich kein Gewerkschaftsmitglied und Rechtschutz hab ich auch nicht. Da muss ich schon in die eigene Tasche greifen ;-( Ich werde eine Anwältin fragen müssen. Ich wollte zuerst den Prozess selber führen, aber seit dem 1. Kammertermin hab ich gemerkt dass da noch andere Kräfte im Spiel sind. Selbst wenn man im Recht ist,kann man von den Verfahrenstaktiken des Gegenwanwalts am Ende Benachteiligt werden. Auch hat man einfach mehr Gewicht im Verfahren mit Anwalt wie es scheint.
Ist es eigentlich normal, dass der Richter sich mit dem Gegenanwalt außerhalb des Verfahrens über dieses Unterhält? Hier bin ich doch benachteiligt weil ich nicht weiss, was geredet wird…

Grüß Dich
ich war schon bei einigen Kammerterminen da hat der Richter auch mit Anwälten gesprochen das scheint nicht verboten.Du hättest auch mit ihm sprechen können.Wenn du Dir eine Anwältin nimmst dann stelle wenn Du wenig Einkommen hast(die Grenze sagt Dir die Anwältin)einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe,frage bitte danach .Das geht bei Scheidungen und Straf- und Zivilprozessen und ich glaube auch bei Arbeitsgerichtsprozeßen.Das alleine durchzuziehen ist nicht schlau.Ich wünsche Dir einen guten Rutsch und Erfolg in Deiner Sache.Wenn ich Dir einen Rat geben darf, alles was Du demnächst vereinbarst immer schriftlich mit der Unterschrift des Vertragspartners und Deiner. Dann ist ein Vertrag bindend. Liebe Grüße Roberta