Ein Unternehmer möchte sich selbständig machen und hat sich eine Gewerbehalle ausfindig gemacht. Es wurde ein handschriftlicher Vormietvertrag ab 01.06.06 ohne gesetzliche Klauseln geschlossen.Es sollte nach 3 Jahre zur Hallenerwerb führen.
Dieser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben.Es wurde eine Kaufvorauszahlung zum 10.04.06 von 15.000 Euro verlangt.Dieser Zeitpunkt ist jedoch seit 4- Wochen überschritten, da das Kapital noch nicht vorhanden ist.Die Halle wird nicht genutzt da der Unternehmer eine günstigere Halle gefunden hat und würde lieber diese mieten.
Ist dieser Vorvertrag bindend und kann der Vermieter die ausfallende Miete von dem Unternehmer verlangen?
Lieber Schorsch,
ein Hallenbesitzer hat mit einem Unternehmer der sich selbständig machen möchte einen Vorvertrag über die Anmietung seiner Halle gemacht.
Beide Seiten haben diesen Vertrag unterschrieben. Der Unternehmer wartet schon sehnsüchtig auf den Beginn des Mietvertrages und hat bereits mehrere Großbestellungen bei Lieferanten getätigt um die Halle damit zu füllen.
Der Hallenbesitzer hat aber jetzt einen Unternehmer gefunden, der ihm wesentlich mehr Miete bezahlen möchte.
Kann der Hallenbesitzer einfach so aus dem Vertrag aussteigen? Müsste er evtl. dem Unternehmer Schadenersatz zahlen, falls dieser seine Lieferungen teuer anderweitig lagern muss?
So könnte man die Geschichte auch erzählen. Und ich glaube damit wird eines deutlich: Zwei erwachsene Menschen haben einen Vertrag geschlossen. Schriftlich. Mit Datum und Unterschrift. Ob er nun Vorvertrag heisst, Hauptvertrag oder „Memorandum of Understanding“.
Evtl. kann ein vernünftiger Mensch mit dem anderen reden und eine gütliche Einigung erzielen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt dass bereits jetzt finanzielle Probleme vorliegen zu scheinen. Aber das Recht liegt hier m.E. eindeutig auf Seiten des Hallenbesitzers.
Wenn man gerade getankt hat und dann an einer Tanke mit wesentlich günstigeren Preisen vorbeifährt, bleibt nur noch eines: Ärgern!
Gruß
Nita