Hallo,
angenommen, eine alte Dame verfasst ihr Testament in der alten Sütterlin-Schrift, weil sie es so gelernt hat. Die Unterschrift ist aber in deutscher Schreibschrift, sie hat sich das im Laufe der Jahre so angewöhnt.
Weiter angenommen, man kann die Richtigkeit der Unterschrift überprüfen (Kontokarte bei der Bank, andere Unterschriften).
Wäre das Testament gültig, auch wenn es zwei verschiedene Schriftarten aufweist ?
Gruss
Andreas