Handschriftliches Testament

Hallo Experten,

wenn jemand wegen Altersgebrechlichkeit oder beispielsweise wegen einer Parkinson-Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ein Testament handschriftlich selbst zu verfassen, muß er dann zum Notar?

Oder reicht es, wenn jemand für diesen Menschen das Testament per Hand schreibt und die gebrechliche Person unterschreibt das dann nur. Wäre das dann auch rechtsgültig? Kommt es dabei nur auf die Handschriftlichkeit an?

Maryvonne

Hallo !

Nein,man darf es nicht für die schreibunfähige Person aufsetzen,es wäre ungültig.
Es muss von Anfang bis Ende selbst mit der Hand geschrieben sein und unterzeichnet sein.
Schönschrift wird nicht verlangt,sie erleichtert nur das Lesen und beugt womöglich späteren Auslegungsfragen vor.

Hier kann wohl nur der Notar helfen,der ja möglicherweise auch ins Haus kommen kann,schließlich muss er sich so oder so von der „Testierfähigkeit“ überzeugen.

Hier im Beispiel ist es ja „nur“ Alter oder Gebrechen,was einen hindert,selbst zu schreiben,nicht der Geisteszustand.

Man kann aber den Text schon von anderen aufsetzen lassen,geht dann mit diesem Schreiben zum Notar und bekundet diesem dann „Das ist mein letzter Wille“. Dann prüft Notar die Testierfähigkeit und die Form und entscheidet dann,es geht und beurkundet es.

Nur man muss auch dfür eben ins Notariat kommen können.

mfG
duck313