Handschuhe arbeitssicherheit

in einem betrieb mit produktion sagen wir mal lüftungsbau will der chef nur den arbeitern in der produktion handschuhe stellen (2 leute ) aber den monteuren auf der baustelle nicht da diese aber genauso von den scharfen blechen gefährdet sind wie die arbeiter in der produktion ist meine frage

muss der chef allen arbeitern handschuhe stellen

Hallo,

das Arbeitsschutzgesetzt (ArSchG) hilft uns hier weiter.
Auszug §3:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
  2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Welche Rechte der Arbeitnehmer hat, regelt unter anderem §17 Abs.1 und 2 ArSchG:

(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist § 125 des Bundesbeamtengesetzes anzuwenden. Entsprechendes Landesrecht bleibt unberührt.

(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die in Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Vorschriften sowie die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung und des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bleiben unberührt.

Sollte jemandem etwas aufgrund der unzureichenden Arbeitssicherheit passieren, so können sich Schadenersatzansprüche aus §823 (2) BGB ergeben.

Für Beschwerden (zuständige Stelle) in Sachen Arbeitssicherheit ist das Gewerbeaufsichtsamt und die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig.

Hoffe ich konnte Dir bei deinem fiktiven Fall weiterhelfen.

Gruß Marcus

Hallo ulihilft,
der Chef ist Unternehmer oder einer seiner Führungskräfte. Er hat grundsätzlich alle für die Arbeit notwendigen Dinge, insbesondere persönliche Schutzausrüstungen kostenlos in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Das heißt bei Handschuhen z.B., dass genügend Ersatz zu einer Baustelle mitgegeben werden muss, um defekte Handschuhe sofort durch neue zu ersetzen. Doch damit noch nicht genug. Gibt es z.B. keinen Betriebsrat in der Fa., hat er die Arbeitnehmer dazu zu „hören“, sprich bei der Auswahl mit einzubeziehen, zumindest jedoch auf Anfrage zu erklären, warum gerade die ausgegebenen geeigtnet sind.
Falls notwendig kann ich meine Argumente noch mit Zitaten aus dem Regelwerk hinterlegen.
Ich hoffe, Du kannst damit etwas anfangen, weil ich bei solche Arbeitgebern erwarte, dass sie sich bei der Umsetzung des Regelwerkes ziemlich bockig anstellen. Übrigens falls das so sein sollte, hilft manchmal ein anonymer Anruf bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder beim Gewerbeaufsichtsamt.
MfG Stefan Müller
Sicherheitsingenieur

Hallo,
soweit ich richtig informiert bin ist der Chef verpflichtet allen Arbeitern die gleiche sicherheitsbedingte Arbeitskleidung zu der nun auch mal die Sicherheitshandschuhe gehören, zu stellen.
Ist es in einer Arbeitsanweisung angewiesen das die Arbeiter in der Produktion Sicherheitshandschuhe tragen müssen?
Ist es vom Chef gefordert das Arbeitsicherheitsbekleidung getragen wird, egal welcher Art, hat die Firma diese Bekleidung auch zu stellen.
Ich hoffe diese Antwort hilft dir weiter.

MfG
autodealer

Hallo Ulihilft

leider bin ich für dieses Thema nicht der Richtige. Da ich mit dem Thema Arbeitssicherheit nicht betraut bin.
sorry

hier ein link dazu:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/psa-bv/gesam…
psa=persönliche schutzausrüstung
diese psa wird vom arbeitgeber gestellt und ist für alle mitarbeiter , die einer gefährdung unterliegen , zu stellen.
das gilt für die produktion wie für die montage.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
mfg

Moin ulihilft,

Du hast vollkommen recht! Liegt eine Gefährdung vor, hier: Schnittverletzungen der Hände durch scharfkantige Bleche, müssen durch den Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine mögliche Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Schutzhandschuhen.

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Sie stellt eine Maßnahme nach §3 dieses Gesetzes dar.
Sind PSA zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich, sind sie vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Da Kosten für Maßnahmen nach §3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen ihnen Persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Sicherheits- oder Schutzschuhe, Schutzhandschuhe) vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Gruß

Andreas

Weitere Infos unter http://www.baua.de/cln_095/de/Geraete-und-Produktsic…

Wenn die Gefahr des schneidens vorhanden ist, dann muss er die Schutzausrüstung stellen, egal wo oder als was die Mitarbeiter arbeiten!!!

Allen Arbeitern sicher nicht, jedoch denen, die beim Umgang mit scharfkantigen Blechen durch diese gzefährdet sind.