Maaahlzeit,
gegeben ist ein Bad:
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Die °°° kennzeichnen den geplanten Handtuchheizkörper.
Er befindet sich mithin im Bereich 1 der Wanne, soll aber eine elektrische Heizpatrone bekommen - 600W, 230V.
Erlaubt sind dort ja lediglich:
„Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte“.
Nun weiß ich, dass in Deutschland im nationalen Anhang zur betreffenden Norm dort elektrische Durchlauferhitzer auch OHNE Fehlerstromschutzschalter montiert werden dürfen.
Würdet IHR es in Kenntniss dieser (meines Erachtens unrühmlichen!) Ausnahme als besonders verwerflich ansehen, wenn ich nun dort über eine spritzwasssergeschützte Geräteanschlussdose eine Heizpatrone betreiben würde?
Immerhin erwärmt die ja auch Wasser - das im Heizkörper…
Und die wäre selbsverständlich über einen 30mA Fehlerstromschutz gesichert.
Und ich könnte mir gut vorstellen, dass ich einen Zusatzpotenzialausgleichsleiter dorthin führen würde.
Alles zusammen wäre es eine großzügige Auslegung der Regeln.
Aber wenn man ganz legal einen Durchlauferhitzer ohne FI dort setzen darf, dann sehe ich es nicht ein, warum ich dem Bauherren seinen Wunsch einer Heizpatrone (_mit_ FI!) dort verwehren soll.
Ein wenig Bauchschmerzen bleiben aber…