Handtuchheizkörper im Bereich 1?

Maaahlzeit,

gegeben ist ein Bad:

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Die °°° kennzeichnen den geplanten Handtuchheizkörper.
Er befindet sich mithin im Bereich 1 der Wanne, soll aber eine elektrische Heizpatrone bekommen - 600W, 230V.
Erlaubt sind dort ja lediglich:
„Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte“.

Nun weiß ich, dass in Deutschland im nationalen Anhang zur betreffenden Norm dort elektrische Durchlauferhitzer auch OHNE Fehlerstromschutzschalter montiert werden dürfen.

Würdet IHR es in Kenntniss dieser (meines Erachtens unrühmlichen!) Ausnahme als besonders verwerflich ansehen, wenn ich nun dort über eine spritzwasssergeschützte Geräteanschlussdose eine Heizpatrone betreiben würde?

Immerhin erwärmt die ja auch Wasser - das im Heizkörper…

Und die wäre selbsverständlich über einen 30mA Fehlerstromschutz gesichert.

Und ich könnte mir gut vorstellen, dass ich einen Zusatzpotenzialausgleichsleiter dorthin führen würde.

Alles zusammen wäre es eine großzügige Auslegung der Regeln.
Aber wenn man ganz legal einen Durchlauferhitzer ohne FI dort setzen darf, dann sehe ich es nicht ein, warum ich dem Bauherren seinen Wunsch einer Heizpatrone (_mit_ FI!) dort verwehren soll.

Ein wenig Bauchschmerzen bleiben aber…

Hallo !

ich sehe das auch so.
Es gibt m.E. keinen sicherheitsrelevanten Grund,die zulässigen Geräte auf Wassererwärmung(aus alter Tradition sind das Boiler oder DLE) zu beschränken.
Wenn die zulässig sind,und von Bauart her ausreichend spritzwasserfest sind(Gehäuse,Bedienteile und Leitungseinführung,dann müsste es selbst für eine Beleuchtung gelten !
Wenn schon Ausnahme,dann aber richtig und begründet.

Auch DLE MUSS dort nicht sein,es hat wieder mal ausschließlich praktische Gründe,kleines Bad,also Platzmangel.
Und das soll dann herhalten,als Grund für Ausnahme ?

Denn,entweder das Gerät/Leuchte ist sicher gegen Feuchte/Berührung oder nicht.

Aber:
Ist die Leitungseinführung zum E-Handtuchtrockner ausreichend wassergeschützt,denn für Zone 1 sind sie ja nicht gedacht.
Und die Leitung muss doch …" von hinten ins Gerät eingeführt"… eingeführt sein,also aus der Unterputzinstallation heraus.
Und da musst Du ja irgendwo die feste Gerätedose anbringen. Zwischen Dose und Heizkörper baumelt dann ein Stück flexible Schlauchleitung.

Ich sehe eher darin den springenden Punkt. Nicht, ob das nicht auch unter „Geräte zur Wassererwärmung“ fällt. M.E. nach trifft das nämlich zu.

Mfg
duck313

Hallo !

ich sehe das auch so.

Ich habs heute installiert.

Es gibt m.E. keinen sicherheitsrelevanten Grund,die zulässigen

Aber:
Ist die Leitungseinführung zum E-Handtuchtrockner ausreichend
wassergeschützt,denn für Zone 1 sind sie ja nicht gedacht.

Das Ganze sieht aus wie ein ganz normaler Rohrheizkörper.
http://www.zentralheizung.de/heiztechnik/image/11436…

Nur befindet sich halt im vertikalen Rohr eine Heizpatrone, die dann das Medium erwärmt. Im Prinzip wie ein Ölradiator.
Laut Datenblatt hat das dann IP54.

Etwa wie der hier:
http://www.elektrohandel-roll.de/product_info.php?in…

Und die Leitung muss doch …" von hinten ins Gerät
eingeführt"… eingeführt sein,also aus der
Unterputzinstallation heraus.
Und da musst Du ja irgendwo die feste Gerätedose anbringen.
Zwischen Dose und Heizkörper baumelt dann ein Stück flexible
Schlauchleitung.

Jawoll. Es gibt ja Geräteanschlussdosen mit Spritzwasserschutz.
Der mitgelieferte Schukostecker wird abgeknipst, die Leitung dann direkt zur Geräteanschlussdose geführt.

Ich sehe eher darin den springenden Punkt. Nicht, ob das nicht
auch unter „Geräte zur Wassererwärmung“ fällt. M.E. nach
trifft das nämlich zu.

Nun ja. Das Medium könnte Wasser sein. Es könnte aber auch irgendwas anderes sein. Etwa Öl. Man weiß es nicht.
Ich werde aber die Art des Mediums nicht zur Beurteilung „zulässig oder unzulässig“ heranziehen. Das wäre mir dann echt zu bescheuert.

Ich sehe das pragmatisch:
Wenn ein DLE in IP25 selbst ohne FI zulässig ist, dann verweigere ich keinen gekapselten Handtuchheizkörper in IP45 MIT FI-Schutz. Wie soll ich das dem Kunden sinnvoll erklären?
Zudem habe ich die VDE-Widrigkeit ganz offen angesprochen, auch die VDE-Konformität eines DLE an selber Stelle.