Hallo mein Name ist Yvonne G. und ich habe vor einem Monat ein Handyvertrag über E-Plus abgeschlossen. Wir haben aber zusätzlich schriftlich festgelegt, das wenn es zum Zahlungsverzug kommt. Mein Partner trotzdem für alle Kosten und Gebühren haftet und diese übernehmen muss, da ich nur für den Vertragseröffnung zuständig war.
Jetzt meine Frage, kann man dieses Schreiben vor Gericht anwenden, falls er nicht zahlt und die Gebühren auf mich fallen sollten.
Das kommt sehr darauf an, mit wem die Vereinbarung geschlossen wurde (mit E Plus oder mit Freund?) und wie der genaue INhalt lautet.
So wie es nach der dürren Schilderung aussieht dürftet ihr beide als Gesamtschuldner gegenüber EPlus haften.
Gegebenenfalls kann gegen den Freund Regress genommen werden, notfalls im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs. Aber im Verfahren gegen EPlus dürfte die Vereinbarung völlig nutzlos sein.
§ 414 BGB Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.
Die (sehr ungewöhnliche für e-Plus) schriftliche Festlegung wäre also verwertbar zu Ihren Gunsten.
Dabei könnte die Vereinbarung auch als Bürgschaft oder Schuldbeitritt verstanden werden, falls e-Plus Sie verklagt (und gewinnt!) müssen Sie Ihrem Partner unbedingt gerichtlich den Streit verkünden (das macht der Anwalt Ihres Vertrauens).
Gruß
Lür
Jetzt meine Frage, kann man dieses Schreiben vor Gericht anwenden, falls er nicht zahlt und die Gebühren auf mich :fallen sollten.
Hallo,
meine unverbindliche Einschätzung dazu:
Vor Gericht wird Ihnen der Schrieb wohl zunächst nichts nutzen. Sie schreiben, dass „wir“ vereinbart haben, dass ihr Partner im Falle des Forderungsausfalls zahlt.
Wenn Sie das mit EPLus vereinbart haben, hört es sich an wie eine Bürgschaft. Ihr Partner zahlt für den Fall, dass Sie pleite sind, kann sich das Geld aber anschließend von Ihnen wieder holen (zählt auch nur, wenn Sie tatsächlich pleite sind, nicht nur bei knapper Kasse)
Wenn Sie das aber nur mit Ihrem Partner verinbart haben, interessiert das Eplus nicht und die Klage läuft nur gegen Sie.
wenn dein Partner diese schriftliche Festlegung unterschrieben hat, dann muss er haften. Vor Gericht zählt nur schriftliches Beweismaterial, keine mündlchen Abmachungen, sofern sie nicht aufgenommen und gespeichert wurden.
Wenn du also ein Papier mit der eindeutigen Abmachung hast, dass dein Partner haftet und er da auch signiert hat (–> sein klares Einverständnis), dann muss er auch zahlen.
das Handeln birgt schon ein hohes Risiko. Hier gibt es letztlich 2 verschiedene Verträge. Einmal bist Du und E-Plus Vertragspartner beim 2. bist Du und Dein Partner Vertragspartner.
Das heisst, E-Plus wird Dich als einzigen Vertragspartner sehen und sollte Dein Freund nicht zahlen, wird E-Plus sich das Geld NUR VON DIR holen, da E-Plus in keinerlei Vertragsverhältnis mit Deinem Freund steht, d. h. auch ggfs. gegen Dich gerichtliche Schritte einleiten und im Normalfall auch hiermit durchkommen. Der Vertrag zwischen Dir und Deinem Freund ist für E-Plus dahingehend uninteressant, d. h. würdest hier um eine Zahlung nicht drumrum kommen.
Du könntest durch den Vertrag zwischen Dir und Deinem Freund lediglich selber gegen Deinen Freund gerichtlich vorgehen und diesen zur Zahlung der Dir entstandenen Kosten etc. verklagen.
Hallo mein Name ist Yvonne G. und ich habe vor einem Monat ein
Handyvertrag über E-Plus abgeschlossen. Wir haben aber
zusätzlich schriftlich festgelegt, das wenn es zum
Zahlungsverzug kommt. Mein Partner trotzdem für alle Kosten
und Gebühren haftet und diese übernehmen muss, da ich nur für
den Vertragseröffnung zuständig war.
Hi Yvonne,
ist der Handyvertrag von E-Plus so angenommen worden? Oder habt Ihr ihn privat abgeschlossen?
Gruß
Ulrike
Jetzt meine Frage, kann man dieses Schreiben vor Gericht
anwenden, falls er nicht zahlt und die Gebühren auf mich
fallen sollten.