Handwerk und Bauherr

Angenommen, ein Bauherr lässt von einem Handwerker Schiebeläden am Haus anbringen, die elektrisch betrieben werden, jedoch ständig Ausfälle haben und bei direkter Sonneneinstrahlung und auch bei Regen dann gar nicht mehr funktionieren.

Würde denn hier auch das BGB greifen? Kaufpreisminderung scheint mir nicht sonderlich hilfreich, da die Teile dann in der Folgezeit ebenfalls nicht funktionieren. Aber da nicht jedermann mal kurz 25.000 EUR in den Wind setzen kann muss es doch eine Lösung geben…Bauherr und Handwerker kommen offensichtlich nicht weiter!

Warum sollte das BGB denn hier nicht gelten?

Ob nun Minderung, Schadensersatz statt der Leistung, event. Selbstvornahme (wenn Werkrecht anwendbar sein sollte): Der Möglichkeiten gibt es verschiedene.

Empfehlung: Gang zum Anwalt.

Levay