ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können und der richtige Ansprechpartner für mich sind.
Ein Handwerker hat uns für den Einbau einer neuen Haustüre einen Pauschalpreis für die Arbeitsstunden gemacht.
Wir sollten also Material für den Einbau nach Preisliste zahlen, während der Einbau pauschal 300 € kosten sollte.
Nun kam die Rechnung, der Handwerker hat nicht nur auf die Materialkosten, sondern auch auf den Pauschalpreis, den er uns gemacht hat, Umsatzsteuer berechnet.
Ist das richtig so, ist der Pauschalpreis nicht der „Endpreis“, also inkl. USt/MwSt?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus herzlich.
Hallo.
Dank Deutscher Politiker Steuer steck überall .
Verlangen Sie Rechnung für die Tür-Steuer ist schon drin .Auch für die Arbeit man muss die Steuer zahlen .
Gruss.
dies ist meiner Meinung nach nicht richtig bzw. sogar gesetzeswidrig.
Ich habe selbst einen Computerhandel und sehe es so, dass ich Privatkunden immer den Bruttopreis incl. Mwst. anbieten muß.
Das steht in §1 der Preisangabenverordnung
Siehe hier:
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.