Handwerker auf Schadenersatz verklagen?

Hallo,

mal angenommen eine Firma montiert eine PV Anlage und misst diese nicht durch.
6 Monate später findet der Besitzer heraus, dass diese viel zuwenig Strom produziert. Firma kommt und misst durch. Es wird festgestellt, dass die Anlage 1/3 zu wenig Strom produziert hat.
Nach dieser Feststellung vergehen gut 3 Monate, ohne dass die Anlage repariert wird, bzw. auch nur geschaut wird, warum zu wenig produziert wird. Termine werden immer wieder sehr kurzfristig abgesagt. Anlage ist demnächst ein Jahr am Netz und läuft wahrscheinlich seit dem mit nur 2/3 Leistung.

Ist die Firma auf Schadenersatz zu verklagen?
Und vor allen, wie bekommt man die Firma dazu, die Anlage zu richten?

Vielen Dank für die Hilfe

S. Müller

Hallo,

Es wird festgestellt, dass die Anlage 1/3 zu wenig Strom produziert
hat.

wodurch genau?
Gruß
loderunner

Dem Besitzer ist aufgefallen, dass die Anlage die von der Herstellerfirma (nicht die Montagefirma) berechnete Menge an Strom nicht produziert. Montagefirma beauftragt, das zu überprüfen.
Die Firma war selbst vor Ort und hat die Anlage auf alle möglichen ihr zur Verfügung stehende Mittel durchgemessen. Ergebnis 1/3 zu wenig Leistung. Warum ist unklar.

Hallo,

Warum ist unklar.

das sollte man aber erst mal heraus finden. Einen Anspruch auf was auch immer hat man schließlich nur bei Vorliegen eines Mangels. Und den muss der Käufer beweisen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

mal angenommen eine Firma montiert eine PV Anlage und misst
diese nicht durch.
6 Monate später findet der Besitzer heraus, dass diese viel
zuwenig Strom produziert. Firma kommt und misst durch. Es wird
festgestellt, dass die Anlage 1/3 zu wenig Strom produziert
hat.

Wie will man das berechnen? Wurde die solare Einstrahlung am Ort minutiös protokolliert und mit den Verkaufunterlagen verglichen?
Waren es verbindliche Angaben beim Verkauf?

Eins ist klar:
Wenn ein Mangel besteht (also bewiesen wird), dann ist der vom Verkäufer zu beheben.

Und wenn ein Schaden entstanden ist (der in seiner Höhe zu beweisen ist), dann muss der, der den Schaden verursacht hat, ihn ausgleichen.

Hallo!

Wenn mich jemand dazu fragen würde, so würde ich den Besitzer der PV-Anlage auf dieses Forum verweisen:

http://www.solarstrom-forum.de/forum.php

Nicht, um die Rechtslage abzuklären, sondern um anhand der Daten der vorhandenen Anlage im Vergleich zu anderen abzuklären, was realistisch an PV-Ertrag ist - oder nicht.

Die Vorausberechnungen und gehübschten bunten Diagramme der PV-Verkäufer sind oft völlig unrealistisch. (Eigene Erfahrung)

Angelika

Hallo,

Warum ist unklar.

das sollte man aber erst mal heraus finden. Einen Anspruch auf
was auch immer hat man schließlich nur bei Vorliegen eines
Mangels. Und den muss der Käufer beweisen.

Mangel nachgewiesen durch Messung (durch die Firma selbst): Die Anlage liefert zu wenig Leistung (sollte doch die geschuldete Leistung sein). Was fehlt jetzt noch?

Franz

Hallo,

Und vor allen, wie bekommt man die Firma dazu, die Anlage zu richten?

Angemessene Frist setzen, nach fruchtlosem Ablauf Nachfrist setzen mit Hinweis auf Ersatzvornahme durch Dritte (beginnend mit Einschaltung eines Gutachters…).

Franz

Hallo,

Die Anlage liefert zu wenig Leistung (sollte doch die
geschuldete Leistung sein). Was fehlt jetzt noch?

Woher genau hast Du denn den Wert für die ‚geschuldete Leistung‘? Woran liegt es - hat der Installateur gepfuscht oder ist was defekt?

Ganz so einfach ist es halt doch nicht.

Gruß
loderunner

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Hallo,

Die Anlage liefert zu wenig Leistung (sollte doch die
geschuldete Leistung sein). Was fehlt jetzt noch?

Woher genau hast Du denn den Wert für die ‚geschuldete
Leistung‘? Woran liegt es - hat der Installateur gepfuscht
oder ist was defekt?

Nun, im UP steht im ersten Satz folgendes:
„mal angenommen eine Firma montiert eine PV Anlage und misst diese nicht durch.“
Ist das Durchmessen keine Nebenleistung, um den Nachweis ordnungsgemäßer Installation zu liefern?

Anderes Beispiel:
Angenommen, man lässt sich eine Heizungsanlage incl. Verrohrung installieren.
a) Würdest du keine Druckprobe machen und somit den Nachweis einer fachgerechten Installation liefern lassen?
b) Man stellt, da die Anlage im Sommer installiert wurde, erst im Winter fest, dass in zwei von zehn Heizkörpern kein Durchfluss vorhanden ist. An wen würdest du dich wenden?

Um auf das UP zurück zu kommen: In der Annahme, dass Montagefirma die Anlagenkomponenten geliefert/zur Verfügung gestellt hat, ist die Sache erst einmal eindeutig. Unter der Annahme, dass der Bauherr die Anlage geliefert hat, bleibt dennoch der erste Schritt, von der Montagefirma den Nachweis für die ordnungsgemäße Installation zu liefern. Hat die Montagefirma freiwillig die Messung durchgeführt? Das Schweigen im Nachgang …

Ganz so einfach ist es halt doch nicht.

Wenn man es erst einmal unnötig kompliziert macht, dann schon. Ich konnte von zwei Vertragsverhältnissen nichts erkennen. Sofern zwei Vertragsverhältnisse existieren, kann man sicherlich den zweiten Vertragspartner (Hersteller) mit ins Boot nehmen.

Franz

Hallo,

Ist das Durchmessen keine Nebenleistung, um den Nachweis
ordnungsgemäßer Installation zu liefern?

Wenn es nicht im Vertrag steht: woraus sollte sich diese Pflicht ergeben? Hat ein Hersteller eine gesetzliche Pflicht zu einer wie auch immer gearteten Endkontrolle vor Auslieferung seiner Waren? Muss ein Metzger seine Wurst probieren, bevor er sie dem Kunden verkauft? Ein Bäcker von jedem Brötchen einmal abbeißen?

Anderes Beispiel:
Angenommen, man lässt sich eine Heizungsanlage incl.
Verrohrung installieren.
a) Würdest du keine Druckprobe machen und somit den Nachweis
einer fachgerechten Installation liefern lassen?

Was stellst Du Dir unter einer Druckprobe vor? Und wie soll das beweisen, dass die Zimmer im Winter auch wirklich ausreichend warm werden? Geht ein Fahrzeughersteller mit jedem Neuwagen einmal auf die Autobahn zum Vollgastest?

b) Man stellt, da die Anlage im Sommer installiert wurde, erst
im Winter fest, dass in zwei von zehn Heizkörpern kein
Durchfluss vorhanden ist. An wen würdest du dich wenden?

An den Monteur, an wen sonst? Nur mit ihm hat man doch einen Vertrag. Nur beweist das leider keinen Mangel. Die Thermostatventile könnten sich im Laufe des Sommers fest gesetzt haben. Bei Momntage war aber alles in Ordnung. Und nun? Recht auf kostenlose Nachbesserung Deiner Meinung nach?

Um auf das UP zurück zu kommen:

Das ist nett, denn Deine Zusatzfragen haben mit dem hier im Thread besprochenen leider nicht viel zu tun. Kann es sein, dass Du Dich mit Photovoltaikanlagen nicht sonderlich auskennst? Und mit Sachmangelhaftung und Garantie auch nicht?

In der Annahme, dass
Montagefirma die Anlagenkomponenten geliefert/zur Verfügung
gestellt hat, ist die Sache erst einmal eindeutig.

Eindeutig ist hier, wie ich Dir schon schrieb, bislang gar nichts.

Unter der
Annahme, dass der Bauherr die Anlage geliefert hat, bleibt
dennoch der erste Schritt, von der Montagefirma den Nachweis
für die ordnungsgemäße Installation zu liefern.

Und der besteht darin, dass Strom produziert wird. So, wie der Nachweis der Funktion einer Heizung nicht in einer Druckprüfung, sondern aus einem warmen Heizkörper besteht. Ist das Deiner Meinung nach strittig?

Hat die Montagefirma freiwillig die Messung durchgeführt?

Was soll denn Deiner Meinung nachg gemessen werden?

Ganz so einfach ist es halt doch nicht.

Wenn man es erst einmal unnötig kompliziert macht, dann schon.

Oh, tut mir leid, dass die juristische Realität leider so unnötig kompliziert ist und deshalb verlangt, dass man einen Mangel nachweist.

Ich konnte von zwei Vertragsverhältnissen nichts erkennen.

Ich habe nicht von zwei Verträgen gesprochen. Aber wenn Du schon damit anfängst: ich kenne keine einzige Anlage, auf die es nicht FÜR DIE PANELS vom HERSTELLER eine Garantie gibt. Die Frage ist aber - natürlich wieder unnnötig kompliziert: woran liegt es denn? Nicht der Herstller muss die Funktion beweisen, der Kunde muss den Mangel beweisen. Kann er das? Kannst DU das?

Gruß
loderunner

Die Anlage hat drei Strings, Kabel, wie auch immer sowas heisst, die vom Dach kommen und in den Wechselrichter führen. Einer davon bringt keinen Strom, Kabel ist aber in Ordnung. Die Herstellerfirma, will von der Montagefirma abgeklärt haben, ob eine Steckverbindung etc beschädigt ist oder ob etwas defekt ist, was über die Garantie läuft. Problem ist halt nur, dass die Montagefirma sich nicht mehr kümmert und Termine nicht einhält und immer verschiebt.

Nochmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Hallo,

Ist das Durchmessen keine Nebenleistung, um den Nachweis
ordnungsgemäßer Installation zu liefern?

Wenn es nicht im Vertrag steht: woraus sollte sich diese Pflicht ergeben?

Aus §631 BGB. Auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, wie z.B. in der VOB, die wesentlich detaillierter, wenn auch nicht vollumfänglich, darauf eingeht. Mag sein, dass insbesondere im Bereich privater Kunden die Kenntnisse fehlen und sie daher ausgenutzt werden. Mit einem „Fertig!“ oder gar einer Unterschrift, dass die Leistung nachweislich erbracht ist, würde ich keinen Handwerker aus dem Haus lassen.

Hat ein Hersteller eine gesetzliche Pflicht zu einer wie auch immer gearteten Endkontrolle vor Auslieferung seiner Waren? Muss ein Metzger seine Wurst probieren, bevor er sie dem Kunden verkauft? Ein Bäcker von jedem Brötchen einmal abbeißen?

Belassen wir es beim Bauwesen und Bauverträgen. Und genau hier haben der Gesetzgeber (Gewährleistung) wie auch Rechtsprechung (Klärung in zahlreichen Einzelfällen) weitgehend Regelungen gefunden. Der fehlenden Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage wird immer zu Ungunsten des Auftragnehmers im Streitfall gewertet. Ihm fehlt schließlich auch der Beweis, dass er mangelfrei übergeben hat. Ein sehr häufig auftretendes Problem, insbesondere bei komplexeren Anlagen.

Was stellst Du Dir unter einer Druckprobe vor? Und wie soll das beweisen, dass die Zimmer im Winter auch wirklich ausreichend warm werden?

Genau darum geht es. Im Sommer lässt sich nicht, zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand (welcher dann keine Nebenleistung, sondern eine besondere Leistung wäre) feststellen, ob die Zimmer warm werden. Ursachen kommen sehr viele in Frage (falsche Heizlastberechnung, falsche Dimensionierung der Anlagenkomponenten, Montagefehler etc.).

An den Monteur, an wen sonst? Nur mit ihm hat man doch einen
Vertrag. Nur beweist das leider keinen Mangel.

Im Grunde genommen wurde mit den jetzt vorgenommenen Messungen a) der erforderliche Nachweis eines Mangels in der Anlage geführt, wenn auch zu Ungunsten des Auftragnehmers bislang und/oder b) das Mängelursachenfeststellungsverfahren in Gang gesetzt. Welches der Bauherr nach Frist und Nachfrist durch einen Dritten so oder so in Gang setzen wird.

Die Thermostatventile könnten sich im Laufe des Sommers fest gesetzt haben. Bei Montage war aber alles in Ordnung. Und nun? Recht auf kostenlose Nachbesserung Deiner Meinung nach?

Yep. Wenn sich Ventile innerhalb der kurzen Zeit festsetzen, dann handelt es sich um Materialfehler (über Gewährleistung und weiter Garantie gegenüber Hersteller) oder um unzureichendes Spülen der Anlage vor Inbetriebnahme (Schweißreste in der Leitung) oder unzureichende Befüllung des Systems (mit „Brackwasser“ ==> Schmutzrückstände) oder ungünstige Materialauswahl im System (Korrosion).

Kann es sein, dass Du Dich mit Photovoltaikanlagen nicht sonderlich auskennst? Und mit Sachmangelhaftung und Garantie auch nicht?

*grins*

Unter der Annahme, dass der Bauherr die Anlage geliefert hat, bleibt dennoch der erste Schritt, von der Montagefirma den Nachweis für die ordnungsgemäße Installation zu liefern.

Und der besteht darin, dass Strom produziert wird. So, wie der Nachweis der Funktion einer Heizung nicht in einer Druckprüfung, sondern aus einem warmen Heizkörper besteht. Ist das Deiner Meinung nach strittig?

Yep. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion besteht nicht darin, dass ein Heizkörper warm wird. Man führt beispielsweise Volumenstrommessungen an diversen zentralen Stellen im Gebäude durch um festzustellen, ob er in der Gesamtheit als auch in der Verteilung korrekt eingestellt ist. Und andere Verfahren. Das Ganze nennt sich Inbetriebnahme. Vielleicht liest du mal die DIN- respektive VOB-Regelungen durch.

Oh, tut mir leid, dass die juristische Realität leider so unnötig kompliziert ist und deshalb verlangt, dass man einen Mangel nachweist.

Sie war früher sehr praxisfremd, das hat sich deutlich gebessert. Selbstverständlich muss ein Mangel nachgewiesen werden. Hinsichtlich der Nachweisführung hierbei hat man sich im Bauwesen darauf „verständigt“, dass dies zuerst die ausführenden Firmen/Planer/Architekten durchführen, um unnötige Kosten von Dritten zu vermeiden. Mit einem einfachen Mängelbeseitigungsvorbehalt kann sich jeder der Beteiligten übrigens vor ungerechtfertigten Ausgaben gegenüber Bauherr schützen.

Aber wenn Du schon damit anfängst: ich kenne keine einzige Anlage, auf die
es nicht FÜR DIE PANELS vom HERSTELLER eine Garantie gibt.

Das Problem liegt doch anders: Wenn Installateur die Anlage auch liefert, interessiert den Bauherrn diese Garantie doch überhaupt nicht. Er nimmt davon unabhängig seine Rechte hinsichtlich Gewährleistungsfristen wahr.

Nicht der Herstller muss die Funktion beweisen, der Kunde muss den Mangel beweisen. Kann er das? Kannst DU das?

Man kann zuerst den einfachen Weg gehen oder den teuren, schwierigen über Dritte gleich zu Beginn. Nicht umsonst fordert man in der Regel eine Sicherheit vom Auftragnehmer für die Dauer der Gewährleistung. Um ihm seine „Mitarbeit“ bei auftretenden Mängeln schmackhaft zu machen.

Franz

Zu dem unsinnigen Bäcker-Brötchen-Vergleich: Würdest du ein angebissenes Brötchen als mangelfrei bezeichnen? Wer würde im Falle einer Vergiftung die Mängelursachenforschung vorantreiben?

Hallo,

Ist das Durchmessen keine Nebenleistung, um den Nachweis
ordnungsgemäßer Installation zu liefern?

Wenn es nicht im Vertrag steht: woraus sollte sich diese Pflicht ergeben?

Aus §631 BGB.

Dann hast Du wohl ein anderes Gesetzbuch als ich. In meinem (http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html) finde ich genau gar nichts zu einer Pflicht zum Nachmessen.

Auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist, wie
z.B. in der VOB, die wesentlich detaillierter, wenn auch nicht
vollumfänglich, darauf eingeht.

Und die gilt hier? Woher weißt Du das?

Btw., die Stelle mit dem Nachmessen finde ich auch dort nicht.

Gruß
loderunner