Handwerker Auftrag nicht vollendet

Sehr geehrte Leser/innen,
wenn jemand seit halben Jahr einen Handwerker-Angebot unterschreibt und dann auf die Vollendung getröstet wird, hat er irgendeine Möglichkeit ohne einen Rechtsstreit für die Sicherheit der Mieter und Erfüllung des Mietvertrages zu sorgen, wenn der Handwerker mit einer Ausrede nach dem anderen die Arbeit verschiebt?
Sicherlich wird oft vergessen einen Stichtag vertraglich zu vereinbaren.
Immerhin läuft ein Vermieter gar Gefahr, dass ein Mieter Mietminderung verlangt, weil die Tür oder die Treppe fehlt und sogar bei einem Stürz oder Beschädigung der Wohnung aufgrund der fehlenden Einrichtungen selbst haften muss.
Anscheinend häufen sich derartige Probleme mit Handwerker und die Frage nach einer vernünftigen Lösung kommt auf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und/oder Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

hi
ich bin Handwerker und kein Anwalt

Sicherlich wird oft vergessen einen Stichtag vertraglich zu
vereinbaren.

wenn kein Fertigstellungstermin vereinbart wurde, kann dieser auch nicht rechtlich eingefordert werden.
Der Handwerker kann aber durchaus auf die schädlichen Folgen seiner Verzögerung hingewiesen werden. Vielleicht genügt das ja schon

Möglicherweise liegt es aber daran, daß die Vertragsparteien nicht miteinander kommunizieren oder der Handwerker bereits über irgendetwas verärgert ist. Das ist häufig so. Danach klingt das eigentlich

Anscheinend häufen sich derartige Probleme mit Handwerker und
die Frage nach einer vernünftigen Lösung kommt auf.

Die Firmen haben wegen der Wirtschaftslage volle Terminkalender derzeit. Viele sind deshalb arrogant und fallen den Kunden negativ auf. Das hört man tatsächlich oft. Das wird sich aber auch (bald) wieder von selbst ändern. Dann sind die Firmen wieder umgänglicher - wenn sie dann noch Kunden haben.

Gruss

Hallo !

Man ist aber trotz Auftrag nicht auf ewig und alle Zeit an diesen Betrieb gebunden !

Fristsetzung und Ankündigung,man widerruft den Auftrag und beauftragt eine anderes Unternehmen.

Und wenn Sicherheitsaspekte betroffen wären,fehlendes Geländer,Treppe und der Bau bereits bewohnt ist,dann ist überhaupt keine Zeit.
Da muss der Vermieter sofort Abhilfe schaffen,zur Not auch provisorisch durch eine andere Firma. Denn für die Sicherheit im Haus ist er verantwortlich,nur er !

MfG
duck313

Doch!
Hallöchen,

ich bin Handwerker und kein Anwalt

Sicherlich wird oft vergessen einen Stichtag vertraglich zu vereinbaren.

wenn kein Fertigstellungstermin vereinbart wurde, kann dieser auch nicht rechtlich eingefordert werden.

Nach §242 BGB gilt das Prinzip von Treu & Glauben.
Das würde jedes Gericht so auslegen, dass eine Erbringung der Leistung zeitnah, insbesondere nach Arbeitsbeginn eine Fertigstellung im für die Tätigkeit üblichen Zeitrahmen, zu erbringen ist.

So kann nach Arbeitsbeginn eine Leistung, die innerhalb von z.B. 2-3 Tagen erbracht werden sollte, nicht ohne Weiteres auf 2-3 Monate verzögert werden.

Tatsächlich stellen handwerkliche Maßnahmen ja eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bewohner dar. Diese muss der Bewohner nicht länger als unumgänglich dulden.
Dann gilt das Verursacherprinzip, derjenige, auf dessen Verschulden (Unterlassen) der Qualitätsverlust basiert, ist für Kompensation verantwortlich.
Hat der Handwerker also tatsächlich durch Arbeitsaufname ohne Fertigstellung einen Wohnmangel verursacht, der vorher nicht vorhanden war, so kann er bei ungewöhnlich langer Herauszögerung der Arbeiten dafür in Regress genommen werden.

Der Handwerker kann aber durchaus auf die schädlichen Folgen seiner Verzögerung hingewiesen werden. Vielleicht genügt das ja schon

Wenn es nicht genügt, kann man ihm auch eine angemessene Frist zur Fertigstellung setzen und dann bei weiteren Verzögerungen entsprechende Schritte einleiten (Abmahnung, anderen Handwerker beauftragen, Rücktritt …)

Möglicherweise liegt es aber daran, daß die Vertragsparteien nicht miteinander kommunizieren oder der Handwerker bereits über irgendetwas verärgert ist. Das ist häufig so. Danach klingt das eigentlich

Oder aber vor ein Auto gelaufen ist oder Frau verunglückt oder Kind im Krankenhaus - oder sonst was.
(Als nicht-juristischer Rat gilt hier: Erst mal auf der Tonspur versuchen, sich im Guten zu einigen. Menschliche Probleme muß man meist nicht mit der Anwaltskeule lösen)

Wenn ein Handwerker verärgert ist, ist es trotzdem im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes sehr unschlau, unfertige Arbeiten stehen zu lassen. Zumindest muss der Handwerker sich absichern, dass eine Weiterführung der Arbeiten keine geschützten Interessen des Auftraggebers tangiert. Insbesondere die Sicherheit der Baustelle gehört hier definitiv dazu.
Aus persönlicher Verärgerung heraus einen Sicherheitsmangel auf einer Baustelle monatelang liegen zu lassen kann ganz, ganz üble Folgen haben - beispielsweise wenn jemand zu Schaden kommt, einer Anklage wegen versuchten Totschlags oder schwerer Körperverletzung.

Anscheinend häufen sich derartige Probleme mit Handwerker und
die Frage nach einer vernünftigen Lösung kommt auf.

Die Firmen haben wegen der Wirtschaftslage volle
Terminkalender derzeit. Viele sind deshalb arrogant und fallen den Kunden negativ auf. Das hört man tatsächlich oft. Das wird sich aber auch (bald) wieder von selbst ändern. Dann sind die Firmen wieder umgänglicher - wenn sie dann noch Kunden haben.

Jo. Das ist leider reale Situation, aber ein marktwirtschaftliches und kein juristisches Problem.

Auch

Gruss

Michael

Danke
danke mike,

klingt plausibel was du schreibst. Für die Betroffene würde das allerdings ein schwerer Gang werden, in den seichten Gewässern des Gesetzes so herumzuschippern.

Aber was ihr schriebt, ist natürlich richtig. Es ist unverzüglich für eine Sicherung zu sorgen, zur Not dem Handwerker den Auftrag (nach Aufforderung) zu entziehen und an andere Firmen zu vergeben, wenn das geht

Mein Verdacht ist aus Erfahrung, daß der Handwerker nicht einfach nur nicht kommt, weil er keine Lust hat oder verärgert ist, sondern weil es an Vorarbeit des AG fehlt. idR ist das so.
Das führt aber an der Rechtsfrage vorbei

Gruss

Danke für die hilfreichen Antworten
Sehr geehrte Leser,
vielen herzlichen Dank für die Antworten.

Leider gibt es auch Fälle, wo ein Grund für das Verhalten auch im privaten Umfeld des Handwerkers nicht logisch erkennbar ist und der Auftraggeber mit Kommunikation und seinem Latein am Ende ist.
Doch zum Glück gibt es scheinbar (ohne den Weg zum Anwalt) ja noch die Möglichkeit der Auftragsentziehung aufgrund eines nachvollziehbaren Sicherheitsrisikos besonders für behinderte Menschen und eines nicht mehr akzeptablen Verzuges von Monaten. Selbst wenn der Handwerker aus familiärer Situation oder eines Unfalls nicht in der Lage wäre, würde selbst dann bei einem enormen Sicherheitsrisiko meiner Meinung nach eine Auftragsentziehung angebracht sein.

Freundliche Grüße

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