Handwerker beauftragen?

Guten Morgen,vieleicht hat kennt sich jemand damit aus oder hat sogar eine rechtsgültige Entscheidung zur Hand.Ich habe am 7.8.2013 meinen Vermieter einen Mietmangel bzgl. undichter Fenster und Türen angezeigt. Dies noch einmal am 7.11.2013 mit dem Hinweis das ich die Miete nur unter Vorbehalt zahle und um bitte Sie erneut , die Mängel innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum 05.12.2013, beseitigen zu lassen.

Antwort des Vermieters: Wir gehen davon aus, dass sich die Handwerker in Kürze mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen werden.

_Bis heute habe ich von keinem Handwerker gehört.

Meine Frage: Bin ich verpflichtet den Termin zu machen oder kann ich verlangen das der vermieter den Termin abstimmt und wo kann ich das eventuell sogar schriftlich finden? Wie hoch darf die Mietminderung sein?_

Lieben Dank für eure kommenden Antworten!

  1. Wie wollen Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie nicht wissen, welchen Handwerker der Vermieter beauftragen will?

  2. Die Beauftragung von Handwerkern sollte nur der Vermieter machen, oder kennen Sie den Spruch nicht: Wer die Musik bestellt…

  3. Wegen einer Mietminderung sollten Sie entweder beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht nachfragen. Sie können aber auch im Internet nach Mietminderungstabellen Ausschau halten. Eine davon ist hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Aber lesen Sie den vorgeschalteten Text gründlich.

erst einmal lieben Dank für die Antwort!
Doch der Vermieter hat geschrieben. Das der Handwerker sich in Kürze mit Ihnen (also mir)zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen wird.
Die Beauftragung war ja auch nicht die Frage…sondern ob der Vermieter den Termin abstimmen muss, damit der Schaden innerhalb der Frist beseitigt wird.

  1. Wie wollen Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie nicht
    wissen, welchen Handwerker der Vermieter beauftragen will?

und wie soll der Vermieter einen Termin vereinbaren, wenn er gar nicht weiß, wann der Mieter Zeit hat?

Moin, Einen Handwerker kannst Du nicht bestellen -Außnahme ist ein Notfall - Keine Wasser oder Strom, Heizung.
Mietminderung 5 % höchsten 10% nur wenn der Mangel extrem ist. Beginnend mit der Miete Januar. Dem Vermieter dieses schriftlich - Einschreiben Rückschein - mitteilen.

Gruß connection

Hallo
wie schon gesagt wurde, bist du nicht verpflichtet, den Termin selbst zu vereinbaren - es wäre aber durchaus sinnvoll, um das Termin-Absprache-Procedere zu verkürzen :wink:
Also dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass sich noch kein Handwerker gemeldet hat. Nachfragen wen er denn beauftragt hat - und dabei anbieten, dass du den Termin auch gern direkt mit der Firma vereinbarst, wenn er dir die Telefonnummer mitteilt.

Ich gehe zwar davon aus, dass es sich hier nicht um „normale“ geringe Undichtigkeiten handelt, die mit 1 Stunde Zeitaufwand und 2 Rollen Fensterdichtung zu beheben sind. Aber auch sonst stellen undichte Fenster und Türen nicht zwangsläufig einen Mietmangel dar. Lies am besten mal hier:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-undichte-…

Wenn es sich um einen Mietmangel handelt, dann ist die Miete ab dem Zeitpunkt der Gebrauchsbeeinträchtigung gemindert > BGB § 536 ff
Da der Mangel dem Vermieter bereits angezeigt wurde und da es inzwischen ja schon recht kühl geworden ist, wäre m.E. ab Oktober eine angemessene Mietminderung angebracht.

Gruß Rudi

Oh, Connection geruht eine mieterfreundliche Antwort zu geben :wink:

Beginnend mit der Miete Januar. Dem Vermieter dieses schriftlich - Einschreiben Rückschein - mitteilen.

Warum soll die Mietminderung im Januar beginnen?
(schon 2013 oder erst 2013???)

Gruß Rudi

lieben Dank für die Antwort!