Guten Morgen,vieleicht hat kennt sich jemand damit aus oder hat sogar eine rechtsgültige Entscheidung zur Hand.Ich habe am 7.8.2013 meinen Vermieter einen Mietmangel bzgl. undichter Fenster und Türen angezeigt. Dies noch einmal am 7.11.2013 mit dem Hinweis das ich die Miete nur unter Vorbehalt zahle und um bitte Sie erneut , die Mängel innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum 05.12.2013, beseitigen zu lassen.
Antwort des Vermieters: Wir gehen davon aus, dass sich die Handwerker in Kürze mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen werden.
_Bis heute habe ich von keinem Handwerker gehört.
Meine Frage: Bin ich verpflichtet den Termin zu machen oder kann ich verlangen das der vermieter den Termin abstimmt und wo kann ich das eventuell sogar schriftlich finden? Wie hoch darf die Mietminderung sein?_
Lieben Dank für eure kommenden Antworten!