Hallo Less,
meine Mieter beauftragen immer Handwerker ohne Rücksprache,
bisher wurde alles danach von mir bezahlt mit dem Hinweis
vorher unbedingt das mit mir abzusprechen. Nun flattert die
nächste Rechnung ins Haus mit über 500 Euro. Wie ist hier die
Rechtslage, dürfen die Mieter das einfach? Meist handelt es
sich durchaus um „Mängel“ für die der Vermieter aufkommen muß,
dennoch würde ich es vorher gerne wissen und mir den
Handwerker selbst aussuchen, es werden von den Mietern selbst
für sehr einfache Tätigkeiten Aufträge vergeben und
seltsamerweise liegt der ReEchnungsbetrag immer über 75 Euro
(Grenze Schönheitsreparatur), auch wenns nur ein Euro ist. Die
letzten Rechnungen lagen allerdings zwischen 1300 und 500
Euro. Darf ich mal als Schock die Zahlung verweigern, weil ich
nichts von dem Auftrag wußte?
Patrick hat bereits im Wesentlich Deine Frage beantwortet. Wer bestellt bezahlt. Der Mieter verhält sich vertragswidrig. Er hat jeden Mangel, auch wenn er anteilig durch Kleinreparaturklauselvereinbarungen beteiligt ist, keine Reparatur ohne Erlaubnis des Vermieters zu veranlassen. Da dies nun öfters geschehen ist und Du die Rechnungen bezahlt hast, kannst Du nicht einfach nun beim nächsten Mal hingehen und nicht zahlen. Der Mieter kennt Deine Reaktion, dass Du immer zahlst. Er kann sich - darauf - verlassen.
Du muss dem Mieter einen Brief schreiben. Dort muss der klar hingewiesen werden, dass nur der Vermieter an Handwerker Aufträge erteilt und künftig nur Kosten von Dir übernommen werden, wenn Du den Handwerker beauftragt hast. Wenn dann ein Handwerker ohne Deinen Auftrag eine Rechnung sendet, diese per Einschreiben an den Handwerker zurück mit dem Hinweis, dass Du keinen Auftrag erteilt hast und auch keinen Auftrag genehmigt hast, also der Handwerker sich an den Mieter wenden soll. Konsequent musst Du dann aber jede Rechnung, die ohne Deine Zustimmung ausgelöst ist, zurückweisen.In jedem Mietvertrag - Formularmietvertrag - steht deutlich drin, dass der Mieter Mängel sofort / umgehend dem Vermieter melden muss.
Gruss Günter