Handwerker beauftragen

Hallo,

meine Mieter beauftragen immer Handwerker ohne Rücksprache, bisher wurde alles danach von mir bezahlt mit dem Hinweis vorher unbedingt das mit mir abzusprechen. Nun flattert die nächste Rechnung ins Haus mit über 500 Euro. Wie ist hier die Rechtslage, dürfen die Mieter das einfach? Meist handelt es sich durchaus um „Mängel“ für die der Vermieter aufkommen muß, dennoch würde ich es vorher gerne wissen und mir den Handwerker selbst aussuchen, es werden von den Mietern selbst für sehr einfache Tätigkeiten Aufträge vergeben und seltsamerweise liegt der ReEchnungsbetrag immer über 75 Euro (Grenze Schönheitsreparatur), auch wenns nur ein Euro ist. Die letzten Rechnungen lagen allerdings zwischen 1300 und 500 Euro. Darf ich mal als Schock die Zahlung verweigern, weil ich nichts von dem Auftrag wußte?

Gruß Less

Hallo,

ich bin kein Experte auf dem Gebiet und hoffe, dass mich die „echten“ Experten hier notfalls korrigieren, aber soweit ich weisz zahlt erstmal grundsaetzlich der, der den Handwerker bestellt. Nur wenn der Schaden an den Vermieter gemeldet wurde und dieser in Verzug geraet kann der Mieter den Handwerker selbst bestellen und die Bezahlung vom Vermieter fordern. In Verzug geraten heisst hier Anmahnen und der Vermieter unternimmt trotzdem nichts.

Also eigentlich muesstest du diese Rechnungen nicht begleichen.

Viele Gruesze
Patrick

hallo auch,

ich denke letztlich muß ich schon zahlen, da es meist Vermieterdinge betrifft, mich ärgert nur, dass ich nie vorher davon erfahre und keinen Einfluß auf Handwerkerauswahl, evtl. mal Kostenvoranschlag von verschiedenen oder so habe. Nach meiner Schätzung ist es wohl rechtlich so, die Mieter müßten das wohl erst zahlen weil sie es in Auftrag gaben und können es nachher von mir verlangen. Ich werde es wohl mal drauf ankommen lassen müssen, denn jeden Monat inzwischen Rechnungen find ich irgendwie scho lästig bis unnötig in dieser Form.

dankeschön

Less

Hallo Less,

meine Mieter beauftragen immer Handwerker ohne Rücksprache,
bisher wurde alles danach von mir bezahlt mit dem Hinweis
vorher unbedingt das mit mir abzusprechen. Nun flattert die
nächste Rechnung ins Haus mit über 500 Euro. Wie ist hier die
Rechtslage, dürfen die Mieter das einfach? Meist handelt es
sich durchaus um „Mängel“ für die der Vermieter aufkommen muß,
dennoch würde ich es vorher gerne wissen und mir den
Handwerker selbst aussuchen, es werden von den Mietern selbst
für sehr einfache Tätigkeiten Aufträge vergeben und
seltsamerweise liegt der ReEchnungsbetrag immer über 75 Euro
(Grenze Schönheitsreparatur), auch wenns nur ein Euro ist. Die
letzten Rechnungen lagen allerdings zwischen 1300 und 500
Euro. Darf ich mal als Schock die Zahlung verweigern, weil ich
nichts von dem Auftrag wußte?

Patrick hat bereits im Wesentlich Deine Frage beantwortet. Wer bestellt bezahlt. Der Mieter verhält sich vertragswidrig. Er hat jeden Mangel, auch wenn er anteilig durch Kleinreparaturklauselvereinbarungen beteiligt ist, keine Reparatur ohne Erlaubnis des Vermieters zu veranlassen. Da dies nun öfters geschehen ist und Du die Rechnungen bezahlt hast, kannst Du nicht einfach nun beim nächsten Mal hingehen und nicht zahlen. Der Mieter kennt Deine Reaktion, dass Du immer zahlst. Er kann sich - darauf - verlassen.

Du muss dem Mieter einen Brief schreiben. Dort muss der klar hingewiesen werden, dass nur der Vermieter an Handwerker Aufträge erteilt und künftig nur Kosten von Dir übernommen werden, wenn Du den Handwerker beauftragt hast. Wenn dann ein Handwerker ohne Deinen Auftrag eine Rechnung sendet, diese per Einschreiben an den Handwerker zurück mit dem Hinweis, dass Du keinen Auftrag erteilt hast und auch keinen Auftrag genehmigt hast, also der Handwerker sich an den Mieter wenden soll. Konsequent musst Du dann aber jede Rechnung, die ohne Deine Zustimmung ausgelöst ist, zurückweisen.In jedem Mietvertrag - Formularmietvertrag - steht deutlich drin, dass der Mieter Mängel sofort / umgehend dem Vermieter melden muss.

Gruss Günter

hallo Less,

ich denke letztlich muß ich schon zahlen, da es meist
Vermieterdinge betrifft, mich ärgert nur, dass ich nie vorher
davon erfahre und keinen Einfluß auf Handwerkerauswahl, evtl.
mal Kostenvoranschlag von verschiedenen oder so habe. Nach
meiner Schätzung ist es wohl rechtlich so, die Mieter müßten
das wohl erst zahlen weil sie es in Auftrag gaben und können
es nachher von mir verlangen. Ich werde es wohl mal drauf
ankommen lassen müssen, denn jeden Monat inzwischen Rechnungen
find ich irgendwie scho lästig bis unnötig in dieser Form.

Nochmals, nein. Auch wenn es Fragen sind, die den Vermieter treffen, hat der Mieter dem Vermieter den Mangel mitzuteilen und niemand anderes als der Vermieter entscheidet, was zu tun ist. Die Mieter können auch einen durch sie - ohne Deine Zustimmung ausgelösten Auftrag - nicht an Dich weitergeben. Du must Dich natürlich entscheiden, ob Du das System wie bisher beibehalten willst oder künftig wissen willst, was etwas kostet. Du must - wie von mir hingewiesen - die Mieter in Kenntnis setzen, dass Du künftig keine Rechnungen mehr zahlen wirst, wo Du nicht vorher über dne Schaden/Mangel informiert worden bist und wo Du - und niemand sonst - den Auftrag erteilt hast. Der Vermieter muss keine Rechnung bezahlen, auch wenn die Kosten von ihmn zu tragen wären, wenn der Mieter ohne Auftrag handelt.

Gruss Günter

guten morgen,

das sind aber interessante und gute neuigkeiten. dann mach ich das mal so. die letzte rechnung wird noch bezahlt und es geht sofort ein brief an die mieter raus, dass es zukünftig ohne rücksprache so nicht mehr läuft…

vielen dank soweit, bin gespannt ob sie es dann weiterhin so machen

gruß less