Handwerker beschädigt z. B. Toilette

Servus!

Gehen wir einmal davon aus, dass ein Handwerker bei Wartungsarbeiten mit seinem Hammer die Toilettenschüssel beschädigt. Der Handwerker streitet alles ab, der Geschädigte hat es jedoch gesehen. Es steht nun Aussage gegen Aussage und der Geschädigte wird den Schaden wohl selbst beheben müssen. Nehmen wir mal ferner an, der Geschädigte hat jemanden, der bezeugen kann, dass die Toilette vor Eintreffen des Handwerkers noch in Ordnung war oder Fotos gemacht hat, die das belegen. Auch das würde dem Geschädigten nicht helfen?
Um es noch einmal kurz zu fassen:
-Hat der Geschädigte Chancen auf einen Ersatz des Handwerkers?
-Was würde dem Geschädigten in Zukunft helfen, um auf dem Schaden nicht sitzen zu bleiben, d. h. in entschädigt zu bekommen?

Liebe Grüße
Disap

Hallo,

wenn ich Bekannte hätte, die mein Klo fotografieren, würde mir das zu denken geben. Ganz ehrlich.

Aber wenn einem Handwerker seinen Hammer in die Toilette fällt, wird er sich kaum rausreden können. Mit einem - auch einem großen - Häufchen schafft man es sicher nicht.

Zieh das Geld für die Toilette vom Lohn ab, bzw. reklamiere das bei seinem Chef.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn es der Handwerker war, ist der Anspruch natürlich gegeben; sowohl aus schuldrechtlichen als auch deliktsrechtlichen Gesichtspunkten.

Beweisen muss der Anspruchsteller. Die Beweiswürdigung ist Sache des Gerichts. Der Anspruchsteller muss den Richter also überzeugen. Die Beweiskraft der Fotos halte ich für sehr fragwürdig, denn wer sagt denn, dass die kurz vor dem Besuch des Handwerkers aufgenommen wurden? Und wer beweist, dass der Schaden unmittelbar danach gegeben war?

Levay

Hallo,

Auch hallo.

wenn ich Bekannte hätte, die mein Klo fotografieren, würde mir
das zu denken geben. Ganz ehrlich.

Ich meinte eigentlich eher, dass der Betroffene das Klo setzt fotografiert hat. In dem fiktiven Beispiel.

Zieh das Geld für die Toilette vom Lohn ab, bzw. reklamiere
das bei seinem Chef.

Der lacht sich ja tot… Wie Levay schon gesagt hat, der ‚Geschädigte‘ kann vieles behaupten.

Gruß

Disap

Hallo,

wenn ICH mein Klo fotografieren würde, gäbe mir das NOCH mehr zu denken. Oder meiner Umwelt.

Aber jetzt mal Scherz beiseite. Wenn die Toilette vorher ganz war und das können in einer Familie ja typischerweise einige bezeugen und nachdem der Handwerker draußen ist, ist die Toilette kaputt und der Hammer riecht komisch.

Hallo,

Auch hallo.

wenn ich Bekannte hätte, die mein Klo fotografieren, würde mir
das zu denken geben. Ganz ehrlich.

Ich meinte eigentlich eher, dass der Betroffene das Klo setzt
fotografiert hat. In dem fiktiven Beispiel.

Zieh das Geld für die Toilette vom Lohn ab, bzw. reklamiere
das bei seinem Chef.

Nein! Der lacht nicht darüber. Der wird den Schaden an seine Versicherung melden und die werden vermutlich bezahlen. Vielleicht schicken sie ja einen Gutachter.
Der Chef ist doch genau DIE Stelle, an die man ein solches Problem erst mal eskaliert. Erst wenn der die Regulierung ablehnt, geht es überhaupt weiter.

FÜr mich gäbe es überhaupt nur EINEN Grund, das nicht dem CHef zu melden: die Toilette war vorher schon kaputt.

Gruß

Peter

Der lacht sich ja tot… Wie Levay schon gesagt hat, der
‚Geschädigte‘ kann vieles behaupten.

Gruß

Disap

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Hallo!

Der Handwerker streitet alles ab, der Geschädigte
hat es jedoch gesehen. Es steht nun Aussage gegen Aussage und
der Geschädigte wird den Schaden wohl selbst beheben müssen.
Nehmen wir mal ferner an, der Geschädigte hat jemanden, der
bezeugen kann, dass die Toilette vor Eintreffen des
Handwerkers noch in Ordnung war oder Fotos gemacht hat, die
das belegen. Auch das würde dem Geschädigten nicht helfen?

Das Foto beweist nur, dass die Toilette irgendwann in Ordnung gewesen ist, die Zeugenaussage hilft ihm da schon eher. Wenn der Zeuge vorm Richter bezeugt, dass die Toilette vorher genau wie auf dem Foto ausgesehen hat, dürfte es wohl keine Probleme mehr geben.
Aber, wie hier schon gesagt wurde, der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei. Definitiv lässt sich der Ausgang nicht vorhersehen.

-Was würde dem Geschädigten in Zukunft helfen, um auf dem
Schaden nicht sitzen zu bleiben, d. h. in entschädigt zu
bekommen?

eine Rechtsschutzversicherung.
Dort kann er sich z.B. nach der Rechtslage erkundigen. Wenn er einen Anwalt einschaltet, bleibt er nicht auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen.

Gruß, Holger Tonn

Hallo,

Zieh das Geld für die Toilette vom Lohn ab, bzw. reklamiere
das bei seinem Chef.

Der lacht sich ja tot… Wie Levay schon gesagt hat, der
‚Geschädigte‘ kann vieles behaupten.

In aller Regel möchte der Chef den Kunden nicht verlieren und wird den Schaden seiner Versicherung melden. Ohne erst großen Wirbel zu machen. Zahlt eh’ seine Betriebshaftpflicht.
Gruß
loderunner

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