Handwerker braucht zu lange

hallo.

ein kunde bestellt eine tür bei einem schreiner. der berechnet (und braucht auch tatsächlich) 3 stunden (!) für das einhängen des türblattes, befestigen eines obenschließers und montage der drückergarnitur.
vor allem letzteres stellt sich als problematisch heraus, weil irgendwelche schrauben nicht passen.
was selbst für den geübten laien eine sache von vielleicht 10 minuten ist, dauert so über eine stunde.
muß der kunde diese zeit bezahlen? die arbeit wurde zwar geleistet, aber wenn die vom schreiner bestellten teile nicht passen, kann der kunde ja nix für.
könnte der schreiner argumentieren „wenn ich nochmal kommen müßte, käme die anfahrt ja auch so teuer“, oder fiele das unter das recht des kunden auf nachbesserung - oder was auch immer?

gruß

michael

Hallo Michael,

bei Auftragserteilung sollte man den Preis absprechen.

hallo.

ein kunde bestellt eine tür bei einem schreiner. der berechnet
(und braucht auch tatsächlich) 3 stunden (!) für das einhängen
des türblattes, befestigen eines obenschließers und montage
der drückergarnitur.

Hier stellen sich mir einige Fragen.

Futter und Zarge war schon vorhanden ?
Wurde die Tür schon vor dem Einbau bearbeitet (z.B. auf die richtige Größe zuschneiden) ?
Um was für eine Tür handelt es sich denn überhaupt (Haustür, Zimmertür) ?

Nur um einmal eine Haus-Nr. zu nennen - Rechnung über eine neue Zimmertür mit kompletten Einbau incl. Futter + Zarge ca. 350 €

vor allem letzteres stellt sich als problematisch heraus, weil
irgendwelche schrauben nicht passen.
was selbst für den geübten laien eine sache von vielleicht 10
minuten ist, dauert so über eine stunde.
muß der kunde diese zeit bezahlen? die arbeit wurde zwar
geleistet, aber wenn die vom schreiner bestellten teile nicht
passen, kann der kunde ja nix für.

Was wurde denn vereinbart bzw. welcher Preis ausgehandelt ?

Gruß Merger

hallo merger.

bei Auftragserteilung sollte man den Preis absprechen.

Hier stellen sich mir einige Fragen.

Futter und Zarge war schon vorhanden ?

nein. wurden vom schreiner aufgemessen, bestellt, geliefert und montiert.

Wurde die Tür schon vor dem Einbau bearbeitet (z.B. auf die
richtige Größe zuschneiden) ?

nein.

Um was für eine Tür handelt es sich denn überhaupt (Haustür,
Zimmertür) ?

es handelt sich um eine wohnungseingangstür. rauchschutz.

Was wurde denn vereinbart bzw. welcher Preis ausgehandelt ?

es wurde ein angebot gemacht. der schreiner hat ca. 30 stunden geschätzt (für sechs zimmertüren und eine wohnungstür). nachdem das dem kunden sehr viel vorkam, gab der schreiner noch den hinweis, daß natürlich „nur“ die tatsächlich anfallenden stunden zu bezahlen sind.
insgesamt wurde die geschätzte zeit auch ohne die drei jetzt noch angefallenen stunden überschritten.
der einbau war ansonsten absolut problemlos. bis eben auf die nicht passende drückergarnitur.

gruß

michael

Risikoverantwortung
Hallöchen,

das hängt natürlich vom Vertragsverhältnis ab.

Bei einem Gewerk bezahlt man für die Erledigung einer Tätigkeit, das Risiko der Kostenüberschreitung wegen unerwarteter Zwischenfälle liegt beim Auftragnehmer.

Vereinbart man eine Dienstleistung auf Stundenbasis, so bezahlt man für die Ableistung der Arbeitszeit „nach Treu und Glauben“, unabhängig vom Ergebnis bzw. Erfolg. Das Risiko einer Kostenüberschreitung wegen unerwarteter Zwischenfälle liegt beim Auftraggeber.

Kennt man also das Vertragsverhältnis, so beantwortet sich die Frage auch von selbst.
Hat der Dienstleister nach Treu und Glauben gemäß seiner Sorgfaltspflicht gehandelt, so ist bei vereinbarter Entlohnung auf Stundenbasis der Auftraggeber voll in der Pflicht.
Es hätte dem Auftraggeber freigestanden, zum Zeitpunkt da offensichtlich wurde, dass die Erbringung im zeitlich eingeplanten Rahmen nicht möglich ist, den Einsatz zu beenden.
Durch die Erteilung des Auftrags zur tatsächlichen Fertigstellung nach Meldung der unerwarteten Verzögerung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden mit der Übernahme zusätzlicher Kosten.

Allerdings: Wenn die zusätzlichen Kosten nachweislich angefallen sind, weil der Vorlieferant mangelhafte Komponenten geliefert hat und noch keine Abnahme der Komponenten des Vorlieferanten erfolgt war, so kann der Auftraggeber hier gegenüber diesem Schadensersatz geltend machen.
War der Vorlieferant Subunternehmer des Auftragnehmers, so kann der Auftraggeber den Schadensersatz gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen - dieser darf die Details dann mit seinem Subunternehmer abklären.

Also, ganz einfache Antwort: Hängt alles von der Situation ab :smile:

Generelle „Lektion fürs Leben“:
Es ist sinnvoll, derlei Dienstleistungen stets als Gewerk in Auftrag zu geben:
Versprechungen bezüglich potentieller Vergünstigungen sind weniger wert als Preis_garantien_.

Gruß,
Michael