Handwerker -Dachdecker wieviel Zeit wird benötigt?

Hallo liebe Experten,

meine Frage ist die Folgende:

Der Vermieter hat einen Dachdecker vor Ort geholt,damit dieser sich den Schaden ansehen könne.
Zwei Wellplatten in der Größe von 1) ca. 1m x 4m
2) ca. 1m x 2m
Die alten Platten müssten abgeschraubt, die Neuen ausgemessen, zurechtgeschnitten und drangeschraubt werden.
Der Dachdecker meinte, diese Arbeit würde ein paar Stunden in Anspruch nehmen.
Ist das nachvollziehbar? Oder könnte es sein, dass der Dachdecker für diese Art Arbeit in höchstens einer Stunde fertig wäre?

Der Mieter haftet für den Schaden. Muss er den erstbesten Handwerker akzeptieren, den der VM ihm vorschlägt oder darf er nach günstigeren Alternativen suchen?

Vielen Dank für Eure Mühe!

Liebe Grüße
Vally

Hallo

Vielleicht braucht der Dachdecker ein Gerüst oder Hebebühne für diese Arbeit, vielleicht muß er ein Fangnetz aufbauen.

Vielleicht hat er erkannt, daß die Platten asbesthaltig sind, was besondere Maßnahmen erzwingt.

Es wäre äußerst unfair, hier eine Zeitschätzung zu bewerten, obwohl von den Gegebenheiten genau gar nichts bekannt ist. Keine Höhe, keine Neigung, keine örtliche Zugangsmöglichkeit.

Mal überlegen:
Zugang zum Dach schaffen, zwei Platten demontieren, vom Dach nehmen, neue ausmessen, zuschneiden, raufschaffen, bohren, montieren, Gerüst oder Leiter oder Hebebühne wieder abbauen. In einer Stunde?

Der Mieter haftet für den Schaden.

Vielleicht hat der Mieter ja eine Haftpflichtversicherung.

Muss er den erstbesten
Handwerker akzeptieren, den der VM ihm vorschlägt oder darf er
nach günstigeren Alternativen suchen?

Das wäre eine Rechtsfrage und kann nur im passenden Brett gestellt werden.

Hans

Der Mieter haftet für den Schaden.

Muss er den erstbesten
Handwerker akzeptieren, den der VM ihm vorschlägt oder darf er
nach günstigeren Alternativen suchen?

Guten Tag !
Der Vermieter kann den Handwerker mit der Arbeit beauftragen,den er sich ausgesucht hat. Der Verursacher(hier Mieter) hat da kein Mitspracherecht!
Der Vermieter muß sich aber „kaufmännisch sinnvoll“ verhalten,so als würde er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Er darf nicht einen extrem teuren Handwerker nehmen. Allerdings muß er bei so einem geringen Aufwand auch keine „Ausschreibung“ machen und sich zig Angebote einholen und dann zwingend den billigsten nehmen. Vielleicht hat er ja schon einen Dachdecker,der für ihn üblicherweise Arbeiten an seinem Haus macht,den könnte er m.E dann auch gleich beauftragen.
Wie gesagt,der Verursacher kann da nichts mitreden.

MfG
duck313

Hallo,

vielen Dank, jetzt weiss der Mieter ja Bescheid, was auf ihn zukommt, ich denke, es gibt da bestimmt eine gütige Einigung zwischen ihm und dem Vermieter!
Liebe Grüße
Vally