Handwerker datiert Rechnung zurück

Liebe Experten,

ein Vermieter läßt in einem vermieteten Haus im Oktober 2014 eine Heizung von einem Fachbetrieb reparieren.

Nun kommt und kommt aber keine Rechnung, monatelang - bis der Vermieter sie dann im Mitte April per Post bekommt, mit Poststempel 15. April.

Auf der Rechnung ist das Leistungsdatum korrekt - aber ausgestellt ist sie angeblich am 31.12.14, mit Zahlungsziel 14.01.15.

Nun hat der Vermieter seine Steuererklärung für 2014 schon abgeschlossen und könnte dort diese Rechnung nicht mehr steuerlich geltend machen.

Daher die Frage: Hat er einen rechtlichen Anspruch darauf, daß der Heizungsbauer die Rechnung korrekt datiert, also auf Anfang bis Mitte April?

Oder kann er die Rechnung trotzdem auch noch in 2015 steuerlich geltend machen?
(Oder ist das eher eine Frage fürs Steuerbrett? :smile: )

Danke und Grüße
Christian

Servus,

bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch einen einzelnen Eigentümer geht es um Werbungskosten, nicht um zeitraumgerecht abzugrenzende Aufwendungen, bei denen er zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten ausweisen hätte müssen.

Werbungskosten sind dann steuerlich wirksam, wenn sie bezahlt werden.

D.h. die jetzt vorliegende und bezahlte Rechnung ist in der Einkommensteuerveranlagung für 2015, das Jahr der Zahlung, zu berücksichtigen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!

Grüße
Christian