Handwerker Diebstahl nachweisbar?

Hallo,

Heizungsinstallateur X führte bei Familie Y diverse Arbeiten durch. Dazu gehörten Verlegung von Heizungsrohren und Intstallation von Wasserleitungen. Nun teilte Heizunsinstallateur X Familie Y mit, dass eine wichtige Umwälzpumpe fehlt, die noch von ihm angebracht werden müsse.
Durch Fotos und Rechnungen kann jedoch belegt werden, dass diese Umwälzpumpe vor Beginn der Arbeiten von Heizunsinstallateur X mit dem Heizungssystem verschweisst war, hier jetzt aber nun ein Zwischenstück verschweißt wurde.
Niemand außer Familie Y und dem Heizungsinstallateur X hatte Zugang zu diesem Raum.
Reicht das Foto und die Rechnung, um Heizungsinstallateur X zur Herausgabe der fehlenden Umwälzpumpe zu zwingen oder eventuell rechtliche Schritte einzuleiten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Reicht das Foto und die Rechnung, um Heizungsinstallateur X

Weder das Foto, noch die Rechnung beweißt, dass X die Umwälzpumpe gestohlen hat. Damit dürfte er kaum zur Herausgabe zu zwingen sein.

Das heisst also, der Handwerker hätte sogar den Heizkessel, alle Rohre und Heizungen verschwinden lassen können, die Familie ist völlig machtlos, obwohl klar ist, dass Niemand Zugang zu dem Raum hatte, außer die beiden Parteien?
Wie geht man in so einem Fall taktisch vor?
Der Handwerker weiss noch nich, dass die Familie sich bewusst ist, dass diese Pumpe vorhanden war.

Hallo,

Vertrauen gut—>Kontrolle ist besser…
Man sollte Handwerker nicht unbeaufsichtigt arbeiten lassen,wenn es irgend geht…

Heizungsinstallateur X führte bei Familie Y diverse Arbeiten
durch. Dazu gehörten Verlegung von Heizungsrohren und
Intstallation von Wasserleitungen. Nun teilte
Heizunsinstallateur X Familie Y mit, dass eine wichtige
Umwälzpumpe fehlt, die noch von ihm angebracht werden müsse.
Durch Fotos und Rechnungen kann jedoch belegt werden, dass
diese Umwälzpumpe vor Beginn der Arbeiten von
Heizunsinstallateur X mit dem Heizungssystem verschweisst war,
hier jetzt aber nun ein Zwischenstück verschweißt wurde.

Da sich Heizungspumpen nicht von selber abschweissen und Zwischenstücke
einschweissen dürfte das als ahndfestes Indiz schon ein mal
ausreichend sein für die Aufnahme einer Strafanzeige.

Um solchen Handwerkern allerdings die Lust an solchen Spielereien
(sprich in die Höhe Treiben des Preises) zu nehmen,sollte man schlicht und ergreifend die Arbeit als Mangelhaft bezeichnen und die Zahlun verweigern…

Falls man bereits bezahlt hat,würde ich allerdings sofort Strafantrag stellen.Da solche Umwälzpumpen in der Regel über Seriennummern von Seiten des Herstellers verfügen und man ja die Rechnung besitzt,dürfte
dieses sich wiederfinden lassen…

gruß

Benny

Hallo,

Vertrauen gut—>Kontrolle ist besser…
Man sollte Handwerker nicht unbeaufsichtigt arbeiten
lassen,wenn es irgend geht…

Leider gings nicht anders, weil sich die Arbeiten über Wochen zogen und Familie Y berufstätig ist. Ansonsten ganz deiner Meinung…

Heizungsinstallateur X führte bei Familie Y diverse Arbeiten
durch. Dazu gehörten Verlegung von Heizungsrohren und
Intstallation von Wasserleitungen. Nun teilte
Heizunsinstallateur X Familie Y mit, dass eine wichtige
Umwälzpumpe fehlt, die noch von ihm angebracht werden müsse.
Durch Fotos und Rechnungen kann jedoch belegt werden, dass
diese Umwälzpumpe vor Beginn der Arbeiten von
Heizunsinstallateur X mit dem Heizungssystem verschweisst war,
hier jetzt aber nun ein Zwischenstück verschweißt wurde.

Da sich Heizungspumpen nicht von selber abschweissen und
Zwischenstücke
einschweissen dürfte das als ahndfestes Indiz schon ein mal
ausreichend sein für die Aufnahme einer Strafanzeige.

Um solchen Handwerkern allerdings die Lust an solchen
Spielereien
(sprich in die Höhe Treiben des Preises) zu nehmen,sollte man
schlicht und ergreifend die Arbeit als Mangelhaft bezeichnen
und die Zahlun verweigern…

Falls man bereits bezahlt hat,würde ich allerdings sofort
Strafantrag stellen.Da solche Umwälzpumpen in der Regel über
Seriennummern von Seiten des Herstellers verfügen und man ja
die Rechnung besitzt,dürfte
dieses sich wiederfinden lassen…

Danke für deinen Tipp, es steht zum Glück noch die Endrechnung aus.
Familie Y spekuliert noch darauf, dass Handwerker X die selbe Pumpe, die er ausgebaut hat, ihnen erneut anbietet. (Garantieschein mit Seriennummer schon ausfindig gemacht)

Zugang zu dem Raum hatte, außer die beiden Parteien?

Beide Parteien hatten Zugang zu dem Raum. Die Tatsache, dass jemand Zugang zu einem Raum hat, beweist noch lange nicht, dass er auch einen Diebstahl begangen hat.

Wie geht man in so einem Fall taktisch vor?

Die Beweislage ist mehr als dünn. Man könnte den Handwerker mit dem Vorwurf konfrontieren und hoffen, dass er einknickt. Da es aber noch mindestens einen zweiten Schlüssel gab, von dem der Handwerker ja wissen muß, sitzt dieser am längeren Hebel.