Können Handwerker Rechnungen aus dem Ausland(italien) steuerlich abgesetzt werden ?
Servus,
das kommt drauf an, für welche Leistungen die Rechnungen ausgestellt worden sind.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Fassadensanierung, Elektrik, Dachsanierung
Verstandään. Fragää: Wo steht das Haus? Ist es vermietet oder selbstgenutzt? Kommään!
Nach § 35a Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) muss der Haushalt, in dem die Handwerkerkleistungen (Renovierung, Instandhaltung, Modernisierung, nicht Neubau)
vorgenommen werden, im Inland, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, die aus der Rechnung ermittelt werden können.
Siehe auch BMF-Schreiben vom 15.02.2010 - BStBl I S.140.
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, RHG.
Italien, Selbstgenutzt