Hallo liebes Forum,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich gelandet bin, wenn nicht bitte ich um Entschuldigung.
Ein Handwerker möchte einen Versicherungsnehmer der privaten Haftpflicht verklagen, weil dieser seine Rechnung nicht bezahlt. Der Versicherungsnehmer möchte jedoch abwarten bis seine Versicherung den Fall abschließt und zahlt.
Vorgeschichte:
Eine Person (Versicherungsnehmer) ist privat Haftpflicht versichert und verursachte versehentlich einen Schaden an einer Lichtkuppel aus Plastik (90x60 cm), welche sich auf der Dachterrasse eines Hauses befand. Daraufhin schilderte der Versicherungsnehmer unverzüglich den Sachverhalt schriftlich seiner privaten Haftpflichtversicherung. Am nächsten Tag beauftragte der Hausverwalter (diesen informierte der Versicherungsnehmer auch und hinterließ seine Adresse und Telefonnummer) einen Handwerker mit den Reparaturarbeiten und ca. eine Woche später bekam der Versicherungsnehmer die Rechnung in Höhe von 1200 Euro. Davon sind 530 € die Brutto-Lohnkosten (Nettostundenlohn Facharbeiter 46,10 € und Helfer 43 €). Der Facharbeiter und Helfer sollen jeweils 5 Stunden gearbeitet haben. Der Versicherungsnehmer fragt sich nun, ob der Arbeitsaufwand nicht etwas übertrieben ausgefallen ist.
Die Rechnung wurde vom Versicherungsnehmer an die Versicherung weitergeleitet. Nach ca. zwei Wochen ohne Rückmeldung trat der Versicherungsnehmer erneut in Kontakt mit der Versicherung, um sich über den Stand der Dinge zu erkundigen. Es kam heraus, dass die Versicherung den geschädigten Hausbesitzer bereits informiert hatte und nun auf ein paar wichtige Informationen seitens des Hausbesitzers wartete, bevor der Fall abgeschlossen werden konnte. Des Weiteren machte die Versicherung den Versicherungsnehmer darauf aufmerksam, dass eine auf den geschädigten Hausbesitzer oder eine auf die Versicherung ausgestellte Rechnung benötigt wird, damit der Versicherungsfall reibungslos abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund rief der Versicherungsnehmer den Handwerker noch mal mit der Bitte an, die Rechnung auf den Hausbesitzer oder auf die Versicherung umzuschreiben. Der Handwerker reagierte genervt und wies die Bitte ab. Er verlangte eine sofortige Schadensregulierung und drohte bei Nichterfüllung mit einer Klage. Die frist läuft in vier Tagen ab.
Fragen:
Sind die Lohnkosten gerechtfertigt?
Soll der Versicherungsnehmer bezahlen und dann von der Versicherung das Geld einfordern, oder wie soll dieser handeln?
Hätte der Handwerker nicht zuerst die Rechnung auf den Hausbesitzer ausstellen müssen?
Wie kann erreicht werden, dass der Handwerker die Rechnung auf die Versicherung umschreibt?
Ich hoffe, dass Ihr mir ein paar Tipps geben könnt!
Liebe Grüße!