Handwerker droht mit Klage, wie reagieren?

Hallo liebes Forum,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich gelandet bin, wenn nicht bitte ich um Entschuldigung.

Ein Handwerker möchte einen Versicherungsnehmer der privaten Haftpflicht verklagen, weil dieser seine Rechnung nicht bezahlt. Der Versicherungsnehmer möchte jedoch abwarten bis seine Versicherung den Fall abschließt und zahlt.

Vorgeschichte:

Eine Person (Versicherungsnehmer) ist privat Haftpflicht versichert und verursachte versehentlich einen Schaden an einer Lichtkuppel aus Plastik (90x60 cm), welche sich auf der Dachterrasse eines Hauses befand. Daraufhin schilderte der Versicherungsnehmer unverzüglich den Sachverhalt schriftlich seiner privaten Haftpflichtversicherung. Am nächsten Tag beauftragte der Hausverwalter (diesen informierte der Versicherungsnehmer auch und hinterließ seine Adresse und Telefonnummer) einen Handwerker mit den Reparaturarbeiten und ca. eine Woche später bekam der Versicherungsnehmer die Rechnung in Höhe von 1200 Euro. Davon sind 530 € die Brutto-Lohnkosten (Nettostundenlohn Facharbeiter 46,10 € und Helfer 43 €). Der Facharbeiter und Helfer sollen jeweils 5 Stunden gearbeitet haben. Der Versicherungsnehmer fragt sich nun, ob der Arbeitsaufwand nicht etwas übertrieben ausgefallen ist.

Die Rechnung wurde vom Versicherungsnehmer an die Versicherung weitergeleitet. Nach ca. zwei Wochen ohne Rückmeldung trat der Versicherungsnehmer erneut in Kontakt mit der Versicherung, um sich über den Stand der Dinge zu erkundigen. Es kam heraus, dass die Versicherung den geschädigten Hausbesitzer bereits informiert hatte und nun auf ein paar wichtige Informationen seitens des Hausbesitzers wartete, bevor der Fall abgeschlossen werden konnte. Des Weiteren machte die Versicherung den Versicherungsnehmer darauf aufmerksam, dass eine auf den geschädigten Hausbesitzer oder eine auf die Versicherung ausgestellte Rechnung benötigt wird, damit der Versicherungsfall reibungslos abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund rief der Versicherungsnehmer den Handwerker noch mal mit der Bitte an, die Rechnung auf den Hausbesitzer oder auf die Versicherung umzuschreiben. Der Handwerker reagierte genervt und wies die Bitte ab. Er verlangte eine sofortige Schadensregulierung und drohte bei Nichterfüllung mit einer Klage. Die frist läuft in vier Tagen ab.

Fragen:

Sind die Lohnkosten gerechtfertigt?
Soll der Versicherungsnehmer bezahlen und dann von der Versicherung das Geld einfordern, oder wie soll dieser handeln?
Hätte der Handwerker nicht zuerst die Rechnung auf den Hausbesitzer ausstellen müssen?
Wie kann erreicht werden, dass der Handwerker die Rechnung auf die Versicherung umschreibt?

Ich hoffe, dass Ihr mir ein paar Tipps geben könnt!

Liebe Grüße!

Hallo,

Ein Handwerker möchte einen Versicherungsnehmer der privaten
Haftpflicht verklagen, weil dieser seine Rechnung nicht
bezahlt. Der Versicherungsnehmer möchte jedoch abwarten bis
seine Versicherung den Fall abschließt und zahlt.

Dazu hat der VN kein Recht.

Vorgeschichte:

Eine Person (Versicherungsnehmer) ist privat Haftpflicht
versichert und verursachte versehentlich einen Schaden an
einer Lichtkuppel aus Plastik (90x60 cm), welche sich auf der
Dachterrasse eines Hauses befand. Daraufhin schilderte der
Versicherungsnehmer unverzüglich den Sachverhalt schriftlich
seiner privaten Haftpflichtversicherung. Am nächsten Tag
beauftragte der Hausverwalter (diesen informierte der
Versicherungsnehmer auch und hinterließ seine Adresse und
Telefonnummer) einen Handwerker mit den Reparaturarbeiten und
ca. eine Woche später bekam der Versicherungsnehmer die
Rechnung in Höhe von 1200 Euro.

Der Auftraggeber sollte somit in der Rechnung stehen!

Davon sind 530 € die

Brutto-Lohnkosten (Nettostundenlohn Facharbeiter 46,10 € und
Helfer 43 €). Der Facharbeiter und Helfer sollen jeweils 5
Stunden gearbeitet haben. Der Versicherungsnehmer fragt sich
nun, ob der Arbeitsaufwand nicht etwas übertrieben ausgefallen
ist.

Das wird nur ein Gegenangebot / Gutachter beantworten können.

Die Rechnung wurde vom Versicherungsnehmer an die Versicherung
weitergeleitet. Nach ca. zwei Wochen ohne Rückmeldung trat der
Versicherungsnehmer erneut in Kontakt mit der Versicherung, um
sich über den Stand der Dinge zu erkundigen. Es kam heraus,
dass die Versicherung den geschädigten Hausbesitzer bereits
informiert hatte und nun auf ein paar wichtige Informationen
seitens des Hausbesitzers wartete, bevor der Fall
abgeschlossen werden konnte. Des Weiteren machte die
Versicherung den Versicherungsnehmer darauf aufmerksam, dass
eine auf den geschädigten Hausbesitzer oder eine auf die
Versicherung ausgestellte Rechnung benötigt wird, damit der
Versicherungsfall reibungslos abgeschlossen werden kann.

Bürokratischer Mist! Die Versicherung kann auch leisten, wenn die Rechnung auf den VN läuft, sofern darauf vermerkt ist, dass VN in Vorleistung gegangen ist - was er allerdings nie tun sollte!
Aus

diesem Grund rief der Versicherungsnehmer den Handwerker noch
mal mit der Bitte an, die Rechnung auf den Hausbesitzer oder
auf die Versicherung umzuschreiben. Der Handwerker reagierte
genervt und wies die Bitte ab.

Verständlich, der will ja sein Geld! Er verlangte eine sofortige

Schadensregulierung und drohte bei Nichterfüllung mit einer
Klage.

Sein gutes Recht!

Fragen:

Sind die Lohnkosten gerechtfertigt?

Das ist nicht Dein Problem. Die Haftpflichtversicherung prüft den Schaden (ob eine Ersatzpflicht vorliegt und in welcher Höhe), wehrt überhöhte und nicht gerechtfertigte Forderungen ab (also prüft auch hier die Höhe sofern möglich) und zahlt die berechtigten Ansprüche.

Soll der Versicherungsnehmer bezahlen und dann von der
Versicherung das Geld einfordern, oder wie soll dieser
handeln?

Ihm bleibt nichts anderes übrig, wenn die Rechnung auf ihn läuft und er nicht gegen den fremden Auftraggeber vorgehen will.
Im schlimmsten Fall bleibt er auf einer Differenz sitzen, weil das zerstörte Teil weniger Zeitwert hatte, als die Reparatur kostete. Er kann das dann versuchen zivilrechtlich beim Hausbesitzer einzufordern, aber der böse Handwerker hat trotzdem seine Kohle.

Hätte der Handwerker nicht zuerst die Rechnung auf den
Hausbesitzer ausstellen müssen?

Auf den Auftraggeber!

Wie kann erreicht werden, dass der Handwerker die Rechnung auf
die Versicherung umschreibt?

Gar nicht, wenn er nicht will.

Ich hoffe, dass Ihr mir ein paar Tipps geben könnt!

Liebe Grüße!

Dazu hat der VN kein Recht.

Der VN darf die Rechnung gar nicht bezahlen. Die Versicherung muß erst prüfen, ob die Ansprüche dem Grunde nach und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Schadensersatz wird nur in Höhe des Zeitwertes der beschä#digten Sache geleistet, sodaß es fraglich ist, ob der Schädiger überhaupt den gesamten Bertrag erstatten muß.

Der Auftraggeber sollte somit in der Rechnung stehen!

Der Auftraggeber ist der Eigentümer der geschädigten Sache, nicht der Versicherte.

Sein gutes Recht!

Völliges Mißverstehen der rechtlichen Grundlagen. Der Geschädigte hat den Handwerker beauftragt. Der Schädiger ist nur zum Ersatz des Zeitwertes, bzw. der Reparaturkosten in max. Höhe des Zeitwertes verpflichtet. Der Handwerker hat also keine Möglichkeit, sich an den Schädiger zu wenden.

Hallo,

da kann der VN die Klage ganz entspannt abwarten und diese dann an den PH-VR weiterleiten.

Grüße, M

Hallo Nordlicht,
hier geht es nicht nur um versicherungsrechtliche Aspekte.

Der VN darf die Rechnung gar nicht bezahlen. Die
Versicherung muß erst prüfen, ob die Ansprüche dem Grunde nach
und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Schadensersatz wird nur
in Höhe des Zeitwertes der beschä#digten Sache geleistet,
sodaß es fraglich ist, ob der Schädiger überhaupt den gesamten
Bertrag erstatten muß.

Der VN darf grundsätzlich schon zahlen - er „darf“ sich nur nicht wundern, wenn das VU Abzüge vornimmt (Zeitwert, Höhe, etc.)und durch die Zahlung / Reparatur darf die Prüfung der HV nicht beeinträchtigt werden, mal so ganz grob erklärt, ohne die Obligenheiten des Vers.vertrages zu zitieren.

Der Auftraggeber sollte somit in der Rechnung stehen!

Der Auftraggeber ist der Eigentümer der geschädigten Sache,
nicht der Versicherte.

Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, sind Auftraggeber (Hausverwalter) und Eigentümer des beschädigten Objektes 2 unterschiedliche Parteien. Gehen wir mal davon aus, der Hausverwalter handelte im Auftrag des Eigentümers…

Sein gutes Recht!

Völliges Mißverstehen der rechtlichen Grundlagen. Der
Geschädigte hat den Handwerker beauftragt. Der Schädiger ist
nur zum Ersatz des Zeitwertes, bzw. der Reparaturkosten in
max. Höhe des Zeitwertes verpflichtet. Der Handwerker hat also
keine Möglichkeit, sich an den Schädiger zu wenden.

Korrekt…nur steht eben der Schädiger schon in der Rechnung und das ist das Problem. Der Schädiger kann nun behaupten, keinen Auftrag erteilt zu haben, was wohl auch stimmt und wenn keine Unterschrift zum Auftrag vorliegt, sollte das auch die Beweiskraft des Unternehmers beeinträchtigen - was dann auch erklärt, warum dieser nach Nichtzahlung seiner Rechnung so „aggressiv“ wird. Er sieht seine Felle davonschwimmen.

Nichtsdestotrotz hat der Schädiger schon mit der Firma Kontakt aufgenommen. Inwieweit die Rechnung hier diskutiert wurde, die Forderung grundsätzlich vom Schädiger anerkannt wurde, das wissen wir nicht.

In der Praxis sieht es oft so aus, dass der peinlich berührte Schädiger dem Geschädigten sagt „repariere und schick mir die Rechnung“…ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein.

Ich würde dem Schädiger raten, sich dringend an seine Versicherung zu wenden, mit der Bitte, die Rechnung schleunigst zu prüfen und zu regulieren.

VG
Mela

Der VN darf grundsätzlich schon zahlen - er „darf“ sich nur nicht wundern,

Sehr witzig. Genau das habe ich mit „nicht dürfen“ gemeint.

Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, sind Auftraggeber
(Hausverwalter) und Eigentümer des beschädigten Objektes 2
unterschiedliche Parteien. Gehen wir mal davon aus, der
Hausverwalter handelte im Auftrag des Eigentümers…

Dann hat das immer noch nichts mit dem Schädiger zu tun. Der Schädiger und der Handwerker haben keine rechtliche Beziehung.

Korrekt…nur steht eben der Schädiger schon in der Rechnung und das ist das Problem.

Eine fehlerhafte Rechnung ist kein Problem, sondern kommt in den Papierkorb.

Der Schädiger kann nun behaupten, keinen Auftrag erteilt zu haben, was wohl auch stimmt

Eben und damit ist der dem handwerker nicht verplfichtet.

Ich würde dem Schädiger raten, sich dringend an seine
Versicherung zu wenden, mit der Bitte, die Rechnung schleunigst zu prüfen und zu regulieren.

Genau das ist der richtige Weg. Die Klage des Handwerkers gegen den Schädiger würde ins Lere laufen.

Vielen Dank schon mal an alle für die vielen Antworten!

Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, sind Auftraggeber
(Hausverwalter) und Eigentümer des beschädigten Objektes 2
unterschiedliche Parteien. Gehen wir mal davon aus, der
Hausverwalter handelte im Auftrag des Eigentümers…

Der Hausverwalter arbeitet für den Eigentümmer.

Sein gutes Recht!

Völliges Mißverstehen der rechtlichen Grundlagen. Der
Geschädigte hat den Handwerker beauftragt. Der Schädiger ist
nur zum Ersatz des Zeitwertes, bzw. der Reparaturkosten in
max. Höhe des Zeitwertes verpflichtet. Der Handwerker hat also
keine Möglichkeit, sich an den Schädiger zu wenden.

Korrekt…nur steht eben der Schädiger schon in der Rechnung
und das ist das Problem. Der Schädiger kann nun behaupten,
keinen Auftrag erteilt zu haben, was wohl auch stimmt und wenn
keine Unterschrift zum Auftrag vorliegt, sollte das auch die
Beweiskraft des Unternehmers beeinträchtigen - was dann auch
erklärt, warum dieser nach Nichtzahlung seiner Rechnung so
„aggressiv“ wird. Er sieht seine Felle davonschwimmen.

Der VN wandte sich an den Hausverwalter und bat diesen eine Rechnungskopie an den VN zu schicken, damit dieser die Rechnungskopie an das VU weiterleiten kann. Der VN hat den Handwerker nicht beauftragt und es wurde auch keine Unterschrift geleistet.

Nichtsdestotrotz hat der Schädiger schon mit der Firma Kontakt
aufgenommen. Inwieweit die Rechnung hier diskutiert wurde, die
Forderung grundsätzlich vom Schädiger anerkannt wurde, das
wissen wir nicht.

Der Schädiger trat mit dem Handwerker in Kontakt, um auf die Zahlungserinnerung zu reagieren und den Fall dem Handwerker zu erläutern. Der Schädiger erklärte dem Handwerker, dass der Fall bei der Versicherung in Bearbeitung ist. Weiterhin bat der Schädiger die Umschreibung der Rechnung um das Verfahren zu beschleuningen (Laut Versicherung).

In der Praxis sieht es oft so aus, dass der peinlich berührte
Schädiger dem Geschädigten sagt „repariere und schick mir die
Rechnung“…ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein.

Ich würde dem Schädiger raten, sich dringend an seine
Versicherung zu wenden, mit der Bitte, die Rechnung
schleunigst zu prüfen und zu regulieren.

Die Versicherung ist bereits mit dem Geschädigten in Kontakt und wartet auf Informationen unter anderem bzgl. des alters der Lichtkuppel. Laut Versicherung kann der Fall nicht abgeschlossen werden, da der Geschädigte noch nicht geantwortet hat.

VG
Mela

Viele Grüße!
Thomas

Die Versicherung ist bereits mit dem Geschädigten in Kontakt
und wartet auf Informationen unter anderem bzgl. des alters
der Lichtkuppel. Laut Versicherung kann der Fall nicht
abgeschlossen werden, da der Geschädigte noch nicht
geantwortet hat.

Für mich klingt das echt so, als würde es die Motivation des Verwalters auf seine Mitwirkung ohnehin nicht gerade erhöhen, wenn der Schädiger die Handwerkerforderung begleicht.