Hallo alle zusammen,
mal angenommen man würde zur miete wohnen und hätte einen abschliessbaren dachboden auf dem nicht nur gerümpel, sondern auch einiges an wertvollen gegenständen gelagert wäre. vieleicht eine cd und videosammlung welche man nur aus platzmangel in der wohung auf den dachboden verbannt hat.
und mal weiter angenommen, der vermieter würde eine dachdeckerfirma beauftragt das dach zu renovieren.
auch mal angenommen, die dachdecker hätten dann besagten abschliessbaren dachboden einfach aufgebrochen und den inhalt des dachbodens einfach umgelagert, ohne den eigentümer zu informieren, weil sie neue bodendielen einsetzen wollten.
weiter mal angenommen, die dachdecker hötten den inhalt dann auch noch unsachgemäss einfach auf einen grossen haufen direkt neben baumüll geschmissen und so ziemlich alles wäre verdreckt und zum grössten teil unbrauchbar.
wäre eine solche, nicht abgesprochende handlung, nicht einbruch und sachbeschädigung?
wenn nun ein dachdecker argumentieren würde, das man auf einem dachboden nur gegenstände ohne wert lagern darf und das sein handeln deswegen korrekt wäre, würde er irren oder wäre er im recht?
wie müsste man als betroffener vorgehen? eine anzeige gegen die firma wegen einbruch und sachbeschädigung erstatten oder was wäre zu tun?
vielen dank schonmal im voraus für eure antworten,
dirk
hallo.
artikel 13 des grundgesetzes garantiert die unverletzbarkeit der wohnung. und wenn im mietvertrag ein abschließbarer dachboden als zur wohnung gehörend aufgeführt ist, dann darf da niemand rein. auch der vermieter nicht.
wenn jemand ohne dein wissen eindringt, ist das natürlich einbruch.
und wenn er was rausnimmt, isses diebstahl.
bzw. hausfriedensbruch und raub, wenn du danebenstehst und deine proteste ignoriert werden 
gruß
michael
Hallo alle zusammen,
mal angenommen man würde zur miete wohnen und hätte einen
abschliessbaren dachboden auf dem nicht nur gerümpel, sondern
auch einiges an wertvollen gegenständen gelagert wäre.
vieleicht eine cd und videosammlung welche man nur aus
platzmangel in der wohung auf den dachboden verbannt hat.
und mal weiter angenommen, der vermieter würde eine
dachdeckerfirma beauftragt das dach zu renovieren.
auch mal angenommen, die dachdecker hätten dann besagten
abschliessbaren dachboden einfach aufgebrochen und den inhalt
des dachbodens einfach umgelagert, ohne den eigentümer zu
informieren, weil sie neue bodendielen einsetzen wollten.
weiter mal angenommen, die dachdecker hötten den inhalt dann
auch noch unsachgemäss einfach auf einen grossen haufen direkt
neben baumüll geschmissen und so ziemlich alles wäre verdreckt
und zum grössten teil unbrauchbar.
wäre eine solche, nicht abgesprochende handlung, nicht
einbruch und sachbeschädigung?
wenn nun ein dachdecker argumentieren würde, das man auf einem
dachboden nur gegenstände ohne wert lagern darf und das sein
handeln deswegen korrekt wäre, würde er irren oder wäre er im
recht?
wie müsste man als betroffener vorgehen? eine anzeige gegen
die firma wegen einbruch und sachbeschädigung erstatten oder
was wäre zu tun?
Schadenersatz wegen Sachbeschädigung fordern.
Eine Anzeige w.g. §303 StGB wird wohl nicht nötig sein w.g. §16StGB
Den Schadenersatz schulden die dir trotzdem w.g. 823BGB/858 BGB da schützt 16StGB nicht.
Schadenhöhe darlegen und Forderung stellen w.g. 303StGB und man wird sehen.
Jakob
§ 858 Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
vielen dank schonmal im voraus für eure antworten,
dirk
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Hi,
Raub und Diebstahl fallen wohl weg, da der Dachdecker alle Gegenstände im Verfügungsbereich des Eigentümers belassen und nichts an sich genommen hat.
A.
Hallo zusammen!
vielen dank für eure antworten. das hat mir schon sehr geholfen. mal sehen wie das weitergeht.
darf man eigentlich alles auf seinem dachboden lagern, oder darf man dort nur gerümpel abstellen? mal angenommen ein handwerker würde den inhalt eines dachbodens beschädigen oder zerstören, müsste er ihn dann ersetzen, oder könnter er sich damit rausreden das es sich bei diesen dingen nur um gerümpel handelt?
es grüsst,
dirk
Eine Anzeige w.g. §303 StGB wird wohl nicht nötig sein w.g.
§16StGB
Den Schadenersatz schulden die dir trotzdem w.g. 823BGB/858
BGB da schützt 16StGB nicht.
Schadenhöhe darlegen und Forderung stellen w.g. 303StGB und
man wird sehen.
Jakob
§ 858 Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht
oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die
Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich
(verbotene Eigenmacht).
vielen dank schonmal im voraus für eure antworten,
dirk
Hallo,
gehört der Dachboden zum Mietverhältnis, steht also im Mietvertrag ?
Ja = Dann hätte man Dich um Erlaubnis fragen müssen
Nein = Dein Problem, dann hätte das Gerümpel dort oben auch nichts zu suchen
gruß
dennis
Hallo zusammen!
vielen dank für eure antworten. das hat mir schon sehr
geholfen. mal sehen wie das weitergeht.
darf man eigentlich alles auf seinem dachboden lagern, oder
darf man dort nur gerümpel abstellen?
Im Prinzip darfst Du deine Goldene Uhr dort lagern nur es ist halt nur einfacher Diebstahl wenn jedermann zugreifen kann.
Versicherungen zahlen dann nicht w.g. Grober Fahrlässigkeit
Jakob
mal angenommen ein
handwerker würde den inhalt eines dachbodens beschädigen oder
zerstören, müsste er ihn dann ersetzen,
Na klar
oder könnter er sich
damit rausreden das es sich bei diesen dingen nur um gerümpel
handelt?
ist nicht wer was kaputt macht zahlt.
es grüsst,
dirk
Eine Anzeige w.g. §303 StGB wird wohl nicht nötig sein w.g.
§16StGB
Den Schadenersatz schulden die dir trotzdem w.g. 823BGB/858
BGB da schützt 16StGB nicht.
Schadenhöhe darlegen und Forderung stellen w.g. 303StGB und
man wird sehen.
Jakob
§ 858 Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht
oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die
Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich
(verbotene Eigenmacht).
vielen dank schonmal im voraus für eure antworten,
dirk
Das fällt sowieso weg, da der Dachdecker nie die Absicht hatte irgentetwas zu behalten.
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