Liebe Experten,
ich habe eine Frage zu einem konstruierten Begebenheit: Ein Handwerker hat zunächst ordnungsgemäß Arbeiten durchgeführt, ist dann aber später mit einer nicht ganz unerheblichen Höhe an Materialvorauszahlung „durchgebrannt“ und ist seit dem nie wieder gesehen.
Mittlerweile fimiert besagter Handwerker nicht mehr unter seinem Namen, sondern ist bei seiner Freundin „angestellt“. Soviel zur Vorgeschichte. Nun wurde entdeckt, dass bei den damals durchegführten Arbeiten Fotos im Gebäude gemacht worden sind, die nun auf der neuen Internetpräsenz der Freundin stolz als „Musterbeispiele guter Handwerkskunst“ gezeigt werden.
Interessant wäre es nun, ob derartige Fotos (die ohne das Wissen des Besitzers gemacht woren sind) ohne Erlaubnis einfach so veröffentlicht werden dürften. Hätte hier die Arbeitsleistung des Handwerkers Priorität vor der Privatsphäre des Auftraggebers? Die Freundin (offensichtlich keine Rechtsnachfolgerin ihres Partners?) dürfte doch schon gleich gar keine Rechte in dieser Angelegenheit besitzen? Oder anders herum: Könnte dies dem Handwerker nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass er es tatsächlich ist, der nach wie vor den Betrieb leitet (Stichwort betrügerischer Konkurs)?
Über Kommentare würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für die Mühen.
Hallo!
Ohne Erlaubnis darf niemand (außer die Spurensicherung der Polizei
in jemandes Räumlichkeiten Fotos machen und diese dann veröffentlichen.
In diesem Fall ist ja geradezu dumm, Fotos von einer Baustelle, die kaufmännisch unkorrekt gelaufen ist, zu veröffentlichen.
Du kannst auf Unterlassung klagen, dann muss er die Fotos rausnehmen. Vielleicht kannst Du auch ein „Honorar“ für die unerlaubte Fotonutzung Deine Räumlichkeiten rausschlagen - aber ob sich der rechtliche Aufwand lohnt?
Kleines Beispiel: Als Pressefotograf war ich für eine Reportage mal auf einem Flughafen im Zollfreibereich (wo man sonst nur mit Ticket reinkommt), um die Einzelhandels-Szene zu dokumentieren. Die Flughafengesellschaft hat die Erlaubnis gegeben, zu fotografieren, und zwar die Gänge, die allg. Raumsituation, die Wartezonen usw. Aber ich durfte nur bis zur Schwelle der Shops gehen und evtl. von dort reinfotografieren - das konnte mir kein Shop verwehren. Aber reingehen und dort fotografieren, war einzig von der Erlaubnis der Shop-Betreiber (die ja meist nichts mit der Flughafengesellschaft zu tun haben, sondern Mieter sind) abhängig - und die haben natürlich meist wegen „Konkurrenz-Spionage“ nichts genehmigt.
Gruß, Artefakt
Du kannst auf Unterlassung klagen, dann muss er die Fotos
rausnehmen.
Kannst Du mir dafür bitte eine Rechtsgrundlage nennen? Recht am eigenen Bild dürfte bei einer Wohnung ja wohl wegfallen.
Vielleicht kannst Du auch ein „Honorar“ für die
unerlaubte Fotonutzung Deine Räumlichkeiten rausschlagen -
Das wird ja immer interessanter. Bitten ebenfalls um eine Rechtsgrundlage dafür.
aber ob sich der rechtliche Aufwand lohnt?
Aber reingehen und dort
fotografieren, war einzig von der Erlaubnis der Shop-Betreiber
(die ja meist nichts mit der Flughafengesellschaft zu tun
haben, sondern Mieter sind) abhängig - und die haben natürlich
meist wegen „Konkurrenz-Spionage“ nichts genehmigt.
Das einzige was hier greift ist IMO das Hausrecht. Natürlich kann ich jemanden ein Hausverbot aussprechen wenn er sich nicht an meine Vorgaben hält. Wenn er aber die Fotos schon gemacht hat, dürfte es im Nachhinein sehr schwierig sein sie im jetzt wieder legal zu entwenden. Im genannten Beispiel wurde zudem dem Handwerker vorher nicht gesagt dass er von seiner Arbeit keine Fotos machen dürfe. Was sollte daran also verboten sein. Im Gegenteil, er hat sogar das Urheberrecht auf die Bilder.