Handwerker haftet?

mir wurde das Hauswasser neu installiert (Wasserzähler Einbaugarnitur, Filter und Druckminderer) . Alles in Edelstahl und Messing. Im Anschluss an diese Installation geht es mit Kunststoffrohren weiter.
nun hat der Installateur dieses Kunsstoffrohr abgedreht (Torsion) obwohl es eingklebt war.
Er hätte da eigentlich gar nicht dran müssen.
Am übernächsten Tag hat er den Schaden behoben und möchte jetzt Geld dafür haben.

Wie ist das bei Verschulden under durch ein Missgeschick des Handwerkers, zahlt da seine Berufshaftpflicht??
Wen er keine Berufshaftpflicht hat, muss er dann selbst haften?
Dar er mir das berechnen?

Hallo

Es kann nicht sein, das ein Auftrag ausgeführt und erledigt wird, aber dabei andere Rechtsgüter vernichtet oder beschädigt werden. Oder es werden unter unzumutbaren Bedingungen für den Kunden Arbeiten erledigt, wo eine andere Möglichkeit bestanden hätte. Grundsätzlich gilt hier: Richtet der Ausführende einen zusätzlichen Schaden an, ist er zu Ersatz des Schadens verpflichtet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Firmeninhaber oder einer seiner Mitarbeiter den Schaden verursacht hat.Wurde eine Leistung mangelhaft erbracht (etwa durch einem Handwerker) und trägt der Handwerker daran ein Verschulden, kann Schadenersatz verlangt werden,bzw.der Schaden geht zu Lasten des Unternehmens.
mfG
der mahlower