Es ist ja möglich, die Kosten von Handwerkern, in meinem Fall einem Gärtner, steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen (20 % meine ich).
Die Leistungen fanden nun in meinem Fall durch einen Gärtner in dem Komplex meiner Mietwohnung im Jahr 2009 statt. Die Nebenkostenabrechnung hierfür bekam ich erst im dritten Quartal 2010, in der der Gärtner auch aufgeführt ist.
Nun bin ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 und frage mich, ob ich die anteiligen Kosten für den Gärtner für das Jahr 2009 im Jahr 2010 geltend machen kann, da ich dann ja erst die NBK bekommen habe!?
die kosten sind für das jahr absetzbar, in dem sie bezahlt wurden. nicht maßgeblich ist das jahr der rechnungsstellung, sondern der bezahlung.
wenn die leistungen im jahr 2009 erbracht wurden, allerdings erst in der nk-abrechnung 2010 auftauchen bzw. abgerechnet wurden, dann sind hier 2 aspekte maßgeblich:
wurde die handwerkerrechnung schon im jahr 2009 gezahlt oder erst in 2010? in folge: wurden die handwerkerkosten bereits steuerlich für 2009 (oder 2010) geltend gemacht? falls ja, sind diese nicht doppelt steuerlich berücksichtigbar! dies ist vorher zu klären.
Hallo mschulz80,
ich bin mir nicht sicher. aber ich glaube nicht, das man solche kosten in einer Mietwohnung abstzen kann. Wenn es doch so ist können die kosten im Jahr 2010 abgesetzt werden, da in der Abrechnung auch das Jahr 2010 steht
Viele Grüße
Sylke
das weiß ich nicht, da die Leistung meines Wissens nur in dem Jahr geltend gemacht werden kann, in dem sie erbracht wurde, und auch nur für Eigenheimbesitzer.
ja, das stimmt. ich würde das so machen, die in 2010 erhaltene NK-Abrechnung auch erst in 2010 ansetzen. Sie zahlen zwar schon während des laufenden Jahres Ihre NK-Abschläge, aber da die Abrechnung so spät kommt, müssten Sie ja mit der Steuererklärung so lang warten. Sie können auch Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Heizungswartungskosten geltend machen, falls diese extra aufgeführt sind!
Hallo mschulz80,
ich habe jetzt gelesen, dass die Kosten ab 2010 absetzbar sind. Entschuldigung! Also einfach in der Steuererklärung für 2010 angeben!
Sylke
Den Arbeitslohn aus der Mieterabrechnung würde ich in der Einkommensteuererklärung geltend machen, die zum Zeitpunkt des Erhaltes der Mieterabrechnung noch nicht abgegeben bzw. für die die 4-wöchige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ansonsten schnellstmöglich eine Änderung des betrefenden Einkommensteuerbescheides beantragen, da steuerlich relevante Tatsachen unverschuldet erst später bekannt wurden.
Am besten das mit dem zuständigen Finanzbeamten persönlich klären und die zukünftige Verfahrensweise festlegen.
Z.B. indem man in der Einkommensteuererklärung einen geschätzten realistischen Betrag ansetzt und darauf hinweist, dass der genaue Betrag und Beleg erst später nachgereicht werden kann.
Auf diese Weise in diesem Punkt den Einkommensteuerbescheid offen halten.