Ich habe eine Photovoltaikanlage installieren lassen und nur 90% bezahlt, weil die Ausführung nicht so gemacht wurde wie angeboten und bestellt. Anderer Wechselrichter ( WR), weniger Strings. Nach ca. 4 Wochen betrieb der Anlage kam die Firma vorbei, hat geklingelt und man sagte mir, sie haben den Auftrag von Chef den Wechselrichter auszutauschen. Der montierte Wechselrichter wurde abgebaut und die Firma ist verschwunden. Auf diversen Schriftverkehr hat man gesagt, ich solle die Anlage zuerst zu 100% bezahlen, dann bekomme wird der WR wieder montiert. Auf Fristsetung durch einen Anwalt ging man nicht ein. Ein Antrag an einem Gericht, wenigstens den Ursprungszustand wieder herzustellen wurde entscheiden, ich hätte ja der Firma zutritt gewährt um den Wechselrichter abzubauen, was schlichtweg nicht stimmt. Der Zutritt wurde gewährt um den Austausch vorzunehmen.
Im Gerichtsbeschluss stand auch, dass die Wechselrichter zur Zeit nicht lieferbar wären, was vom Gericht angenommen und nicht überprüft wurde.
Ein Einspruch gegen diesen Beschluss wurde abgelehnt.
Nun meine Fragen!
- Soviel ich weiss, darf ein Handwerker fest installierte Geräte nicht mehr abmontieren. Wo steht das.
- Dürfen unter dem Vorwand „Austausch“, eines im Betrieb befindlichen Gerät ausgebaut werden und
erst wieder irgendwann wieder eingebaut werden? - Ist der Handwerker verpflichtet wie angeboten und bestätigt zu liefern. AGB lagen mir zu kleiner Zeit vor!
- In meinem Auftag habe ich eine Stringbelegungsplan vorab gefordert, der nie geliefert wurde. Ich hätte di e Ausführung sofort gestoppt, wenn ich gesehen hätte, das die Stringbelegung nicht so ist wie besprochen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass Solarteure einfach was auf das Dach klatschen und gut ist!
Sorry, ist ein bisschen viel geworden!