Handwerker holt teilweise die Ware wieder ab!

Ich habe eine Photovoltaikanlage installieren lassen und nur 90% bezahlt, weil die Ausführung nicht so gemacht wurde wie angeboten und bestellt. Anderer Wechselrichter ( WR), weniger Strings. Nach ca. 4 Wochen betrieb der Anlage kam die Firma vorbei, hat geklingelt und man sagte mir, sie haben den Auftrag von Chef den Wechselrichter auszutauschen. Der montierte Wechselrichter wurde abgebaut und die Firma ist verschwunden. Auf diversen Schriftverkehr hat man gesagt, ich solle die Anlage zuerst zu 100% bezahlen, dann bekomme wird der WR wieder montiert. Auf Fristsetung durch einen Anwalt ging man nicht ein. Ein Antrag an einem Gericht, wenigstens den Ursprungszustand wieder herzustellen wurde entscheiden, ich hätte ja der Firma zutritt gewährt um den Wechselrichter abzubauen, was schlichtweg nicht stimmt. Der Zutritt wurde gewährt um den Austausch vorzunehmen.
Im Gerichtsbeschluss stand auch, dass die Wechselrichter zur Zeit nicht lieferbar wären, was vom Gericht angenommen und nicht überprüft wurde.
Ein Einspruch gegen diesen Beschluss wurde abgelehnt.

Nun meine Fragen!

  1. Soviel ich weiss, darf ein Handwerker fest installierte Geräte nicht mehr abmontieren. Wo steht das.
  2. Dürfen unter dem Vorwand „Austausch“, eines im Betrieb befindlichen Gerät ausgebaut werden und
    erst wieder irgendwann wieder eingebaut werden?
  3. Ist der Handwerker verpflichtet wie angeboten und bestätigt zu liefern. AGB lagen mir zu kleiner Zeit vor!
  4. In meinem Auftag habe ich eine Stringbelegungsplan vorab gefordert, der nie geliefert wurde. Ich hätte di e Ausführung sofort gestoppt, wenn ich gesehen hätte, das die Stringbelegung nicht so ist wie besprochen.

Es kann ja wohl nicht sein, dass Solarteure einfach was auf das Dach klatschen und gut ist!

Sorry, ist ein bisschen viel geworden!

Ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft!

Kann leider nicht weiterhelfen

Danke für die gute Beschreibung von diesem Fall,

das ist ja schon ein starkes Stück !!!

  1. Haben Sie Beweise für die Aussage der Monteure die die Wechselrichter demontiert haben. Er darf demontieren wenn Sie ihm Zugang gewähren

2.Wenn Sie es zulassen, (Austausch heißt das der Wechselrichter ausgetauscht wird wann ist da halt nicht beschrieben ) das hätte man gleich fragen müssen. Bei mir läuft ein Austausch so, dass ich einen AT Wechselrichter bekomme, den einbaue und den anderen zurück sende.

3.Da sehe ich Ihre Chance, Vertrag prüfen: Was steht beim WR z.B. SMA TL9000 oder SMA TL9000 oder Vergleichbar WR, dann haben sie keine guten Karten. .Vertrag und Auftragsbestätigung sind bindend Was steht denn zu den Zahlungsvereinbarungen drin ? Was steht denn in den AGB drin ?
4.War oder ist die Stringbelegung falsch.
5.Es gibt Übergabeprotokolle wurde eines unterzeichnet

könnten Sie mir Info geben wie dieser Fall ausgeht Danke

Mit freundlichen Grüßen Gerhard

Tut mir leid wenn schon der Anwalt dir nicht helfen kann dann ich schon gar nicht. Bin mehr für technisches zuständig.
Trotzdem viel Glück in der Sache

Josef

Ich habe eine Photovoltaikanlage installieren lassen und nur
90% ( bei verschiedenen Anbietern ist das der Gewinn! daher der Frust ) bezahlt, weil die Ausführung nicht so gemacht wurde wie
angeboten und bestellt. Anderer Wechselrichter ( WR), weniger
Strings. Nach ca. 4 Wochen betrieb der Anlage kam die Firma
vorbei, hat geklingelt und man sagte mir, sie haben den
Auftrag von Chef den Wechselrichter auszutauschen. Der
montierte Wechselrichter wurde abgebaut und die Firma ist
verschwunden. Auf diversen Schriftverkehr hat man gesagt, ich
solle die Anlage zuerst zu 100% bezahlen, dann bekomme wird
der WR wieder montiert. Auf Fristsetung durch einen Anwalt
ging man nicht ein. Ein Antrag an einem Gericht, wenigstens
den Ursprungszustand wieder herzustellen wurde entscheiden,
ich hätte ja der Firma zutritt gewährt um den Wechselrichter
abzubauen, was schlichtweg nicht stimmt. Der Zutritt wurde
gewährt um den Austausch vorzunehmen.
Im Gerichtsbeschluss stand auch, dass die Wechselrichter zur
Zeit nicht lieferbar wären, was vom Gericht angenommen und
nicht überprüft wurde.
Ein Einspruch gegen diesen Beschluss wurde abgelehnt.

Nun meine Fragen!

  1. Soviel ich weiss, darf ein Handwerker fest installierte
    Geräte nicht mehr abmontieren. Wo steht das. Ist so ! googel mal Einbeihaltungsrecht im Handwerk.
  2. Dürfen unter dem Vorwand „Austausch“, eines im Betrieb
    befindlichen Gerät ausgebaut werden und
    erst wieder irgendwann wieder eingebaut werden?

Dumm gelaufen, neu gegen alt tauschen lassen, ausgebaut ist das teil wieder Eigentum des Handwerkers…wenn nicht explziert bezahlt wurde!

  1. Ist der Handwerker verpflichtet wie angeboten und bestätigt
    zu liefern. Ja.oder gleischwertige Wahre AGB lagen mir zu kleiner Zeit vor! müssen angefordert werden oder liegen bei! dein Versäumnis…
  2. In meinem Auftag habe ich eine Stringbelegungsplan vorab
    gefordert, der nie geliefert wurde. Ich hätte di e Ausführung
    sofort gestoppt, wenn ich gesehen hätte, das die
    Stringbelegung nicht so ist wie besprochen. Keine Ahnung…

Es kann ja wohl nicht sein, dass Solarteure einfach was auf
das Dach klatschen und gut ist! da gebe ich Dir recht…der Konkurrenzkampf ist auf diesem Gebiet recht groß… und das bringt auch immer Ärger mit sich.

Versuch über das rest geld eine Lösung zu bekommen mit der du leben kannst… Garantie Ansprüche sichern…
und daraus lernen… viel erfolg.

Sorry, ist ein bisschen viel geworden!

Ich habe eine Photovoltaikanlage installieren lassen und nur
90% bezahlt, weil die Ausführung nicht so gemacht wurde wie
angeboten und bestellt. Anderer Wechselrichter ( WR), weniger
Strings. Nach ca. 4 Wochen betrieb der Anlage kam die Firma
vorbei, hat geklingelt und man sagte mir, sie haben den
Auftrag von Chef den Wechselrichter auszutauschen. Der
montierte Wechselrichter wurde abgebaut und die Firma ist
verschwunden. Auf diversen Schriftverkehr hat man gesagt, ich
solle die Anlage zuerst zu 100% bezahlen, dann bekomme wird
der WR wieder montiert. Auf Fristsetung durch einen Anwalt
ging man nicht ein. Ein Antrag an einem Gericht, wenigstens
den Ursprungszustand wieder herzustellen wurde entscheiden,
ich hätte ja der Firma zutritt gewährt um den Wechselrichter
abzubauen, was schlichtweg nicht stimmt. Der Zutritt wurde
gewährt um den Austausch vorzunehmen.
Im Gerichtsbeschluss stand auch, dass die Wechselrichter zur
Zeit nicht lieferbar wären, was vom Gericht angenommen und
nicht überprüft wurde.
Ein Einspruch gegen diesen Beschluss wurde abgelehnt.

Nun meine Fragen!

  1. Soviel ich weiss, darf ein Handwerker fest installierte
    Geräte nicht mehr abmontieren. Wo steht das.

Darf er nicht! Aber Du darfst auch nicht einfach Geld einbehalten, wenn Du nicht beweisen kannst, das er etwas grundlegendes falsch gemacht hat, wie z.Bsp. zuwenig Module, Module mit weniger Leistung als vereinbart. Was meintest Du mit „zuwenig“ Strings?

  1. Dürfen unter dem Vorwand „Austausch“, eines im Betrieb
    befindlichen Gerät ausgebaut werden und
    erst wieder irgendwann wieder eingebaut werden?

Hättest Du nicht zulassen müssen. Da würde ich für die Zeit, in der der neue WR nicht angeschlossen war, einen Ertragsausfall fordern. (Monatsprognose / Monatstage X Ausfalltage X Einspeisevergütung)

  1. Ist der Handwerker verpflichtet wie angeboten und bestätigt
    zu liefern. AGB lagen mir zu kleiner Zeit vor!

Die Wechselrichter sind tatsächlich im Moment Mangelware. Der Lieferant kann bei Nichtverfügbarkeit eines Wechselrichters natürlich einen adäquaten Ersatz liefern. Muss aber gleichwertig sein.!

  1. In meinem Auftag habe ich eine Stringbelegungsplan vorab
    gefordert, der nie geliefert wurde. Ich hätte di e Ausführung
    sofort gestoppt, wenn ich gesehen hätte, das die
    Stringbelegung nicht so ist wie besprochen.

Es kann ja wohl nicht sein, dass Solarteure einfach was auf
das Dach klatschen und gut ist!

Sorry, ist ein bisschen viel geworden!

Verstehe deinen Ärger sehr gut. Eine ordentliche ordentliche Ausführung und Dokumentation ist eingetlich Pflicht.
Ja, es ist aber leider in der Branche so, dass sich hier einige unseriöse Unternehmen tummeln und mit „billigen“ kWp Preisen und dementsprechend schlechter Qualität und Ausführung den Ruf der ganzen Branche schädigen. Und es gibt halt auch immer wieder Leute, die auf den billigsten Preis anspringen und das dann später büssen müssen.

Hallo Gerhard,
danke für die ausführliche Stellungnahme.
Folgendes zu ihren Angaben!

  1. Ich habe dem Monteur zugang zum austauschen gewährt nicht zur demontage. Das Gericht sieht das aber auch als gewährung des zutrittes zum Demontage.
  2. Als ich nach dem Typ des neuen WR fragte, schaute ein weitere Monteur in den Leiferwagen und sagte dann den Typ durch. Ich ging deshlab davon aus, der neue WR ist im Lieferwagen.
    Einen Vertag gab es nicht. Lediglich die spärlichen angaben im Angebot der Email!
  3. Die Stringbelegung ist falsch. 9,2KWp mit zwei Strings und verchattungsproblemen. Als ich darauf hingewisen habe, sagte man mir, das verschattete Modul schaltet dann ja sowieso ab.
  4. Ein Übergabeprotokoll gab es in dreifacher Ausführung. Eines war für mich, der Monteuer meinte aber er müsse alle drei nochmals mitnehmen und ich bekomme das später zurück. Ich kenne den Inhalt leider nicht mehr!

Wie ist das mit dem Eigentumsrecht? Wenn ich zutritt gewähre zum Austausch, darf man doch nicht mein Eigentum, ich denke der WR ist mein Eigentum, einfach abbauen und verschwinden!

Mich stört nur, das ich bereits 90% der Anlage bezahlt habe und den halben Sommer schon keinen Ertrag habe.

Hallo

Ich bin auch nicht der Experte in solchen sachen,
kann ihnen da leider auch nicht weiter helfen.

Gruß

Sehr geehrter Herr Stumpper,
bei Ihrer Frage handelt es sich in erster Linie um einen rechtichen Sachverhalt.
Ich kann Ihnen eigentlich nur zum Teil 1 antworten:
Bei Photovoltaikanlagen handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter dadurch kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbarrt werden. In diesem Fall kann der Installateur die Ware wieder zurück holen. Allerdings geschieht dies normalerweise erst nach einem erfolglosen Mahnverfahren und einem Vollstreckungsbescheid durch den Gerichtsvollzieher.

Wie immer handelt es sich um eine unverbindliche Meinung des Verfassers aus der sich weder eine Haftung, noch ein Rechstanspuch ableiten lässt.

MfG
Thomas Menz

Hallo,

das sieht aber gar nicht gut aus ?

1.Gut das ist eine arglistige Täuschung aber ohne Zeugen nützt das gar nichts
2.Ohne Vertrag wird es auch nicht einfacher
3.Das muss ja eine ganz schlimme Fa. sein
4.Ohne Übergabeprotokoll das ist schon extrem verdächtig
5.Eigentumsrecht: Ich denke das es so ist, dass bis zur 100 % Bezahlung die Anlage Eigentum vom Installateur ist.
6.Die gute Nachricht die Anlage abbauen geht aber auch nicht ohne Ihre Zustimmung oder Richterliche Verfügung
7.Ich habe nichts mit so viel Ahnung bei gerichtlichen Sachen aber ich würde nochmals ein Brief per Einschreiben aufsetzen: Anschrift Fa. …… Sie haben bei mir die Anlage …… montiert. diese weist folgende defekte auf 1.Stringverschaltung nicht nach den Vorgaben 2. WR war der …. zugesagt geliefert wurde …… 3. WR wurde in arglistiger Täuschung demontiert. Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen 2 - 3 Wochen). Wenn er diese Frist fruchtlos verstreichen läßt, dann setzen sie Ihm eine Nachfrist (2 Wochen). Wenn er diese Nachfrist auch fruchtlos verstreichen läßt, können sie die Mängel auf seine Kosten beseitigen lassen. Aber Vorsicht, sie müssen bei einem Rechtsstreit die Fristsetzung und den Erhalt der Schriftstücke an den Installateur nachweisen. Auch den Ertragsausfall mit erwähnen (auch wenn Sie nichts bekommen werden)
8.Halten Sie schon mal Ausschau nach einen guten PV Installateur. 10 % bei einer 9,2 kWp Anlage sind ca. 2500 € da bekommen Sie schon fast den WR

Viel Erfolg

Hallo,
das ist natürlich eine rechtliche Sache. Aber wie sie beschrieben, sind doch die Arbeiter mit einem falschen Vorwand aufgetaucht, um so Zugang zu ihrer eingebauten Anlage zu erhalten. Denn etwas austauschen oder ersetzen lassen, ist etwas ganz anderes, als etwas auszubauen um damit die Restforderung an Geld zu erpressen.
Für mich unverständlich, das das Gericht sagt, sie hätten aber doch der Montieren Zugang gewährt!? Das klingt wie das Vortäuschen falscher Tatsachen durch die Monteure.
Die Firma hat nicht die Dinge eingebaut, die sie im Kostenangebot aufgeführt hat. Das kann nicht korrekt sein. Vermutlich will man auf diese Art mehr Gewinn machen und ist noch davon ausgegangen, das der Kunde das nicht merkt. Für mich ist das nicht seriös.
Wenn man Änderungen vornehmen muss, finde ich, muss man das im Vorfeld mit dem Kunden klären. Ich kann doch keinem ein Kaufvertrag über einem Mercedes unterschreiben lassen und ihm dann einen Trabant auf den Hof stellen!
Wissen sie, es ist natürlich immer einfacher, wenn man sich im Guten einigen kann.
Ich würde mich bei einer anderen Firma erkundigen, worin der Unterschied zwischen den eingebauten und den angebotenen Komponenten liegt. Auch der preisliche Unterschied! Das erklärt vielleicht schon einiges.
Auch ein Schreiben an die Verbraucherschutzzentrale könnte da hilfreich sein. Könnte mir vorstellen, das man dort auch den weiteren Verfahrensweg mitgeteilt bekommt.
Aber wie geschrieben ist das nur meine persönliche Meinung zu dem Sachverhalt.
Auch das Fernsehen ist da manchmal hilfreich. Die Seite im Internet"Akte 20.10 mit Ulrich Meyer auf Sat.1"
Dort gibt`s ein Anmeldeformular für so exotische Fälle, die kämpfen für sie!
Oder halt Anwälte, Gutachter, Gerichte und viel Geduld und Geld!
Ich wünsche ihnen viel Erfolg, egal welchen Weg sie wählen!
MfG