Handwerker-Impressum: zulassungspflichtige Berufe

Hallo,

in ein Homepage-Impressum eines Handwerkers muss die Berufsbezeichnung und das geltende Recht (z.B Handwerksordnung) genannt werden, wenn ein reglementierter bzw. zulassungspflichtiger Beruf ausgeübt wird.
Diese Berufe sind in der Anlage A der HWO zu finden.

Meine Frage:
Was ist das besondere an diesen Berufen? Geht es hier um die Meisterpflicht?
Wieso ist ein Tischler, aber kein Schreiner aufgeführt?

Vielen Dank

lg Nadine

Hallo,

Wieso ist ein Tischler, aber kein Schreiner aufgeführt?

weil Tischler und schreiner das selbe ist!

Metzger - schlachter - Fleischer!

Liebe Grüße

Michael