Hallo,
in ein Homepage-Impressum eines Handwerkers muss die Berufsbezeichnung und das geltende Recht (z.B Handwerksordnung) genannt werden, wenn ein reglementierter bzw. zulassungspflichtiger Beruf ausgeübt wird.
Diese Berufe sind in der Anlage A der HWO zu finden.
Meine Frage:
Was ist das besondere an diesen Berufen? Geht es hier um die Meisterpflicht?
Wieso ist ein Tischler, aber kein Schreiner aufgeführt?
Vielen Dank
lg Nadine