Handwerker in Whg lassen zur Nachbesserung?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem. Letztes Jahr im Sommer, hat unser Vermieter ( sehr netter Mensch) sich entschlossen, durch eine angebliche Fachfirma eine Wandheizung in unseren Wohnräumen zu installieren. Diese Firma rückte an und aus angeblichen 2 Wochen wurden 6 Wochen, bis diese Firma wieder aus unserer Wohnung raus war. Monate später kam der nächste Trupp und hat die Heizung installiert bzw. hat es versucht. Dafür haben sie 2 Wochen gebraucht. Wir haben also insgesamt 8 Wochen in der Wohnung gesessen und sitzen jetzt auf den Schäden. Die Wände sind voller Risse, im Laminat sind Schäden ( hochgekommen durch Wasser, Macken), die Malerarbeiten zum Teil ausgeführt, wie ein Laie, die Sockelleisten weggeworfen, zerbrochen, die liegen nach wie vor an den Wänden. Kabel sind nicht unterputz gelegt worden, dass haben wir selbst gemacht. Die Zugänge zu den alten Thermostaten liegen nach wie vor frei, d.h. wir sehen die roten Schläuche und die Pumpstation. Unser Vermieter will unbedingt, dass diese Firma die Schäden beseitigt. Doch wir wollen das nicht, da diese Firma uns so viel Dreck hinterlassen hat, dass wir das nicht noch einmal wollen. Unser Sohn fing an zu stottern, weil die Kids 6 Wochen kein Zimmer mehr hatten und ich bekomme schon Tränen in den Augen, wenn ich nur an die Firma denke. Wir haben unserem Vermieter schon mitgeteilt, dass wir ausziehen werden. Jetzt die Frage, sind wir verpflichtet dieser Firma in die Wohnung zu lassen, da unser Vermieter gesagt hat, sonst verfallen seine Regressansprüche. Wenn ja, müssen wir uns dafür Urlaub nehmen. Bekommen wir außer Mietminderung eine Kostenerstattung sprich Urlaubsgeld, weil wir Urlaub genommen haben. Es sind alle Wohnräume betroffen, muss uns der Vermieter woanders unterbringen und für die Herrichtung (putzen) der Wohnung aufkommen? Der Vermieter ist auch der Meinung, dass er diese Firma rein lassen muss. Wir haben unserem Vermieter mehrfach mitgeteilt, dass wir nicht bereit sind, diese Firma noch einmal in unsere Wohnung zu lassen, so lange wir sie bewohnen. Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte. Danke

Ich fürchte, da kann nur ein Rechtsanwalt helfen.
eber

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem. Letztes Jahr im Sommer, hat unser
Vermieter ( sehr netter Mensch) sich entschlossen, durch eine

Hallo,
das ist ja eine riesengroße Schlamperei und ein Fall für den Rechtsanwalt. Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß, Charly-Heinz

Danke für die schnelle Antwort

Danke für die schnelle Antwort

Hallo,
das ist ja eine riesengroße Schlamperei und ein Fall für den
Rechtsanwalt. Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß, Charly-Heinz

Hallo,
Euer Vermieter hat echt, daß er die Regreßansprüche verliert, wenn er die Firma, die ausgeführt hat, nicht nachbessern läßt. Was Ihr dulden müßt oder nicht, kann fast nur eine Mieterberatung sagen oder ein Fachanwalt. Versucht es im Guten, stellt eine Liste auf mit Bedingungen, die der Vermieter erfüllen und garantieren muß. Tut er das nicht, sucht Ihr Rechtberatung und Hilfe. Gut, oder?
Grüße
Bernd

Schön, dass Sie mich als „Experten“ gewählt haben.

Wir bewegen uns hier jedoch im Bereich der Rechtsberatung und da reagieren manche Rechtsanwälte sehr sehr allergisch. Daher kann ich lediglich auf die Infos aus dem INet verweisen und hier den Link zur „Nachbesserung“ und auf die dort hinterlegten Infos verweisen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung

Der Vermieter hat im übrigen m.E. Recht, wenn man die Ausführungen beachtet.
Ansonsten nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie denn eine haben und gehen zu einem GUTEN und fachlich versierten Rechtsanwalt. Sprechen Sie ZUVOR mit ihm über die Kosten der Beratung und lassen sich diese nach Möglichkeit schriftlich bestätigen. Seriöse Rechtsanwälte halten sich i.d.R. an mündliche Angaben. Es gibt aber bedauerlicherweise zu viele Rechtsanwälte im Verhältnis zu den Gerichten und dadurch immer mehr, die sich daran nicht halten. Da ist man dann für jeden zahlenden Mandanten „dankbar“ und ist äußerste Vorsicht geboten.

hallo, leider jabe ich deine anfrage erst heute als mahnung bekommen.
leider bin ich nur handwerker und kein rechtsexperte,
aber so eine schlamperei ist nicht zumutbar

vielleicht die gewerbeanmeldung zeigen lassen und bei der handwerkskammer beschwerde einlegen
gruß ernst junge

Hallo, es tut mir leid Dir keinen Rat geben zu können, daher möchte ich deine Frage gleich nocheimal posten.
Mfg Michael

Hallo Michael,

kannst Du gerne machen. Vielen Dank für Deine moralische Unterstützung.
Gruß

Daniela

Hallo, es tut mir leid Dir keinen Rat geben zu können, daher
möchte ich deine Frage gleich nocheimal posten.
Mfg Michael

Hallo,

kennst Du die Fristen für Regreßansprüche? Die Heizung funktionierte erst im März diesen Jahres. Wir würden gerne das hinaus zögern, bis wir umgezogen sind.
Gruß
Daniela

Hallo Ernst,

ich werde mich bei der Handwerkskammer beschweren, vielen Dank für den Tip
Gruß
Daniela

Hallo Daniela,
ich schätze, nach Abnahme oder Inbetriebnahme der Anlage sind es mindestens zwei Jahre.
Grüße
Bernd

Lieber Fragesteller,
eine Kostenerstattung fuer den genommenen Urlaub gibt es nicht.
Der Vermieter verliert ganz klar seine Regressansprüche, wenn die Firma nicht zur Nachbesserung in die Wohnung kann, denn die Firma hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Vermieter eine andere Firma bestellt, dann muss er die Kosten selbst tragen, zahlt also ggf. doppelt.
Normalerweise muss die Firma den gemachten Dreck entfernen und darf nicht einfach alles liegen lassen.
Wenn die Wohnung waehrend der lange dauernden Arbeiten der Firma nicht bewohnbar ist, sollte der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen.
Schnellstens ausziehen ist die beste Wahl. Mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Maengel erst nach dem Auszug beseitigt werden.
Auf jeden Fall die Sache auch dem Hausarzt sagen, denn ganz offensichtlich hat der Sohn wegen der Belastung gesundheitliche Probleme.Durch ein Attest kann evtl. erreicht werden, dass die Firma die Maengel nicht vor Auszug beseitigt.
Mitglied im Mieterschutzbund, bzw. Mieterverein werden. Eine gute Sache, denn es wird mit Rat und Tag geholfen.Der Jahresbeitrag ist tragbar und enthaelt in der Regel eine Rechtschutzversicherung fuer Mietsachen.
Viel Glueck.

haben sie

2 Wochen gebraucht. Wir haben also insgesamt 8 Wochen in der
Wohnung gesessen und sitzen jetzt auf den Schäden. Die Wände
sind voller Risse, im Laminat sind Schäden ( hochgekommen
durch Wasser, Macken), die Malerarbeiten zum Teil ausgeführt,
wie ein Laie, die Sockelleisten weggeworfen, zerbrochen, die
liegen nach wie vor an den Wänden. Kabel sind nicht unterputz
gelegt worden, dass haben wir selbst gemacht. Die Zugänge zu
den alten Thermostaten liegen nach wie vor frei, d.h. wir
sehen die roten Schläuche und die Pumpstation. Unser Vermieter
will unbedingt, dass diese Firma die Schäden beseitigt. Doch
wir wollen das nicht, da diese Firma uns so Unser
Sohn fing an zu stottern, weil die Kids 6 Wochen kein Zimmer
mehr hatten und ich bekomme schon Tränen in den Augen, wenn
ich nur an die Firma denke. Wir haben unserem Vermieter schon
mitgeteilt, dass wir ausziehen werden. Jetzt die Frage, sind
wir verpflichtet dieser Firma in die Wohnung zu lassen, da
unser Vermieter gesagt hat, sonst verfallen seine
Regressansprüche. Wenn ja, müssen wir uns dafür Urlaub nehmen.
Bekommen wir außer Mietminderung eine Kostenerstattung sprich
Urlaubsgeld, weil wir Urlaub genommen haben. Es sind alle
Wohnräume betroffen, muss uns der Vermieter woanders
unterbringen und für die Herrichtung (putzen) der Wohnung
aufkommen? Der Vermieter ist auch der Meinung, dass er diese
Firma rein lassen muss. Wir haben unserem Vermieter mehrfach
mitgeteilt, dass wir nicht bereit sind, diese Firma noch
einmal in unsere Wohnung zu lassen, so lange wir sie bewohnen.
Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte. Danke

Guten Abend Dado 030 !

Tut mir leid, denn in so einer Angelegenheit hab ich keine Erfahrung.

Viel Erfolg.
Gruß Zirkusfloh