Ich habe folgendes Problem. Letztes Jahr im Sommer, hat unser Vermieter ( sehr netter Mensch) sich entschlossen, durch eine angebliche Fachfirma eine Wandheizung in unseren Wohnräumen zu installieren. Diese Firma rückte an und aus angeblichen 2 Wochen wurden 6 Wochen, bis diese Firma wieder aus unserer Wohnung raus war. Monate später kam der nächste Trupp und hat die Heizung installiert bzw. hat es versucht. Dafür haben sie 2 Wochen gebraucht. Wir haben also insgesamt 8 Wochen in der Wohnung gesessen und sitzen jetzt auf den Schäden. Die Wände sind voller Risse, im Laminat sind Schäden ( hochgekommen durch Wasser, Macken), die Malerarbeiten zum Teil ausgeführt, wie ein Laie, die Sockelleisten weggeworfen, zerbrochen, die liegen nach wie vor an den Wänden. Kabel sind nicht unterputz gelegt worden, dass haben wir selbst gemacht. Die Zugänge zu den alten Thermostaten liegen nach wie vor frei, d.h. wir sehen die roten Schläuche und die Pumpstation. Unser Vermieter will unbedingt, dass diese Firma die Schäden beseitigt. Doch wir wollen das nicht, da diese Firma uns so viel Dreck hinterlassen hat, dass wir das nicht noch einmal wollen. Unser Sohn fing an zu stottern, weil die Kids 6 Wochen kein Zimmer mehr hatten und ich bekomme schon Tränen in den Augen, wenn ich nur an die Firma denke. Wir haben unserem Vermieter schon mitgeteilt, dass wir ausziehen werden. Jetzt die Frage, sind wir verpflichtet dieser Firma in die Wohnung zu lassen, da unser Vermieter gesagt hat, sonst verfallen seine Regressansprüche. Wenn ja, müssen wir uns dafür Urlaub nehmen. Bekommen wir außer Mietminderung eine Kostenerstattung sprich Urlaubsgeld, weil wir Urlaub genommen haben. Es sind alle Wohnräume betroffen, muss uns der Vermieter woanders unterbringen und für die Herrichtung (putzen) der Wohnung aufkommen?
Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte.
Hallo,
selbstverständlich muss er auch für alle sog. Nebenarbeiten wie Reinigung der Wohnung, Möbelrücken aufkommen.
Wenn Ihr Euch bereits beschwert habt (nachweislich) und trotzdem weiter Murks gebaut wurde, so müsste es eine rechtliche Möglichkeit geben, die Fa. abzulehnen. Das gilt auch im Verhältnis Fa. zu Vermieter.
Handwerksunternehmen, die wiederholt fehlerhaft arbeiten können erfolgreich abgelehnt werden, ohne dabei die Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Allerdings muss die Vorgeschichte der Zumutungen schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Letztendlich ist das kein Fall für Bausachverständige sondern für einen Fachanwalt für Baurecht. Bitte dort fragen!
Gruß
Martin Wüstefeld
W I u S - Ingenieure und Sachverständige
für das Bauwesen und die Immobilienwirtschaft
Eschenstr. 113 - 42283 Wuppertal
Tel. 0202/5127713 - Fax 0202/5127528 - [email protected]
Ich würde da um sicher zu gehen, welche Möglichkeiten Ihr habt zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen oder beim Mieterschutzbund nachfragen, was zu tun ist. Das ist schwierig. Ich denke der Vermieter ist berechtigt Euren Wunsch bzgl. einer anderen Firma zu übergehen, da er ja schliesslich der Eigentümer ist. Aber wenn Ihr dadurch Arbeitsausfall, Wasserkosten, Arbeitszeit zum Putzen und Aufräumen aufwenden müsst und noch Schäden an Wänden und Böden habt und Eure Kinder drunter leiden dann denke ich sollte diese Problematik ein Anwalt dem Vermieter klar machen, damit er Euch für diese Zeit wirklich wo anders unterbringt. Eventuell in einem Hotel, wo der Vermieter den Aufpreis zur Miete selber tragen müsst, da es ja unzumutbar ist bei so einer Situation mit dieser Pfuscherfirma vor Allem so lange! Holt Euch echt nen Fachmann, denn hinnehmen müsst Ihr das sicher nicht so einfach.
Ich wünsch Euch viel Erfolg und bald Ruhe und Ordnung in Eurer Wohnung.
Sie nehmen sich am besten sofort einen Anwalt. Ich bin keiner und was ich hier lese ist wirklich eine Riesensauerei. Anwalt nehmen, erkundigen und ggfs. geht das Ding für Sie kostenneutral und mit entsprechender Entschädigung noch gut aus. Dies ist meine ernstgemeinte Empfehlung. Viel Erfolg und Glück wünscht
Thomas Lorenz
Bern