Handwerker kommen unangemeldet, ist das rechtens?

Hallo,
wir wohnen bei einer Wohnungsgesellschaft , zur Miete.

Und bei uns in der Wohnung, ist das Fenster komplett defekt und muss ausgetauscht werden. Das haben wir , bei dem Vermieter, vor 2 Monaten gemeldet.
Dieser Vermieter hat auch einen Auftrag zur Reparatur/Austausch an die entsprechende Firma weitergegeben.

Nun standen diese Handwerker wohl öfter unangemeldet, vor unserer Tür und wir waren nicht da (Termine, Arbeiten, Arzt, Einkaufen usw.).

Schon beim ersten Mal standen die unangemeldet vor der Tür und wollten das Fenster inkl. Rahmen austauschen, aber da war ich gerade im Aufbruch zur Arbeit und konnte nicht zu Hause bleiben.
So ein Fenster ist ja nicht einmal in 2 Minuten ausgetauscht…zumal ich auch noch vorher die Dekoration auf der Festerbank und am Fenster im Kinderzimmer entfernen muss und die Gardinen abnehme. Außerdem noch den Teppich abdecken mit Maler-Fließ oder Ähnliches ,damit die mir den nicht eindrecken, bei der Arbeit. usw…
Und dafür hatte ich keine Zeit und musste los, um noch meinen Bus zu kriegen und dann zur Arbeit zu fahren.
Und ich gehe auch nicht einfach aus dem Haus und lasse die Handwerker da alleine in der Wohnung.

Ich habe darum gebeten, dass die Handwerker noch einmal wieder kommen und vorher mit mir einen Termin ausmachen…damit ich auch zu Hause bin und Zeit habe.
Das wollten die auch tun.
Haben die aber nicht gemacht.
Stattdessen sind die immer wieder unangemeldet vorbei gekommen.

Ich habe mich dann beim Vermieter beschwert und der hat die Firma daraufhin angerufen und die meinten nur, ich hätte die nie reingelassen und immer wieder weg geschickt und deswegen könnten die den Auftrag nicht ausführen.

Das stimmt so nicht und jetzt schimpft der Vermieter mit mir, weil ich die Handwerker an ihrer Arbeit hindere und ihren Auftrag nicht ausführen lassen.
Und er will den Auftrag stornieren (oder so).

Ja, was soll ich denn machen ? Immer nur zu Hause bleiben ? Job kündigen ?
Meine Verwandten oder Nachbarn für mich einkaufen schicken und nicht mehr zum Arzt gehen ?
Nur noch zu Hause bleiben, damit die Handwerker immer unangemeldet vorbei kommen können ?

Jedenfalls ist das Fenster kaputt und es zieht wie Hechtsupope und ist kalt im Kinderzimmer und so geht das nicht weiter.

Wisst ihr einen Rat dazu ?

lieben Gruß an alle

Man kann nicht jemanden zwingen 8 Stunden und mehr täglich auf Handwerker zu warten.
Also mit dem VM klären, dass der mit der Firma klärt, dass OHNE Terminvereinbarung garnichts geht und dass die Aussage der Firma eine glatte Lüge war.
Und mit den Terminen sollte man sich dann aber auch mal zu Gunsten des Termins von der Fensterfirma entascheiden!
Und solange bis die kommen, klebste innen ´ne durchsichtige Folie ans Fenster.
ramses90

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Handwerker müssen sich natürlich terminlich abstimmen mit dir. Und du bist natürlich nicht verpflichtet, ständig zu Hause zu sein. Diese Handwerker scheinen überfordert zu sein damit. Hoffentlich können sie besser reparieren als organisieren…
Da du ein Interesse hast, dass die Arbeit getan wird, rate ich dir, mit der Firma direkt zu telefonieren und Termine auszumachen. Dabei höflich sein aber einen eindeutigen Termin einzufordern und den noch zweimal zu wiederholen (‚Also, wir haben jetzt beranredet, Sie kommen am 23.9. um 9 Uhr. Das passt mir gut. Wenn Sie bis 9.30 nicht da sein sollten, würde ich allerdings das Haus vrrlassen, da ich natürlich nicht nutzlos warten kann‘) Eigene Nummer angeben, auf der man dich erreichen kann für den Notfall.

In welchem Gesetz finde ich das?
Ich frage nicht, um zu provozieren. Interessiert mich jetzt nur mal.

„Abstimmen“ soll ja in dem Fall heißen, daß der Handwerker nicht einfach so auf der Matte stehen und erwarten darf, daß jemand anwesend ist. Wenn nicht gerade das Wasser aus der Wand läuft, meint die Rechtsprechung 3-10 Tage im Vorfeld. Termin ablehnen ist schwierig, außer der Mieter ist noch in der Probezeit. Dann muß aber ein Ersatztermin seitens des Mieters angeboten werden.

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Das wirste in keinem Gesetz finden und deshalb kann es auch nicht richterlich erzwungen werden. :wink:
ramses90

Ok, danke. Gibt es dazu Urteile mit Aktenzeichen? Beziehen diese sich auf Miet- oder ganz allgemeines Vertragsrecht?

Ich dachte nämlich: Solches auch noch von Gesetzes wegen zu regulieren, würden Berufsnörgler als „typisch deutsch“ bezeichnen.

Es, so bisher meine laienhafte Halbbildung, bedarf keiner Gesetzgebung, weil man hier beiderseitige Interessen voraussetzen darf. Keiner hat Interesse an unnötigen Aufwänden, die nachher nicht einverlangt werden können, oder dass aufgetragene und erwartete Arbeiten wegen Abwesenheit nicht ausgeführt werden können. Anders liegt der Fall bei vereinbarten Fristen, die nicht grundlos verstreichen dürfen und in einem solchen Fall sanktioniert werden können.
Im hier geschilderten Fall dürfte ein Kommunikationsproblem vorliegen.

Ich habe keine zur Hand, die ich komplett durchgegangen wäre. Daher nur ein Link auf Suchmaschinentreffer:
urteile mieter handwerker termin - Google Suche

Das sind auf den ersten Blick nur Amtsgerichte. Wahrscheinlich liegt es daran, daß es einfach zu offensichtlich ist, was Du schreibst:

Wahrscheinlich konnte den jeweiligen Klägern ausgeredet werden, die Sache bis zum LG weiterzutreiben.

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Je nach Streithöhe ist auch der Instanzenweg beschränkt, was auch ganz gut so ist.

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Hallo du bist ja ein komischer Heiliger wenn die Handwerker am 23.9. um 9 Uhr kommen wollen und wenn sie bis 9.30 nicht da sind verlässt du das Haus. Es kann ja sein dass sie unterwegs in einen Stau geraten und jetzt geht der ganze Schlamassel wieder von vorne los. So einen Mieter würde ich mir auf keinen Fall wünschen.
Viele Grüße noro

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Ob ich das Haus verlasse, habe ich nicht gesagt. Aber nach dieser Klarstellung verstehen Handwerker in der Regel ohne Probleme, dass es nicht egal ist, wann sie kommen. Ich habe da immer gute Erfahrungen gemacht. Wobei ich sagen muss, dass ich in den letzten Jahren fast immer Handwerker hatte, die vollkommen zuverlässig waren.

Wenn man im Stau steht, ruft man an und sagt Bescheid.

Etwas anderes ist, wenn ein Handwerker zu mir sagt: Ich habe vorher noch einen anderen Termin und weiß nicht genau, wann ich fertig bin, ich schätze so um 13 Uhr.
Dann sage ich entweder:

  • Kein Problem, ich bin den ganzen Tag zu Hause.
    Oder ich sage:
  • Das ist leider ungünstig, wann können Sie sonst noch kommen?
    Je nachdem, wie es ist.

Dein Text klingt so als sind Mieter für dich Leibeigene, die froh sein können, wenn du ihnen die Gnade eines Handwerkers zukommen lässt. Ist nicht besonders schlau, weil manche Handwerker dann gerne machen, was sie wollen, und das ist auch für den Vermieter nicht günstig.

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Dafür gab es eine Telefonnummer:

Habe ich übrigens schon mal gehabt: man kündigte sich für 7 Uhr an, weswegen ich extra früh aufstand. Um 8:50 verließ ich das Haus und um 8:55 hinterließ mir jemand vom Handy aus anrufend einen Text auf dem AB (den ich abends vorfand), daß es wohl eine Unverschämtheit sei, nicht anwesend zu sein und daß mich die Extraanfahrt ganz schön was kosten würde.

Kostete sie natürlich nicht. Wohl aber brachte ich die Frage an, ob man noch alle Tassen im Schrank habe, einfach mal knapp 2 Stunden zu spät zu kommen und - anstatt sich mal zu melden - einfach auf den AB zu pöbeln. Das waren allerdings ohnehin so richtige Experten - erkennbar auch an der Zahl der Versuche, die notwendig waren, um das geplante Endergebnis zu erreichen.

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Es gibt Gesetze, die besagen, dass man ein Recht auf Privatsphäre hat und das unerlaubte Betreten der Wohnung Hausfriedensbruch ist.
Sollten die Handwerker verlangen, allein in die Wohnung zu gehen, dann könnte man dieses Gesetz sicher heranziehen.

Die ganze Situation ist sicherlich indirekt auf diese Weise juristisch abgedeckt.

Um das mal aufzudröseln: es gibt den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz). Das schützt einen aber im Wesentlichen davor, daß Polizei oder Geheimdienste einfach mal so kucken kommen. Dann gibt es im Strafgesetzbuch den Tatbestand des Hausfriedensbruches ((§123 StGB), der besagt, daß man in die Wohnung nicht widerrechtlich eindringen darf. Dann gibt es den Paragrafen 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem steht, dass die Mietsache dem Mieter zum Gebrauch überlassen wird.

Aber wir reden hier ja nicht vom Gebrauch der Wohnung, sondern von der Instandhaltung, Modernisierung o.ä. Und da hat die Rechtsprechung eine Nebenpflicht des Mieters entwickelt, nach der der Mieter unter besonderen Umständen verpflichtet ist, dem Vermieter (oder seinen Vertretern, Handwerkern usw.) nach vorheriger Ankündigung Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dazu gehören dann halt auch Handwerkerbesuche.

Daher ist diese Aussage

schlicht falsch. Der Mieter muß Zutritt gewähren. Ob er zur fraglichen Zeit sicherstellen kann, daß er oder eine Vertrauensperson die Handwerker im Auge behält, ist sein Problem. Wenn er das nicht kann, muß er die Handwerker halt alleine machen lassen.

Nein.

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Okay, hab vergessen IANAL anzufügen.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass man Handwerker tatsächlich allein in die Wohnung lassen muss, wenn man sich nicht freinehmen kann?

Wenn man keine andere Lösung findet (anderer Termin, Freunde, Nachbarn usw.): ja. Es ist natürlich auch immer die Frage, worum es geht. Wenn die Wasseruhren ausgetauscht werden müssen, ist das natürlich anders zu bewerten als wenn der Vermieter einfach mal Bock darauf hat, alle Türklinken der Innentüren austauschen zu lassen, ohne daß es dafür einen zwingenden Grund gibt. Aber vom Grundsatz her, ist es so, daß man Handwerker reinlassen muß. Ob man denen dann das Händchen halten möchte, ist dann die Sache eines jeden Mieters.

Und was ist, wenn hinterher in der Wohnung was fehlt ?
Geld, Schmuck, die Playstation 5 ?

Oder wenn man einen Hund hat und der lässt keine fremden Menschen in die Wohnung rein bzw. wieder raus. Wenn die Mieter die Wohnung verlassen, dann passt er ja sozusagen auf.
Was ist wenn die Handwerker nicht mit einem Hund umgehen können oder Angst haben vor Hunden.
Oder bei dem ganzen hin-und her der Hund beißen würde, weil er denkt, dass sind Einbrecher ?
Wer übernimmt die Versantwortung.

Aber letztendlich geht es ja darum, dass „meine“ Handwerker immer kommen wollen, wann sie wollen und nicht bereit sind sich wenigstens vorher einmal anzumelden.
Wozu haben die denn sonst meine Handy und meine Festnetz-Nr. ?
Und es kann ja nicht sein, dass die Handwerker in 2 Monaten 5 mal unangemeldet vorbei kommen und man nichts davon weiß und nicht einmal eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen, dass sie „wieder einmal“ da waren.
Ich habe das ja nur später durch Zufall erfahren, dass sie so oft unangemeldet da waren.
Und ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten und kann nicht wissen, ob sie vielleicht heute oder vielleicht nächste Woche…oder morgens oder späten Nachmittag vorbei kommen.
Und kein Handwerker kann verlangen, dass man 2 Monate nicht aus dem Haus geht, nur weil sie so kommen wollen, wie sie wollen.
Es geht nicht darum, dass sie sich mal verspäten; denn ein Stau oder Notfall kann immer passieren…aber sich nie zu melden und mich dann anmotzen, dass ich ja nie da bin, geht gar nicht.
Und wieso bin ich da ein böser Mieter, den man sich nicht wünscht , wenn ich einen Job habe und andere Termine und das wahrnehmen muss und ja nur verlange, dass die sich einmal vorher telefonisch anmelden, damit ich mir an diesem Tag , den ganzen Tag, freinehme und auf sie warte.
Es geht nicht darum, dass die sagen, wie kommen am 18.08… um 9 Uhr und um 9.05 Uhr bin ich dann sauer und weg…sondern darum, dass ich nie weiß, wann sie mal wieder unangemeldet vor der Tür stehen und dann noch meinen Vermieter dreist anlügen, ich hätte die nie in die Wohnung gelassen und nie ihre Arbeit erledigen lassen.
Solche Handwerker wünscht man sich auch nicht und eine solche Firma , mit solchen Methoden, würde ich, als Vermieter keine Aufträge erteilen.
Es gibt genug sehr gute Handwerker , die ihre Arbeit top machen…und auch sich vorher ankündigen; so wie heute wo ich einen Klemptner brauche und er mich sofort anrief, nach dem erteilten Auftrag und mich fragte, ob er am 20.08. zwischen 9 und 13 Uhr kommen kann. Und selbst wenn er erst um 14 Uhr kommt, ist es auch in Ordnung, weil ich weiß, dass auch ein Stau sein kann oder der vorherige Auftrag etwas länger dauern kann. Aber da hat er meine Ruf Nr und kann sagen „ich schaffe es heute doch nicht. Sorry. Manchen wir einen neuen Termin“.
Ist doch alles gut.
Nur sowas, wie mit den Fenster, dass geht ja mal gar nicht. Den Vermieter anlügen, weil ich angeblich nie Handwerker herein lasse. Ein Unding.

Im Urteil steht ja : Der Mieter muss die Arbeiten zum vorgeschlagenen Termin dulden.!
Aber wenn nie Termine ausgemacht werden und die Handwerker immer nur zufällig und unangemeldet vorbei kommen, dann ist es ja was ganz anderen.

Das Problem ist ja. wenn die Handwerker z.B. am 18.08. um 9 Uhr unangemeldet vor der Tür stehen und man muss aber um 09:05 Uhr aus dem Haus gehen, weil der Bus fährt, der einem zur Arbeit bringt (und man da nicht zu spät kommen kann, weil man den Laden übernehmen muss, als einzige Angestellte - neben Chef und seiner Frau)…wo will man dann plötzlich um 9 Uhr einen Nachbarn, Freund, Verwandten oder sonstwen hernehmen, der ein Auge auf die Handwerker und Haustür hat ?
Das schafft man innerhalb von 1-3 Minuten nicht.

Bei angemeldeten Terminen und man muss zur Arbeit, sieht es ja anders aus und man hat einige Stunden oder Tage oder auch Wochen, um sich jemanden zu suchen, der dann bei einem zu Hause ist und die handwerker reinlässt.

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