Wir haben am 25.09.2010 über eine Handelsvertretung einen Vertrag für 2 neue Haustüren und 3 Neue Fenster abgeschlossen.
Diese Handelsvertretung hat uns im Oktober 2010 vertröstet mit den Worten: Jetzt ist es zu kalt, der Einbau der grossen Haustür dauert einen ganzen Tag und da wird Ihre Wohnung ausgekühlt. Wir kommen nächstes Jahr.
Wir warteten und warteten bis es mir zu bunt wurde. Ich rief dort an und man vertröstete mich mit den Worten:
Ach grad hab ich Ihren (?) Auftrag in der Hand wir melden uns bei Ihnen.
Wieder warteten wir bis mein Mann dort mal vorbeifuhr.
Da sagte der Handwerker wir kommen am 19/20.12.2010 ?
am 20.12.2010 rief er an und sagte morgen also am 21.12.2010 kommen wir. Ich musste ihm absagen 2 Trauerfälle in der Verwandschaft und das vor Weihnachten.
Bis heute (30.03.2012) haben wir wieder nix von ihm gehört.
Was können wir tun, damit wir aus dem Vertrag rauskommen?.
Wir wollen nichts mehr von dieser Firma haben.
Vielen Dank.
Margarete
Hallo.
Machen Sie ein Termin fest-bis 14 Tagen ( wird die Arbeit nicht gemacht - Kündigung , haben Sie bezahlt -Anwalt ! Machen Sie alles schriftlich !!
Gruß.
Liebe Margarete!
Nachdem eine Termin-Einhaltung über lange Zeit nicht erfolgte, aber auch zwischenzeitlich von Ihrer Seite nicht einzuhalten war, würde ich das persönliche Gespräch suchen. Nicht zuletzt, weil Bauteile von relativ hohem Wert für den Auftrag vorbereitet werden mussten und auf Lager liegen, vielleicht wurden sie auch Zentimetergenau für Ihre Bedürfnisse angefertigt.
Wenn keine extra für dich gefertigten Waren auf Lager liegen, dann kann eventuell auch eine einfache Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag und einer entsprechenden Kulanz der Firma eine gütliche Einigung auf kurzem Wege ergeben. Also sprechen…
Ich meine, kein Telefonat oder auch nicht eine Brief- und e-mail-Korrespondenz, sondern ein wirklich persönliches Gespräch mit einem Verantwortlichen dieser Firma.
Im Zuge dieses Gespräches sollten dann die Modalitäten und Termine verbindlich geklärt werden. Verbindlich bedeutet meiner Meinung nach dann aber von beiden Seiten einzuhalten. Also die Firma liefert und montiert an bestimmten Tagen zu einer bestimmten Zeit die vereinbarte Ware. Sollte dies dann nicht erfolgen, dann wäre es gut, wenn verbal ausgesprochen und bezeugt (noch besser schriftlich niedergeschrieben) ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag vereinbart wird.
Umgekehrt ist aber auch der Termin von Ihrer Seite dann eingehalten werden, egal ob jemand heiratet, stirbt oder sonst wie den Termin beeinträchtigt. Also im Problemfall ist dann auch jemand (Nachbar, Freunde etc.) zu bitten während der Arbeiten anwesend zu sein um diese korrekt abwickeln zu können. Kann die Firma dann zum vereinbarten Termin nicht liefern und montieren (weil du es nicht möglich machst), dann steht der Firma eine Verzugs-Zahlung zu.
Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ