ich weiß nicht so genau wo ich mit der frage hin soll und probier es halt hier mal…
Mich würde mal interesserieren, wie weit eine tatsächliche Handwerkerrechnung vom Kostenvoranschlag abweichen darf (wenn auf dem Kostenvoranschlag steht „die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen verbrauch von Material und zeit“)…so gaaanz arg viel kann die Endrechnung doch nicht abweichen, oder?
Sonst wäre ja jeder Handwerker gut beraten möglichst unrealisitische niedrige Preise ins Angebot zu schreiben, ganz unabhängig, was tatsächlich an Arbeit anfällt.
ich kann mir aber nicht vorstellen, dass so was rechtens ist.
Gibt es eine Grenze (z.B. 15 %) um die die tatsächliche Endsumme die Angebotssumme nicht überschreiten darf?
Mich würde mal interesserieren, wie weit eine tatsächliche
Handwerkerrechnung vom Kostenvoranschlag abweichen darf (wenn
auf dem Kostenvoranschlag steht „die Abrechnung erfolgt nach
dem tatsächlichen verbrauch von Material und zeit“)
Er rechnet nach tatsächlichem Aufwand ab.
gaaanz arg viel kann die Endrechnung doch nicht abweichen,
oder?
Doch.
Gibt es eine Grenze (z.B. 15 %) um die die tatsächliche
Endsumme die Angebotssumme nicht überschreiten darf?
Bei einem Kostenvoranschlag mit Festpreis ist das i.O.
Du hast offensichtlich ein Angebot auf Stundenlohnbasis, das ist bei Beauftragung ein Freibrief für den Handwerker. Sicherlich wird er dich zwischendurch auf weitere, ungeahnte Erschwernisse hinweisen, aber mittendrin die Baustelle abbrechen geht dann nicht mehr.