Guten Tag,
für den Bau meines Hauses hatte ich ein kleines Unternehmen für spachteln, schleifen, tapezieren und streichen der Wände und Decken beauftragt. Der Unternehmer sagte mir, er „habe auch einen Fliesenleger beschäftigt, der die Fliesenarbeiten im Bad erledigen“ könne. Darauf habe ich den entsprechenden Auftrag erteilt. Nach dem ersten Tag war der Fliesenleger nicht mehr da, die Arbeiten wurden dann vom Maler ausgeführt und stellten sich im Nachhinein als schlecht und mit Mängeln behaftet dar.
Ich hatte den Maler angesprochen, ob er das denn könne, er sei doch kein Fliesenleger, woraufhin er sagte, er könne das natürlich.
Ist es rechtens, dass mir eine Fachkraft in Aussicht gestellt wird und dass die Arbeit von jemandem gemacht wird, der in einem ganz anderen Beruf Fachkraft ist?
Herzlichen Dank für Auskünfte!
Hallo Amadeus74
Die Firma muss das nachbessern. Zahlung der Rechnung auf keinen Fall vornehmen
Eine andere Sache ist die, dass du offensichtlich vor Beginn der Arbeit einen Maler gefragt hast, ob er die Arbeit durchführen kann und dann ihn den Auftrag durchführen ließest. Das heisst im Klartext, dass Du mit der Durchführung der Arbeiten durch einen Nichtfachmann einverstanden warst.
Bin kein Anwalt, doch da sehe ich ein Problem.
Der Firma gegenüber würde ich das nicht weiter verfolgen. Bleibe besser dabei, dass Du den Auftrag der Firma gegeben hast, weil die Firma die Arbeit durch einen Fliesenleger ausführen konnte, was ja anfangs auch den Tatsachen entsprach.
Und bestehe darauf, dass Du die Rechnung erst nach einwandfreier Qualität der ausgeführten Arbeiten begleichst und behalte einen Teil des Rechnungsbetrages zurück, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Wenn Du die Firma mit einem Komplettauftrag betraut hast (alle aufgeführten Arbeiten), lasse Dich nicht auf Teilzahlungen ein.
Es ist für die Firma günstiger auf den Fliesenlegerteil der Rechnung zu verzichten, als alle Fliesen abzustemmen und durch einen Fliesenleger neu zu verlegen.
Wenn Du die Malerarbeiten bezahlst, siehst Du die Firma nie wieder und bleibst auf dem schlecht gefliesten Bad „sitzen“.
Ausserden kommen dann noch die Kosten einer neuen Firma auf Dich zu, die diese Abrissarbeit und das Neufliesen durchführen soll.
Lass Dich nicht einschüchtern, denn das wird die Firma evtl. versuchen.
Dein Geld ist nicht zweitklassig, warum solltest Du mit zweitklassiger Arbeit einverstanden sein???
Ich wünsche Dir viel Stehvermögen und bleib hart
HG16766
Hallo!
Man hat einer Firma einen Auftrag erteilt und man hat deshalb auch von der Firma Anspruch auf einwandfreie Arbeit. Wer das macht ist egal. Es ist Sache der Firma,welchen Mitarbeiter sie für was einsetzt.
Ist der erkennbar ungeeignet,dann lehnt man ihn ab und untersagt die Arbeit in soweit.
Ausführung muss halt einwandfrei sein und wenn das nicht der Fall ist.,bemängelt man das .
Und man zahlt die Rechnung nicht komplett solange nicht nachgebessert wurde.
Ist das ein großer Mangel,dann muss man eben so viel Geld der Forderung zurückhalten,damit man im Fall der Fälle auch die Arbeiten nochmals an eine „richtige“
Fliesenlegerfirma vergeben kann.
MfG
duck313
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe
für den Bau meines Hauses hatte ich ein kleines Unternehmen für spachteln, schleifen, tapezieren und streichen der Wände und Decken beauftragt. Der Unternehmer sagte mir, er „habe auch einen Fliesenleger beschäftigt, der die Fliesenarbeiten im Bad erledigen“ könne. Darauf habe ich den entsprechenden Auftrag erteilt.
hat der „Unternehmer“ den Auftrag für die Fliesenarbeiten erhalten. Wen er beschäftigt und wie er diese Leistung fach- und sachgerecht ausführt, ist einzig sein Problem.
Die Beseitigung der Mängel ist ausschließlich seine Pflicht zur Erfüllung der geschuldeten Leistung.
Ist es rechtens, dass …
ist völlig unerheblich. Der Vertrag für die Erfüllung der Leistung wurde mit dem „Unternehmer“ geschlossen.
Gruß
nasziv
Danke für die Antwort!