Handwerker lösen Feueralarm durch Staubentwicklung aus

Wer muss den Einsatz der Feuerwehr zahlen, wenn durch die angefallene Staubentwicklung bei der Arbeit von Handwerkern, der Feueralarm ausgelöst wird?

Der Anlagenbetreiber oder der Handwerker?

Vielen Dank

Hallo, sorry für die Verspätung! Aus meiner
Sicht ist der anlagenbetreiber haftbar. Weil der handwerker nur arbeiten mit feuer
und schweißarbeiten anzuzeigen hat.
Lg

Kleine Frage am Rande: Hat die Gemeinde/Stadt schon eine Rechnung geschrieben? Wenn nicht, lass es gut sein, Väterchen Staat zahlt…
Denn aus meiner Sicht ist der Fall klar: Der Handwerker einerseits hat, wie bereits gesagt wurde, nur Arbeiten zu melden, die in Feuer oder Funkenflug resultieren könnten (z.B. Schweißen). Andererseits kann der Betreiber der BMA nicht dafür haftbar gemacht werden, dass seine Anlage ordnungsgemäß funktioniert hat.
Ich bin selbst in einer Freiwilligen Feuerwehr und wir rücken oft zu einer ausgelösten BMA aus, die durch Arbeiten o. Ä. alarmiert hat.