Handwerker magelhafte Ausführung

habe zZ ein Problem mit meiner Heizung (Gastherme Junkers)
Habe jedes Jahr Warten lassen (115,-) seit 1 Jahr habe ich einen neuen Handwerker Beauftragt,dieser hatte jetzt eine Wartung geleistet,seitdem Brummt meine Heizung.Die Wartung habe ich schon bezahlt,dann kam der Handwerker erneut wegen des Brummens und dieser Handwerker hatte von hier aus als er an meiner Heizung war mit Junkers telefoniert,die meinen das es der/die/das Siphon,wenn Fehler EA angezeigt wird.Der Handwerker tauschte dann dieses Siphon.
1 Tag später will ich Duschen,kommt da nur kaltes Wasser raus.Heizung,Fussbodenheizung kommt nun auch nix mehr an.
Habe Heute den Handwerker nochmals angerufen,das der sich hier nochmals sehen lassen muss,weil kein warmes Wasser ankommt.
Habe drauf bestanden das der Morgen (samstag) hier nochmal vorbeischaut,nicht das ich das ganze WE ohne warmes Wasser hier Leben muss.
Ich bin Querschnittgelähmt kann und will da selbst garnicht rumfummeln.
Habe das Gefühlt das mich der Handwerker übern Tisch ziehen will.
Gibt es denn nicht irgendein Gesetz,das der Handwerker das Problem beseitigen muss und ich solange kein Geld zahlen brauch ? nicht das der mir alles in Rechnung stellt.
Gibt es denn irgendwen/was der mir dabei helfen kann ? Verbraucherschutz oä.?
Soll ich eine Kamera installieren ,wenn der sich wieder an die Heizung macht ?
Und soll ich die Zahlung erstmal zurückhalten,bis die Heizung wieder funzt ?

Danke

Hallo,

Das ein Siphon brummt kommt mir doch etwas seltsam vor ich hätte da eher auf eine Pumpe oder ähnliches getippt.
Muss aber dazusagen, dass ich kein Installateur bin.
Wenn es wirklich seit dem er daran rumgefummelt hat nicht mehr geht, dann hat er offensichtlich einen
Fehler gemacht und er hat diesen zu Beheben.
Verrechnen darf er dir das natürlich nicht.
Das mit den Zahlung zurückhalten würde ich dir auf jeden Fall empfehlen.
Das Filmen würde ich lieber sein lassen.

Viel Glück

Lieber Mickyklaus!
Liebe Mickyklaus?

Allgemein wäre es natürlich gut, wenn gleich nach der Wartung eine Bestandsaufnahme und Betriebs-Prüfung durchgeführt wird und bei festgestellten Mängeln diese sofort beanstandet werden.

Ist so nicht geschehen. Ich habe mit Gas-Heizungen nur geringe Erfahrungswerte, allerdings bei den wenigen Kontakten mit den Service-Technikern habe ich immer ein sehr konstuktives und kulantes Arbeiten und Bemühen festgestellt. Darum empfehle ich, die Firma telefonisch auf die Umstände noch einmal aufmerksam zu machen, auch darauf hinzuweisen, dass der Schaden seit dem letzten Service aufgetreten ist und eine Kulanz-Reparatur erwartet wird - eben weil kontinuierlich Service und Wartungsarbeiten geleistet wurden.

Vielleicht hilft es dem Unternehmen auch, wenn man so nebenbei bemerkt, dass man nicht „schon wieder“ zum Ombudsmann oder zur Kunden-Schutz-Hilfe (oder wie immer das heißen mag…) gehen möchte, weil man sich betrogen fühlt.

Ob und welche gesetzliche Regelungen in ihrem speziellen Fall wirksam werden könnte, das würden ganau diese Hilfs-Dienste prüfen und dann das Unternehmen damit konfrontieren, wenn es einen Sinn macht. Aber wie gesagt, vielleicht ist es nicht nötig…

Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Hallo.
Handwerkskammer , Verbraucherzentrale , Gericht 8 aber nicht ohne Anwalt )
Gruß.

Guten Tag,

  1. tut mir leid für Dich, es gibt in allen Berufsgruppen und auch wo Menschen arbeiten,
    gute und schlechte Handwerker etc.
    Fachleute sind rar.-
  2. Es gibt eine Schiedsstelle für solche Fälle
    von der Innnung bzw. der Kreishandwerkerschaft.
    Dort wird, wenn Dein Fall sorgfältigst erläutert von
    Dir auch Recht gesprochen, woran sich der Handwerker
    halten muss.
  3. Es ist sehr wichtig die Details zu kennen, denn
    bekanntlich besteht die Heizung aus vielen Teilen.
    Womöglich ist die Garantie abgelaufen. Der Handwerker
    wird versuchen seine Schlechtleistung auf immer neue
    notwendig gewordene Arbeiten an der Heizung abzuwälzen.
    Und auch so sich herausreden wollen.
    Deshalb ist Sorgfalt wichtig. Mit den Rechnungen
    bzw. den Arbeitszetteln umzugehen.
  4. Man könnte auch einen Sachverständigen bitten,
    die Vorgänge zu prüfen und über einen Fachanwalt
    die Sache vor Gericht auszutragen. Jedoch ist
    die Möglichkeit der Schiedsstelle kostenfrei.
    Und ein Handwerksbetrieb möchte nicht unbedingt bei
    der Innung negativ auffallen.
    Bitten sich auch darum, dass bei Instandsetzung
    ein anderer Monteur der Fa. kommt, bzw. der Meister
    die Sache prüft.-
    Also Dokumentation und Gedächtnisprotokolle in Schriftform sind zwingend notwendig bzw. Zeugen,
    die alles bestätigen können wer was wann gesagt, in Auftrag gegeben hat bzw. erledigt hat.
    Viel Glück für Sie.
    P.S. Behalten Sie einen Teilbetrag der Rechnung ein
    wenn die Arbeit nicht ordentlich und mängelfrei
    verrichtet worden ist !!! Oder zahlen Sie nicht
    aber begründen Sie das.- ( Schriftlich )
    Auch das schriftlich begründen wegen der Beweiskette.
    mfg
    Heumond.

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen…

Viel Glück.

T.

Hallo,
das sollte man wissen:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen" (§ 13 Nr. 1 VOB/B).
Im Rahmen der Garantie haftet der Auftragnehmer für Folgeschäden eines Mangels auch dann, wenn er den Mangel nicht verschuldet hat.
Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Auftragnehmer für Folgeschäden eines Mangels dagegen nur dann, wenn er den Mangel auch verschuldet hat.
Siehe http://www.handwerklive.de/bau-handwerk/gewaehrleist…
Es macht immer Sinn 20-30% von der Summe zurück zu halten. Dieser Druck auf den Auftragnehmer hilft, dass die Mängel beseitigt werden.
MfG
KKl

habe zZ ein Problem mit meiner Heizung (Gastherme Junkers)
Habe jedes Jahr Warten lassen (115,-) seit 1 Jahr habe ich
einen neuen Handwerker Beauftragt,dieser hatte jetzt eine
Wartung geleistet,seitdem Brummt meine Heizung.Die Wartung
habe ich schon bezahlt,dann kam der Handwerker erneut wegen
des Brummens und dieser Handwerker hatte von hier aus als er
an meiner Heizung war mit Junkers telefoniert,die meinen das
es der/die/das Siphon,wenn Fehler EA angezeigt wird.Der
Handwerker tauschte dann dieses Siphon.
1 Tag später will ich Duschen,kommt da nur kaltes Wasser
raus.Heizung,Fussbodenheizung kommt nun auch nix mehr an.
Habe Heute den Handwerker nochmals angerufen,das der sich hier
nochmals sehen lassen muss,weil kein warmes Wasser ankommt.
Habe drauf bestanden das der Morgen (samstag) hier nochmal
vorbeischaut,nicht das ich das ganze WE ohne warmes Wasser
hier Leben muss.
Ich bin Querschnittgelähmt.
Habe das Gefühlt das mich der Handwerker übern Tisch ziehen
will.
Gibt es denn nicht ein Gesetz,das der Handwerker das
Problem beseitigen muss und ich solange kein Geld zahlen
brauch ? nicht das der mir alles in Rechnung stellt.
Gibt es denn irgendwen/was der mir dabei helfen kann ?
Verbraucherschutz oä.?
Soll ich eine Kamera installieren ,wenn der sich wieder an die
Heizung macht ?
Und soll ich die Zahlung erstmal zurückhalten,bis die Heizung
wieder funzt ?

Danke

Jo, ich würde die Zahlung zurückhalten, allein schon, weil der Handwerker dann selber Druck hat.
Die Leistung des Handwerkers (die er ja später in Rechnung stellt) muss auch erfüllt sein, da hier offensichtlich ein Mangel in der Leistung des Handwerkers vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung.

Der Handwerker ist im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, solange nachzubessern, bis der Kunde zufrieden ist. Nach dreimaligem vergeblichen Nachbessern besteht Anspruch auf Austausch des defakten Bauteils.
mfg
Hans

Es wird schwer dem Installateur nachzuweisen, dass er bei der Wartung einen Fehler gemacht hat. Denn dann wäre er haftpflichtig.
Offensichtlich ist er mit der Heizung überfordert und Du brauchst einen neuen Installateur.

Und das Problem jetzt lösen? Wenn es offensichtlich ist, dass er einen Fehler gemacht hat, dann kann er a) selber reparieren b) auf seine Rechnung jemand den Fehler beheben.

Es gibt der Handwerkskammer eine Schiedsstelle, die in Streitfällen entscheidet. Viel Arbeit, viel Ärger, Gutachter.

So lange die Heizung nicht wieder läuft, würde ich in jedem Fall nicht zahlen! Wofür? Dass der Installateur Dich bescuht?

viele Erfolg
nils