Handwerker Mieter Dach

Hallo zusammen,

ich bin Mieterin einer Dachgeschosswohnung. Das Dach wird renoviert und aus baurechtlichen Gründen (so wurde es mir gesagt) musten meine Dachflächenfenster, ich schätze mal wegen zusätzlicher Dämmung weiter nach außen versetzt werden.
Dabei enstanden entsprechende Lücken ringsrum zwischen Einrahmung und Wand.
Nur zu meiner Frage: Ich Seele von Mensch bin den Anweisungen der Handwerker gefolgt und habe wie gewünscht meine Fenster aufgemacht - während meiner Abwesenheit, damit die arbeiten voran gehen. Theoretisch konnte also jeder nach Belieben in meine Wohnung durch die Fenster steiegen. DAs habe ich einmal mitgemacht. Anscheinend haben die Handwerker gemerkt, dass die Fenster für Ihre Arbeit gar nicht offen sein müssen und haben während meines Urlaubs einfach dieFenster weggesetzt, dran gearbeitet und wieder reingesetzt - ich wure nicht benachrichtigt und wurde vom Dreck nach meinem Urlaub überrascht. Das Ganze lief nochmal ein zweites mal, als ich von der Arbeit heim kam. Für mich ist das Hausfriedensbruch, wie seht ihr das?
Geschweige denn: können die das nicht einmal richtig machen - warum mussten sie zweimal nachjustieren?
Nach all dem Ärger soll ich zum 4. Mal die Fenster offen lassen, auch zu diesem Termin werde ich nicht da sein, theoretisch könnten sie in meine Wohnung einsteigen.
Meine Frage: Muss ich das? Welche Alternativen gibt es?

Hallo salima,
bei solchen rechtlichen Fragen kann ich leider nicht helfen ( nur bei technischen )
Ich würde an deiner Stelle sofort zum „Mieterbund“ in deiner Stadt gehen - oder wenn es den dort gibt zum Verein „Haus und Grund“ und mir dort rechtliche Beratung holen.

Sorry leider mehr kann ich nicht raten
Gruss wj

Sind Sie Eigentümer oder Mieter der Wohnung,wenn Sie Eigentümer sind hat die Mietergemeischaft die Termin absprache mit dem Handwerker zuregeln. Sollte wegen Ihnen der Termin platzen, dann auf Ihre kosten. Als Mieter muss man Ihnen und das nicht kurzfristig bescheide geben das Arbeiten an Ihren Wohnraumfenster stattfinden. So das Sie die möglichkeit haben Verwandte,Bekannte oder Nachbarn den Schlüssel Ihrer
Wohnung zugeben. Alle schweren Möbel die in den Bereich der Umbaumaßnahme stehen und die Sie nicht alleine Bewegen können, muss der Vermieter Ihnen Hilfe
stellen. Der Handwerker muss dafür sorgen das sowenig
an Verschmutzung in Ihrer Wohnung gelangt(z.B.Staubwände,Abdecken oder Schutzwände)wenn
doch grober Schmutz in Ihrer Wohnung gelangt sollten Sie den Handwerker die möglichkeit geben dieses zubeseitigen.Wenn Sie es ihn nicht anders erlauben
nur in Ihrer Anwesenheit, so darf er auch nicht das Fenster ausbauen wenn niemand in der Wohnung ist den Sie vertrauen.Er kannIhnen viel erzählen das er nicht in der Wohnung war. Sie hätten ja z.B. sagen können auf dem Küchentisch lagen hundert Euro, weg und hätten
eine Anzeige gemacht. Zu 80% wären Sie damit durch gekommen. Das war nur ein Beispiel, ich will hoffen,dass Sie so etwas nicht nötig haben. Noch mal zum Schluß, Sie sind im recht, aber an hand des Datums sehe ich das es schon eiwenig her ist.

Thor (Dachdecker)