ein Klempnereibetrieb hat vor 1 1/2 Jahren eine Komplettinstallation eines Badezimmers vorgenommen.
Eine Badewanne wurde eingebaut und umfliest.
Nun hat sich herausgestellt, daß der Verschluß in der Badewanne sich nicht komplett senkt, sondern man muß den Verschluß immer noch mit der Hand nachdrücken, damit kein Wasser abfließt.
Nach Reklamation wurde der Verschluß und der Drehknauf getauscht, aber das Problem blieb.
Auf Nachfrage, wann der Defekt behoben wird, hieß es, daß es keinen Mangel darstellt, weil es für den Benutzer keinen großen Aufwand darstellt, den Verschluß runterzudrücken.
Wie kann in solchen Fall der Benutzer gegenüber der Klempnerei argumentieren?
Vielen Dank!
Auf Nachfrage, wann der Defekt behoben wird, hieß es, daß es
keinen Mangel darstellt, weil es für den Benutzer keinen
großen Aufwand darstellt, den Verschluß runterzudrücken.
Wie kann in solchen Fall der Benutzer gegenüber der Klempnerei
argumentieren?
Der Kunde hat Anspruch auf mängelfreie Ware/Lieferung.
Hallo, http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html sagt:
„…ist die Sache frei von Sachmängeln,…wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann…“.
Sehe ich hier durchaus gegeben. Runter drücken muss sein. So schwer kann man den Stopfen gar nicht machen, dass er ohne Schwergängigkeit dicht hält. Immerhin muss die Gummidichtung ja irgendwie zusammen gedrückt werden und nicht einfach nur aufliegen. Ist bei allen Stöpseln in meinem Haus auch der Fall.
Btw., warum ist das erst nach anderthalb Jahren aufgefallen?
Gruß
loderunner (ianal)
zwar ist es - entgegen anderer Meinungen - durchaus möglich, dass diese speziellen Verschlüsse einwandfrei auch ohne zusätzliches Drücken, diese Beschaffenheit aufweisen und kein Wasser abfließt.
Das war vermutlich ja auch 1,5 J. lang so.
Ich würde meinen, dass dies ein Verschleißteil ist und somit nicht die Gewährleistung des Werkes an sich (Einbau und Verfliesen einer Badewanne) betrifft, sondern ein Zubehörteil.
Diese Zubehörteile dürften einer kürzeren Gewährleistungsfrist unterliegen (2 J.) als ein Werk (5 J.?)
Eine Nachbesserung hat ja stattgefunden. Ob man ein Recht auf eine 2. Nachbesserung hat müsste ich nochmal nachlesen.
Ansonsten zu Gewährleistung und Garantie:
FAQ:1152
Es war schon vorher aufgefallen, aber man dachte, daß es nur eingestellt werden muß. Als der Handwerker im Hause war und an der Dusche etwas austauschte, wurde er darauf aufmerksam gemacht.
Kurz danach wurde das Teil ausgetauscht, aber der Fehler blieb.
Das hat auch mit Verschleißteil nichts zu tun, da der Mangel von Anfang an war.
frag doch einfach mal beim Hersteller des Verschlusses an, ob der es als normal ansieht, dass man manuell draufdrücken muss.
Wenn der sagt, das Ding muss dauerhaft ohne draufdrücken funktionieren, lass es Dir bestätigen und konfrontiere Deinen Klempner damit.
Wenn die sagen, das ist normal, dann vergiss es.