Handwerker muß Originalzustand wieder herstellen?

Guten Abend,
aufgrund vom Strumschäden bin ich gezwungen gewesen mein Dach neu eindecken zu lassen.Im Dach befindet sich auch ein Dachfenster.Am Morgen als die Arbeiten beginnen sollten,sagte der Dachdecker zu mir,daß dieses ausgebaut werden müsse da man es den neuen Dachziegeln bzw den Maßen der Dachlatten und deren Abstände neu anpassen müsse.Man sagte mir auch,daß es anschließend vermutlich nicht mehr am selben Platz im Dach sitzen würde wie zuvor.Ich hob dagegen mündlichen Wiederspruch ein da dieses Fenster im Rauminneren in einem Fliesenspiegel ruht der aus optischen Gründen nicht verändert werden kann.Da man ansonsten das Dach nicht neu eindecken könne wurde das Fenster doch ausgebaut.Der Dachdecker meinte,daß das Fenster (Rahmen und Scheibe) natürlich wieder eingebaut werden würde,aber für die inneren Arbeiten,also dem wieder anbinden an den vorhandenen Fliesenspiegel (ein neuer Fensterkasten müßte her da der Alte aufgrund der neuen Fenstermaße nicht mehr passt) wäre ich,der Bauherr zuständig,Stimmt das so oder muß der Dachdecker dafür Sorge tragen den originalen Zustand wieder herzustellen?

viele Grüße

Ihr beide habt Recht, wenn aber keiner von euch beiden
was schriftliches habt, werdet ihr viel Spass beim Richter haben.
Wie sagte Goethe schon so schön: Nur was Du schwarz auf weiss hast,
kannst Du getrost nach Hause tragen!
Gruss Falko

Hallo!

Es fallen Kosten dabei an,also wäre es im Grunde egal,wer die bezahlen muss,Dachdecker oder Bauherr.
Es kommt darauf an,was vereinbart ist.
Ich kann mir nicht vorstellen,Dachdecker würde auch Fliesenarbeiten mit übernehmen,wenn am Innenfutter des Dachfensters nun solche Anarbeiten nötig sein sollten.
Er hat doch gesagt,es geht fachlich nicht ohne einen geringen Versatz des Fensters. Dann hätte der Bauherr eben darauf bestehen müssen,es so zu machen,das das Innenfutter erhalten bleibt und raumseitig nichts verändert werden muss.
Entweder es ginge(evt. Mehrkosten) oder eben nicht.

Allerdings hätte man bei der Auswahl der Umdeckungspfannen Rücksicht nehmen können,denn m.E. wäre es grundsätzlich möglich, Lattenabstand und damit auch die Lage des Fensters beizubehalten. Ausrechnen und Einteilen macht evtl. mehr Arbeit,die zu bezahlen wäre.

MfG
duck313

Hallo und vielen Dank euch beiden für eure Antworten.Aha,also wenn ich euch richtig verstanden habe, bleibe ich nun tatsächlich auf die Kosten sitzen da ich mich habe überrumpeln lassen.Ok,daraus lernt man.Nun vemutlich hat er daher erst am Morgen davon was gesagt,denn es steht ja nicht mal im Angebot das dieses Fenster ausgebaut bzw versetzt werden muß.Dann hätte ich mich nämlich schon im Vorfeld kundig gemacht und eventuell eine andere Firma beauftragt die es nach meinen Wünschen macht.

viele Grüße

Tach,

… sagte der Dachdecker

??? (höchstens ein Hiwi)

zu mir,daß dieses ausgebaut werden müsse da man
es den neuen Dachziegeln bzw den Maßen der Dachlatten und
deren Abstände neu anpassen müsse.

Nö. Kann zwar sein, dass die neue Traglattung (3x5cm) nicht mit alter Lattung (2,4x4,8cm) zusammenpasst. Das hat m.E. aber keinen Einfluss auf das Fenster. Und das behaupte ich einfach mal, obwohl ich Fenstertyp und Ziegel ja nicht kenne.

… wäre ich,der Bauherr zuständig,Stimmt das so oder
muß der Dachdecker dafür Sorge tragen den originalen Zustand
wieder herzustellen?

Kommt drauf an. Abgesehen davon, dass es letztendlich auf ein rechtliche Würdigung der Sachverhalte hinausläuft, sehe ich eher Probleme in den handwerklichen Fähigkeiten deines Dachdeckers. Daher würde ich die Angelegenheit zunächst mal zur Innung tragen.

Gruss

B

Hallo,

Tach,

… sagte der Dachdecker

??? (höchstens ein Hiwi)

zu mir,daß dieses ausgebaut werden müsse da man
es den neuen Dachziegeln bzw den Maßen der Dachlatten und
deren Abstände neu anpassen müsse.

Nö. Kann zwar sein, dass die neue Traglattung (3x5cm) nicht
mit alter Lattung (2,4x4,8cm) zusammenpasst. Das hat m.E. aber
keinen Einfluss auf das Fenster. Und das behaupte ich einfach
mal, obwohl ich Fenstertyp und Ziegel ja nicht kenne.

Die Traglattungsstärke (zwar eher 40x60mm) wird nicht der Grund sein!
Das Ziegelmaß, vor allem in der Länge, ist viel entscheidener. Durch eine neue Einteilung der Traglatten verschieben sich auch die oberen Abschlüsse der Ziegel. Da ein Dachfenster aber immer mit einem fixen Abstand über einer durchgehenden Ziegelreihe montiert werden muß, kann es sein das dieses dann in Dachneigung etwas nach oben oder unten, bei der Neumontage, verschoben werden muß. Dieses Fixmaß (nur Tolleranz von wenigen cm möglich)ist unbedingt einzuhalten, da sonst die Wasserableitung (Dichtheit) nicht gewährleistet ist.

… wäre ich,der Bauherr zuständig,Stimmt das so oder
muß der Dachdecker dafür Sorge tragen den originalen Zustand
wieder herzustellen?

Kommt drauf an. Abgesehen davon, dass es letztendlich auf ein
rechtliche Würdigung der Sachverhalte hinausläuft, sehe ich
eher Probleme in den handwerklichen Fähigkeiten deines
Dachdeckers. Daher würde ich die Angelegenheit zunächst mal
zur Innung tragen.

Ich denke nicht das die handwerklichen Fähigkeiten es waren, sondern viel mehr die Beratung. Man hätte ja auch bei den neuen Ziegeln auf ein Produckt mit gleicher Decklänge zurückgreifen können.
Ein weiteres Problem stellt sich da, wenn bei der Alteindeckung noch nicht mit Unterspannbahnen + Konterlattung gearbeitet wurde. Hier ändert sich zum heutigen Stand der Technik, der Dachaufbau nicht nur um wenige mm und man kommt um einen Ausbau des Dachfensters nicht umhin.

MfG
Chris-zimm

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