Handwerker nach Pfusch mit Folgeschaden in Verzug setzen

Hallo,
wenn zB ein Dachdecker Pfusch abliefert und es in der Garantiezeit durch das Dach regnet mit Folgeschäden, dann ist ja Eile geboten. Wie kann der Geschädigte das in der Kürze der Zeit am einfachsten mitteilen und welche Frist kann er dabei setzen? (die üblichen 2 Wochen in einer Regenzeit oder bei Wintereinbruch vor der Tür wären ja sicher zu lang) 

Mit was kann der Geschädigte drohen, wenn der Handwerker telefonisch vorgibt, zB erst wieder in 2 Wochen Zeit zu haben und sich erst dann wieder melden will (was man glauben könnte oder nicht) ?

Kann der Geschädigte mit der Beauftragung eines Gutachters für die Folgeschäden und der Beauftragung einer anderen Firma drohen? Wenn ja, ab wann?

Wie könnte so ein Schreiben an den Dachdecker aussehen (Text)? Und müsste es per Einschreiben geschickt werden (oder langt e-Post)? Wie sähe so ein Text aus?

Vielen Dank für Info!

Hierzu kann ich leider nur auf einen Anwalt bzw Gutachter verweisen die kennen die genauen Fristen und in welcher Reihenfolge das abzuwickeln ist

Lieber mugga!
Liebe mugga?
Du hast eine Vielzahl von Antworten bereits in deinen Fragen verpackt. Ja natürlich, es sollte rasch gehen und möglichst den Schaden beheben der vorhanden ist, um Folgeschäden zu vermeiden.

Meiner Meinung nach ist es für eventuelle spätere Schadens-Forderungen oder Versicherungsforderungen wichtig jeden Schritt in schriftlicher und nachvollziehbarer Weise abzuwickeln. Das bedeutet:

1.) schriftliche Aufforderung zur sofortigen Herstellung des korrekten Bau-Zustandes umgehend an den Handwerksbetrieb.

2.) Hinweis in diesem Schreiben, dass bei Nichtdurchführung binnen einer (kurzen) Frist die Beauftragung einer Fremdfirma und gegebenenfalls eines Bau-Gutachters erfolgt, sowie die entstehenden Schäden und Kosten, inklusive die Kosten eines in Erwägung gezogenen Rechtsstreites dem Handwerksbetrieb angelastet werden wird.

3.) Ein Hinweis zur eventuellen Abdeckung von Schäden durch eine Versicherung hilft unter Umständen auch, z.B. dass die im Idealfall zahlungsbereite Haus-Versicherung eine eventuell zu leistende Schadensfall-Zahlung bei diesem Handwerks-Betrieb im Regresswege zurück fordern wird, besonders wenn die Handlungs-Kette bruchsicher nachzuweisen ist.

4.) Natürlich sollte ein solches (und auch alle weiteren Schreiben, falls nötig) ausschließlich in Form von eingeschriebenen Briefen erfolgen, um eine Nachvollziehbarkeit von Abläufen im Streitfall zur Verfügung zu haben. Elektronische Post ist wohl schneller allerdings kann man sich immer taub stellen und einen Beweis wer dann was bekommen hat hält man selbst nicht wirklich in den Händen.

Eine „Drohung“ hat keinen Sinn, aber ein Hinweis darüber was die Folge des Nichthandelns sein wird, also eher welche Konsequenzen sich daraus ergeben ist sicher nicht ganz falsch.

Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Hi
bei einem Dach eilts !
da würde ich nen Fachanwald 
einschalten !
und die Handwerkskammer !
mfg hans

Vielen Dank für kompetente Antwort !

Vielen Dank für den Hinweis auf die Handwerkskammer. Da könnte ich ja mal einfach fragen.

Muss es eigentlich immer gleich ein Einschreiben sein? Langt nicht ein Einwurfeinschreiben?