Hallo,
Wie sieht es bei einer Handwerker-Rechnung!:
Es wurde eine Neubauwohnung gekauft. Den Boden konnte man selbst für die Wohnung raus suchen, entweder man nimmt Standart-Parkett oder man kann was anderes raus suchen. Es wurde ein anderer Boden ausgesucht, und der Parkettleger schickte ein Angebot von 3.010,00 € Mehrpreis. (beinhaltete Küche und Wohnzimmer). Da kein Standart Parkett gewählt wurde, wurde der Standartpreis von dem Bauträger gleich gut geschrieben und somit hatte man ein Aufpreis von 3.010,00€ zu bezahlen. Als der Parkett verleget war kam dann die Rechnung über 3.230,00, € etwas mehr weil die Quadratmeterzahl höher war. OK das wurde dann noch so hingenommen und im Sommer bezahlt. Anfang Dezember kam noch mal eine Rechnung über 660,00 € weil der Parkett in der Küche vom Fliesenleger schon mit 301,00 € vergütet worden ist und der Parkettleger die Küche mit fast 10 Quadratmeter nicht vergüten hätte dürfen. Was man ja nicht weis, was mit dem Bauträger ausgemacht wurde. Es ist korrekt der Fliesenleger hat die Küche vergütet. .
Die Frage: Muss man dem Parkettleger die volle 660,00 € überweisen, denn es ärgert, man hat ein Angebot über 3.010,00 € bekommen, da denkt man, OK das ist der andere Parkett wert. Dann kam die Rechnung mit 3.230,00 € und jetzt kommt noch mal eine Rechnung mit 660,00 €. Da komm man jetzt bei dem Boden auf fast 3.900,00 €. Wenn man das von vornherein gewusst hätte, hätte man vielleicht doch den Standart-Parkett genommen. Das wäre dann ja dem Käufer seine Entscheidung gewesen aber jetzt hat man ja kein Wahlrecht und man muss einfach mehr bezahlen. Wie ist denn da so die Rechtslage??
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße