Handwerker Rechnung

Hallo,

Wie sieht es bei einer Handwerker-Rechnung!:

Es wurde eine Neubauwohnung gekauft. Den Boden konnte man selbst für die Wohnung raus suchen, entweder man nimmt Standart-Parkett oder man kann was anderes raus suchen. Es wurde ein anderer Boden ausgesucht, und der Parkettleger schickte ein Angebot von 3.010,00 € Mehrpreis. (beinhaltete Küche und Wohnzimmer). Da kein Standart Parkett gewählt wurde, wurde der Standartpreis von dem Bauträger gleich gut geschrieben und somit hatte man ein Aufpreis von 3.010,00€ zu bezahlen. Als der Parkett verleget war kam dann die Rechnung über 3.230,00, € etwas mehr weil die Quadratmeterzahl höher war. OK das wurde dann noch so hingenommen und im Sommer bezahlt. Anfang Dezember kam noch mal eine Rechnung über 660,00 € weil der Parkett in der Küche vom Fliesenleger schon mit 301,00 € vergütet worden ist und der Parkettleger die Küche mit fast 10 Quadratmeter nicht vergüten hätte dürfen. Was man ja nicht weis, was mit dem Bauträger ausgemacht wurde. Es ist korrekt der Fliesenleger hat die Küche vergütet. .
Die Frage: Muss man dem Parkettleger die volle 660,00 € überweisen, denn es ärgert, man hat ein Angebot über 3.010,00 € bekommen, da denkt man, OK das ist der andere Parkett wert. Dann kam die Rechnung mit 3.230,00 € und jetzt kommt noch mal eine Rechnung mit 660,00 €. Da komm man jetzt bei dem Boden auf fast 3.900,00 €. Wenn man das von vornherein gewusst hätte, hätte man vielleicht doch den Standart-Parkett genommen. Das wäre dann ja dem Käufer seine Entscheidung gewesen aber jetzt hat man ja kein Wahlrecht und man muss einfach mehr bezahlen. Wie ist denn da so die Rechtslage??

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Hallo,

…Es wurde ein anderer Boden ausgesucht, und der Parkettleger
schickte ein Angebot von 3.010,00 € Mehrpreis. (beinhaltete
Küche und Wohnzimmer).

Pauschalpreis oder „ca. …qm á … EUR/qm“ ?

Da kein Standart Parkett gewählt wurde,
wurde der Standartpreis von dem Bauträger gleich gut
geschrieben und somit hatte man ein Aufpreis von 3.010,00€ zu
bezahlen.

Aufpreiszahlung an wen? Bodenleger oder Bauträger? Mit wem kam diese Vereinbarung letztendlich zustande?

Als der Parkett verlegt war kam dann die Rechnung
über 3.230,00, € etwas mehr weil die Quadratmeterzahl höher
war. OK das wurde dann noch so hingenommen und im Sommer
bezahlt.

Käme auf die Vereinbarung an, s.o.

Anfang Dezember kam noch mal eine Rechnung über
660,00 € weil der Parkett in der Küche vom Fliesenleger schon
mit 301,00 € vergütet worden ist

Wer hat welche Vergütung von wem erhalten???

und der Parkettleger die
Küche mit fast 10 Quadratmeter nicht vergüten hätte dürfen.

Er hat die Arbeiten ausgeführt, demnach Anspruch auf Vergütung.

Was man ja nicht weis, was mit dem Bauträger ausgemacht wurde.

Inwieweit haben Käufer und Bauträger verhandelt, Vereinbarungen getroffen?

Es ist korrekt der Fliesenleger hat die Küche vergütet. .
Die Frage: Muss man dem Parkettleger die volle 660,00 €
überweisen, denn es ärgert, man hat ein Angebot über 3.010,00
€ bekommen, da denkt man, OK das ist der andere Parkett wert.

Nun, lt. Vereinbarung umfasste das Angebot die Parkettverlegung für Wohnzimmer und Küche. Zu einem vereinbarten Preis.
Die Beschreibung ist etwas unklar, möglicherweise stünde die Vergütung i.H. von 301,00 EUR von Käufer an Fliesenleger noch aus.

Wie ist denn da so die Rechtslage??

Das kommt auf die einzelnen Vertragsverhältnisse und Vereinbarungen der 4 Parteien untereinander an.
Meist ist es so, dass die Preise für die Einzelkomponenten wie Standardparkett etc. dem Käufer nicht bekannt sind. Im Falle von Änderungen erhält der Käufer vom Handwerker über den Bauträger ein Angebot für die zusätzlichen Kosten des Änderungswunsches, der Bauträger verrechnet dem Käufer die ersparten Aufwendungen für die Standardausführung in dieses Angebot mit hinein. Und der Bauträger ist als Vertragspartners des Käufers grundsätzlich in diesen Angelegenheiten federführend, schließlich möchte er verhindern, dass bestimmte Leistungen ausgeführt werden, für die er Gewährleistung übernehmen muss, aber nicht möchte.

Ich gehe davon aus, dass der Fehler in der Berechnung der Vergütung „Ersparnisse aus Standard“ beim Bauträger liegt. Der Käufer hat ein Angebot über 3.010,00 EUR incl. entsprechenden Verrechnungen (welche für ihn eh nicht nachvollziehbar sind) angenommen und beauftragt. Fertig.

Die weitere Rechnung ist m.E. nicht zu begleichen.

Gruß
Der Franke

Hallo

Vielen Dank für die Antwort.

Es war so:

Der Fliesenleger hat dem Käufer der Wohnung die Bodenfliesen in der Küche mit fast 10 Quadratmeter mit 301,00 € vergütet.
Der Parkettleger hat in dem Angebot mit 3.010,00 € auch die Küche mit fast 10 Quadratmeter Parkett vergütet. Bei der Verrechnung mit dem Bauträger kam heraus, dass in der Küche der Boden 2mal vergütet worden ist, 1mal als Fliesen vom Fliesenleger (301,00€) und 1mal als Parkett vom Parkettleger (660,00€). Somit würde der Parkett den Wohnungskäufer fast 3.900,00 € kosten. Der Parkettleger hätte den Boden nicht vergüten dürfen (weil er ihn auch vom Bauträger nicht bezahlt bekommt, hätte von vornherein der Wohnungskäufer als Aufpreis bezahlen müssen), dass war falsch und den Wohnungskäufer ärgert es, er hat ein Angebot für den Parkett von 3010,00 € bekommen, dann die Rechnung 3.230,00 und jetzt noch mal eine Rechnung von 660,00 €, über die Gutschrift der Küche mit 660,00 €. Denn der Wohnungskäufer hätte gerne schon beim Angebot entschieden ob ihm der Parkett für fast 3.900,00 verlegen lassen hätte und nicht einfach die Rechnungen kommen so auf die Art „Sorry ich habe mich verrechnet und du als Wohnungskäufer hast zu bezahlen, da der Boden schon verlegt ist“.

Hoffe es ist etwas verständlicher geschrieben!!

Vielen Dank

Viele Grüße

Inge

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Hallo Inge,

grundsätzlich erst nochmal: Wer hat mit wem letztendlich Vereinbarungen und Verträge zu den Mehrpreisen und Vergütungen geschlossen? Käufer mit Bauträger oder mit Handwerkern direkt?

Mir erscheinen zudem auch die einzelnen Beträge etwas seltsam.
Welche Fläche hat das Wohnzimmer? Bei jetzt behaupteten 3.010 EUR Mehrpreis gegenüber Standard wäre dies schon interessant zu wissen. Für die Küche lt. Angabe 660,00 EUR für 10qm = 66,00 EUR/qm „Mehrpreis“ oder Standardpreis? Eine stolze Summe, die der Parkettleger verlangt.

Der Parkettleger hat in dem Angebot mit 3.010,00 € auch die
Küche mit fast 10 Quadratmeter Parkett vergütet.

Zu welchem Preis? Steht dies in irgendeiner Form im Angebot?
Das Angebot bezieht sich auf „Mehrpreis“ für Küche und WZ. Mit welchem Mehrpreis EUR/qm für Sonderausführung und Mehrpreis EUR/qm für Komplettverlegung Küche gerechnet und kalkuliert wurde geht vermutlich aus dem Angebot nicht hervor.

Bei der
Verrechnung mit dem Bauträger kam heraus, dass in der Küche
der Boden 2mal vergütet worden ist, 1mal als Fliesen vom
Fliesenleger (301,00€) und 1mal als Parkett vom Parkettleger
(660,00€).

Nachweis vorhanden? Oder nur Behauptung der Handwerker/Bauträger?

Der Parkettleger hätte den Boden nicht vergüten dürfen

Hat er dies überhaupt? Woraus geht dies aus den Unterlagen hervor?

(weil er ihn auch vom Bauträger nicht bezahlt
bekommt, hätte von vornherein der Wohnungskäufer als Aufpreis
bezahlen müssen),

Dies wäre dann kein Mehrpreis für Sonderausführung, sondern Komplettpreis Parkett in Küche für 66,00 EUR/qm, da dieser nicht vorgesehen war.
Nun, schlichte Behauptung. Er hätte wissen müssen, dass die Küche von Haus aus nicht in seinem Auftrag bei Bauträger war.

Lass dir eine detaillierte und nachvollziehbare Kalkulation der Preise Standardausführung und Mehrpreise Sonderausführung geben sowie den Nachweis, in welcher Höhe tatsächlich eine Vergütung für das Parkett bei Berechnung der Mehrpreise vorgenommen wurde. Letztendlich müssen die Zahlen einigermaßen passend sein. Sofern dies nicht lückenlos erfolgt, stehen die Nachforderungen wohl auf sehr tönernen Füßen. Soviel zur Berechtigung der Nachforderung.

Nach deinen Schilderungen habe ich so meine Zweifel, dass sie es hinrechnen können.

Noch etwas: Weshalb eigentlich die höhere Rechnung als Angebot? Wurde für die Sonderausführung tatsächlich ein Mehrpreis nach Aufmaß, nicht pauschal vereinbart? Und wenn, was wurde dann abgerechnet:
…qm Küche zu … EUR/qm und
…qm WZ zu … EUR/qm = 3.230 EUR ?
Wäre für die Prüfung der Nachberechnung wichtig.

Gruß
Der Franke

Hallo

Sorry, dass es so umständlich geschrieben ist!

Es liegt in der Küche Parkettboden und vom Bauträger waren Fliesen vorgesehen.
Der Bauträger hat auch nur dem Fliesenleger die Fliesen bezahlt.
In der restlichen Wohnung ist vom Bauträger Standartparkett vorgesehen gewesen!

Der Fliesenleger hat dem Käufer der Wohnung die Bodenfliesen in der Küche mit fast 10 Quadratmeter mit 301,00 € vergütet (ausbezahlt). (Nachweis liegt vor, wurde 2mal ausbezahlt)
Der Parkettleger hat in dem Angebot mit 3.010,00 €, für die Gesamte Wohnung (ist nachvollziehbar) auch in der Küche den Standartparkett vergütet. (Wurde auf den Angebotspreis als Gutschrift abgezogen!).
Dazu kommt das in der gesamten Wohnung ein höherwertiger Parkett verlegt wurde, deshalb auch der Aufpreis mit 3010,00 €. (Angebot und Vereinbarung über den höherwertigen Parkett wurde zwischen Parkettleger und Wohnungskäufer vereinbart.)
Der Parkettleger hätte mir die Gutschrift nicht geben dürfen, dass war ein Fehler vom Parkettleger. Deshalb die Frage ob der Wohnungskäufer, dass so hin nehmen muss. Denn dafür lässt man sich ja ein Angebot machen!

Vielen Dank

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Inge,

Der Parkettleger hat in dem Angebot mit 3.010,00 €, für die
Gesamte Wohnung (ist nachvollziehbar) auch in der Küche den
Standartparkett vergütet. (Wurde auf den Angebotspreis als
Gutschrift abgezogen!).

Wenn er 660,00 EUR für die Küche lt. Angebot abgezogen hat, dann würde ich ihm den Fehler nachsehen und bezahlen. Streiterei hier ist unnütz. Da über den Fliesenleger eine Vergütung erfolgte, musst du letztendlich nur die gelieferte Leistung einmal bezahlen. Das ist in jeder Hinsicht in Ordnung. Wenn auch ärgerlich.

Der Mehrpreis für die Küche beträgt übrigens nicht 660 EUR, sondern lediglich 359 EUR, wenn du die Vergütung des Fliesenlegers berücksichtigst. Vielleicht beruhigt es dich ein wenig :smile:

Deshalb die Frage ob der
Wohnungskäufer, dass so hin nehmen muss. Denn dafür lässt man
sich ja ein Angebot machen!

Wenn du es geprüft hast, wirst du den Fehler bemerkt haben. Insofern warst du dann schon vorgewarnt.

Gruß
Der Franke

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ebenso, Danke.