mal angenommen, man hätte einen Installateur zur Heizungswartung bestellt und dieser würde dabei feststellen, dass ein Teil defekt ist und ausgetauscht werden müsste. Auf Nachfrage würde er sagen, dass das Teil 180 EUR zzgl. Arbeitszeit kosten würde. Weiters angenommen, man wäre damit einverstanden und würde den Auftrag erteilen, würde dann aber eine Rechnung über 260 EUR zzgl. Arbeitszeit erhalten.
Müsste man diese bezahlen?
hat der Handwerker ein schriftliches Angebot an den Kunden unterbreitet.
Wenn ja , dann darf das Angebot höchstens 10% höher sein.
Bei münlicher Auftragserteilung ohne schriftlichem Angebot wird es schwierig.
Herr ICH hat bei überhöhten Rechnungen nach Angebot grundsätzlich nur bezahlt wenn diese 10% des Angebotspreises nicht überschritten war und hat immer Recht bekommen wenn das Angebot in der Bindungsfrist lag.
Gab es unvorhergesehene Arbeiten wurden diese in ein neues Angebot mit neuer Bindungsfrist aufgenommen.