darf ein Handwerker (z.B. Elektriker) seine Anfahrt und Abfahrt
berechnen? Wenn ja, bekommt er für seine Fahrzeit d gleiche Ver-
gütung wie für seine Arbeitszeit? Und darf er seinen Azubi voll
mit abrechnen? Selbst wenn dieser z.B. nur die Leiter festgehal-
ten hat?
Und hat der Kunde Anspruch auf gesonderte Positionen in d. Rech-
nung (z.B. Stundenlohn Meister, Stundenlohn Azubi, Fahrzeit …
usw.)? Oder darf man alles miteinander zusammenzählen u. verwur-
schteln?
Hallo Yedi386, also, hab ja selbst als Monteur gearbeitet und kann Dir dazu folgendes sagen. Eine korrekte Firma wird Dir nur die Anfahrt berechnen. Entweder pauschal mit Summe X oder mit 30 min. für einen Monteur.Desweiteren kommen die Monteurstd. zum tragen und ein Azubi wird meist als Helfer abgerechnet.Im Zweifelsfall mal mit einer anderen Firma Sprechen. lg
darf ein Handwerker (z.B. Elektriker) seine Anfahrt und
Abfahrt berechnen? Wenn ja, bekommt er für seine Fahrzeit d gleiche
Vergütung wie für seine Arbeitszeit?
Entweder die Zeit, oder die Fahrtkostenpauschale. Beides geht nicht.
darf ein Handwerker (z.B. Elektriker) seine Anfahrt und Abfahrt berechnen? Wenn ja, bekommt er für seine Fahrzeit d gleiche Ver gütung wie für seine Arbeitszeit? Und darf er seinen Azubi voll mit abrechnen? Selbst wenn dieser z.B. nur die Leiter festgehalten hat?
Alles ja. Grundsätzlich darf man alles Rechnung stellen. Die Berechtigung einzelner Posten ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen (Vertrag).
Und hat der Kunde Anspruch auf gesonderte Positionen in d. Rechnung (z.B. Stundenlohn Meister, Stundenlohn Azubi, Fahrzeit … usw.)? Oder darf man alles miteinander zusammenzählen u. verwurschteln?
Wegen § 35a Absatz 2 EStG und der hieraus resultierenden Absetzbarkeit von Bruttolohnleistungen hat der Kunde Anspruch auf Trennung nach Material- und Lohnkosten. Weitergehende Vorschriften gibt es m.W. jedoch nicht.
weil es unüblich ist, zwei mal für eine leistung zu zahlen…
ist es deswegen verboten?
Verboten oder nicht ist hier nicht die Frage. Es geht darum, ob es gezahlt werden muss oder nicht.
Offenbar war keine Vereinbarung über die Kosten getroffen worden.
„Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
Ergo:
Nicht üblich = nicht zu bezahlen.
Wobei ja unbekannt ist, ob die Höhe der Vergütung unbestimmt war.
darf ein Handwerker (z.B. Elektriker) seine Anfahrt und
Abfahrt
berechnen?
Ja, das ist üblich und ein begründeter Anspruch.
Wenn ja, bekommt er für seine Fahrzeit d gleiche
Ver-
gütung wie für seine Arbeitszeit?
Das ist nach meinem Verständnis unüblich. Als ich mich selbständig gemacht hatte, habe ich mich dazu informiert.
Üblich sei es, dass man neben der reinen Arbeitszeit entweder eine zusätzliche Pauschale berechnen solle (die man sinnvoll nach Entfernungen staffeln kann), oder aber man berechnen Fahrkosten in Form einer Kilometerpauschale PLUS die Fahrzeit mit einem z.B. um 10% verminderten Stundensatz.
Und darf er seinen Azubi
voll
mit abrechnen? Selbst wenn dieser z.B. nur die Leiter
festgehal-
ten hat?
Ein unnötiger und untätiger Monteur darf m.W. nicht mit abgerechnet werden.
Ich nehme mal an, dass eine Vergütung nicht bestimmt war.
die aussage lautete:
„Es gibt Vertragsfreiheit und wenn beide Parteien damit einverstanden sind, was spricht dagegen?! … mehr auf http://w-w-w.ms/a47qz7“
Als gelernter Handwerker muss ich dir natürlich rechtgeben, es wird so gemacht. Als (inzwischen) Naturwissenschaftler sträuben sich mir bei deiner Begründung aber die Haare. „Es ist so.“ ist niemals auch nur annähernd etwas, das eine Quelle oder Begründung ersetzen kann!